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Heizen
Neue Heizung einbauen: BAFA-Förderungen im Überblick
Wer seine Öl- und Gasheizung austauschen will, kann dafür Förderungen beantragen. Welche es gibt, erfahren Sie hier.
Ab 2024 soll jede neue Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.       -  Wer seine alte Öl- und Gasheizung austauschen will, kann dafür Fördermittel beantragen.
Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild) | Wer seine alte Öl- und Gasheizung austauschen will, kann dafür Fördermittel beantragen.
Viktoria Gerg
 |  aktualisiert: 15.03.2024 10:35 Uhr

Die Tage von Öl- und Gasheizungen sind gezählt, denn sie sollen ab 2024 verboten werden. Die Lösung: umweltfreundliche Heizsysteme. Für Ölheizungen gibt es einige Alternativen, aber auch für Heizungen, die mit Gas betrieben werden stehen neue Optionen zur Verfügung. Der Staat fördert den Austausch finanziell. Welche Förderungen es für eine neue Heizung gibt, erfahren Sie im Artikel.

Wie hoch fallen die Zuschüsse für Heizungen aus?

Nach Angaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird ein bestimmter prozentualer Anteil der Kosten einer neuen Heizungsanlage oder deren Erweiterung vom Staat gefördert. Die Kosten für notwendige Maßnahmen bei der Installation werden dabei ebenso berücksichtigt. Personen, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, können neben den Kosten auch die Umsatzsteuer beim Antrag angeben.

Welche Zuschüsse gibt es für Heizungen?

In Neubauten werden gefördert

  • Solarkollektoranlagen (30 Prozent der förderfähigen Kosten)
  • Biomasseanlagen (35 Prozent der förderfähigen Kosten)
  • Wärmepumpenanlagen (Prozent der förderfähigen Kosten)

Voraussetzung ist jeweils immer, dass die Geräte den technischen Mindestanforderungen entsprechen.

In bestehenden Gebäuden, in denen zum Zeitpunkt der Antragstellung schon seit über zwei Jahren eine Heizung in Betrieb ist, die ersetzt beziehungsweise erweitert werden soll, werden gefördert

  • Solarthermieanlagen: Eine Solarthermieanlage wird bis zu 30 Prozent gefördert, wenn sie zum größten Teil der Raumheizung und/oder der Warmwasserbereitung, der Kälteerzeugung oder der Zuführung von Kälte/Wärme in ein Kälte- oder Wärmenetz dient.

     
  • Biomasseanlagen: Der Staat fördert hier bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten für Kessel zur Verbrennung von Biomassepellets und Biomassehackschnitzeln, emissionsarme Scheitholzvergaserkessel, Pelletöfen mit Wassertasche sowie Kombinationskessel zur Verbrennung von Scheitholz und Biomassepellets und -hackschnitzel. Die Heizsysteme müssen mindestens fünf kW Nennwärmeleistung bringen.

    Zudem werden Bauteile zur Partikelabscheidung oder zur Brennwertnutzung, die nachträglich eingebaut werden, bezuschusst.

     
  • Wärmepumpenanlagen: Mit bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten werden effiziente Wärmepumpanlagen gefördert, wenn sie zum größten Teil der Raumheizung, der kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung oder der Zuführung von Wärme in ein Wärmenetz dienen. Auch die Nachrüstung von bivalenten Systemen wird gefördert.

     
  • Hybridheizungen: Bis zu 35 Prozent werden EE-Hybridheizungen gefördert. Diese kombinieren Komponenten zur thermischen Nutzung erneuerbarer Energien, wie Biomasse, Solar oder Wärmepumpe.

    Zudem werden Gas-Hybridheizungen bis zu 30 Prozent gefördert. Dieses System kombiniert eine neue Gasheizung mit Technologie-Komponenten zur Nutzung erneuerbarer Energien, wie Biomasse, Solar oder Wärmepumpe. Das geschieht über eine gemeinsame Steuerungs- und Regelungstechnik.

    Für eine Förderung müssen unter anderem diese Voraussetzungen gelten: Es muss eine hybridfähige Steuerungs- und Regeltechnik eingebaut oder vorhanden sein. Die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ETA S) muss mehr als 92 Prozent erreichen. Zudem muss der Wärmeerzeuger mindestens 25 Prozent der Heizlast übernehmen und es muss einen hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage geben.

     
  • Gas-Brennwertheizungen: Diese werden nur gefördert, wenn spätestens zwei Jahre nach Einbau in einem zweiten Schritt zusätzlich Wärme aus erneuerbaren Energien genutzt wird. So kann also der Gasbrennwertkessel mit bis zu 20 Prozent bezuschusst werden, wenn eine hybridfähige Steuerungs- und Regelungstechnik für den erneuerbaren Teil der Heizung mit eingebaut wird. Hierbei wichtig ist, dass die erneuerbaren Energien innerhalb von zwei Jahren nach Einbau des Gaskessels mit in das System integriert werden.

     
  • Ölheizungen: Werden Ölheizungen durch Heizsysteme ausgetauscht, die erneuerbare Energien und Erdgas nutzen, werden diese mit 40 Prozent gefördert. Neue Heizungen, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen werden mit 45 Prozent bezuschusst.

Nicht gefördert werden Heizungen, die unter die Austauschpflicht nach Paragraph 10 Energieeinsparverordnung (EnEV) fallen. Darunter fallen Heizkessel, die mit Öl oder Gas funktionieren und vor dem 1. Oktober 1978 installiert wurden und mittlerweile nicht mehr betrieben werden dürfen.

Voraussetzung für die Förderung ist zudem jeweils immer, dass die Geräte den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Diese können jeweils auf der Seite des BAFA nachgelesen werden.

Möglich ist, dass es künftig noch weitere staatliche Förderungen gibt. Zudem gibt es diesbezüglich auch Diskussionen in der Politik. Die CSU etwa forderte bereits, dass der Austausch von Ölheizungen mit bis zu 80 Prozent gefördert wird.

Übrigens: Ob sich vor 2024 noch einmal ein Einbau einer Öl- oder Gasheizung lohnt, erfahren Sie hier. Und wer die Heizung regelmäßig putzt, spart einiges an Geld. Das gelingt außerdem mit dem Plastik-Stift am Thermostat.

 
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