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Neues Heiz-Gesetz: Welche Heizung darf ab 2024 eingebaut werden?
Neue Heizungen müssen ab 2024 teilweise mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Welche Möglichkeiten es gibt, erfahren Sie in diesem Artikel.
Frau Heizung Thermostat.jpg       -  Mit dem neuen Heiz-Gesetz dürfen ab 2024 nur bestimmte Heizsysteme eingebaut werden.
Foto: Annette Riedl, picture alliance/dpa (Symbolbild) | Mit dem neuen Heiz-Gesetz dürfen ab 2024 nur bestimmte Heizsysteme eingebaut werden.
Tiana Zoric
 |  aktualisiert: 11.03.2024 11:57 Uhr

Der Bundestag hat am 8. September 2023 das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet - und damit für einige Verwirrung und Kritik gesorgt. Welche Heizungen wirklich ausgetauscht werden müssen, und welche Alternativen es gibt, lesen Sie in diesem Artikel.

Wer muss ab 2024 eine neue Heizung einbauen?

Das Heizungsgesetz sieht nicht vor, dass alle Immobilienbesitzer 2024 ihre Heizungen austauschen müssen. Das Gesetz bezieht sich nämlich auf Heizungen, die komplett ausgetauscht werden müssen oder in Neubauten verbaut werden. Es gilt zunächst nur für Neubaugebiete. Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gilt die Regelung frühestens ab 2026. Bestandsgebäude und andere Neubauten sollen die kommunalen Wärmepläne abwarten.

Wessen Heizung allerdings kaputt geht, kann sie reparieren lassen. Das gilt auch für Öl- und Gasheizungen. Und auch eine Karenzzeit von drei Jahren ist für den Austausch vorgesehen. Wenn eine Heizung beispielsweise 2026 kaputt geht und nicht mehr repariert werden kann, darf übergangsweise eine gebrauchte Heizung für die kommenden drei Jahre eingebaut werden. Nach Ablauf der drei Jahre muss dann aber eine neue Heizung, die möglichst mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben wird, eingebaut werden. Es gibt jedoch auch Immobilienbesitzer, die von der Austauschpflicht des GEG ausgenommen sind.

Allerdings besteht die 30-Jahres-Regel, die es auch vor dem GEG gab, weiter. Das bedeutet, dass Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, ausgetauscht werden müssen. Ausnahmen gibt es hier für Niedertemperatur- und Brennwertkessel und wenn die Eigentümer selbst seit dem Stichtag 1. Februar 2002 in der Immobilie wohnen und die Heizung nutzen.

Eine Frist gibt es allerdings: Heizkessel dürfen nur noch bis zum 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Gaskessel dürfen danach weiterverwendet werden, wenn sie vollständig mit "Öko-Gas" genutzt werden. Es ist noch möglich, Öl- oder Gasheizungen einzubauen, wenn diese ab 2029 zu anteilig 15 Prozent mit klimaneutralem Gas betrieben werden. Dieser Pflichtanteil steigt 2035 auf 30 Prozent und 2040 auf 60 Prozent, heißt es auf der Website des BMWK.

Was soll künftig beim Heizungsgesetz gelten?

Nachdem es starke Kritik am Gebäudeenergiegesetz gab, wurde in den Wochen vor der Verabschiedung kräftig diskutiert und über Nachbesserungen verhandelt. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) mussten sich schließlich in die Gespräche einschalten, da diese zu keinen Ergebnis kamen, das für alle Parteien tragbar war. Dpa zufolge sahen die anschließend ergänzten "Leitplanken" wie folgt aus:

  • Das Gebäudeenergiegesetz soll an das geplante Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung gekoppelt werden. Es soll eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung eingeführt werden, auf die bei verpflichtenden Maßnahmen im Bestand mit Übergangsfristen Bezug genommen werden soll.
  • Das Gebäudeenergiegesetz soll eigentlich ab 2024 greifen. Bis dahin wird es wahrscheinlich noch keine kommunale Wärmeplanung geben. Bis dahin sollen die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes beim Heizungsaustausch noch nicht gelten.
  • Laut Papier können ab dem 1. Januar 2024 war noch Gasheizungen eingebaut werden, aber nur, wenn diese auf Wasserstoff umzurüsten sind. Das soll auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten.
  • Beim Umstieg auf klimaneutrale Heizungen sollen alle Optionen "gleichwertig behandelt werden".
  • Haushalte sollen bei den notwendigen Neuinvestitionen finanziell nicht überfordert werden.

Mit Hilfe der "Leitplanken" sollen nun entsprechende Änderungen des Gesetzentwurfs im Parlament vereinbart werden.

Zusätzlich plant die Regierung eine Reform der kommunalen Wärmeplanung. Länder und Kommunen sollen dafür in den nächsten Jahren genaue Pläne vorlegen, wie sie die Heizinfrastruktur vor Ort klimaneutral umbauen wollen. So können Bürgerinnen und Bürger eine Orientierung erhalten, ob ihr Haus bald an ein Fern- oder Nahwärmenetz angeschlossen wird oder sie bei ihrem Heizsystem auf eine andere Alternative setzen sollten.

Heiz-Gesetz 2024: Welche Heizungen dürfen eingebaut werden?

Wer seine Heizung austauschen lassen muss oder möchte, sollte sich an einen Heizungsbauer oder Energieberater wenden, um die bestmögliche Lösung für sich zu finden. Neu eingebaute Heizungen müssen einen Anteil von mindestens 65 Prozent regenerativer Energien vorweisen, um entsprechend des GEG als einbaufähig zu gelten. Als Möglichkeiten zum Heizen mit erneuerbarer Energie bleiben damit:

 
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