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Heizen
Einbau von Holzheizungen bald verboten? Diese Ausnahme gibt es
Deutschland will klimafreundlicher heizen und schafft deshalb langsam Öl- und Gasheizungen ab. Doch was sieht das neue Gebäudeenergiegesetz für Biomasse-Anlagen, wie Holz- und Pellet-Heizungen vor?
Holzfeuer im Kachelofen       -  Ein Mann legt ein Stück Holz in einem Kachelofen nach.
Foto: picture alliance / dpa (Symbolbild) | Ein Mann legt ein Stück Holz in einem Kachelofen nach.
Ann-Katrin Hahner
 |  aktualisiert: 11.03.2024 12:04 Uhr

Deutschland will im Gebäudesektor klimafreundlicher heizen und seine Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringern, weshalb die Ampel-Koalition eine Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) angestoßen hat. Hausbesitzer müssen sich ab 2024 auf einige Neuerungen einstellen. Insbesondere soll laut dem Entwurf für neu eingebaute Heizungen ab 1. Januar 2024 die 65-Prozent-Regel gelten. Diese besagt, dass Heizanlagen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.

Der erste Gesetzesentwurf sorgte für harte Kritik, daher wurde in der Ampel-Koalition viel um Nachbesserungen diskutiert. Nun wurden sogenannte "Leitplanken" vereinbart, anhand deren das Parlament Änderungen im Gesetzesentwurf vornimmt. Allerdings ging das Gesetz nicht vor der Sommerpause durch und wird nun erneut im Bundestag diskutiert.

Viele Menschen, die eine Öl- oder Gasheizung besitzen, fragen sich jetzt, ob sie diese weiter betreiben sollten und ob es sich noch lohnt, eine neue Ölheizung einzubauen. Neben einer Altersgrenze für Eigentümer, Ausnahmen, Übergangsfristen und Fördermöglichkeiten, sieht das neue GEG aber auch eine Änderung für die Hausbesitzer vor, die ihr Gebäude mit Biomasse heizen. Worum es bei dieser Änderung geht, lesen Sie in diesem Artikel.

Hinweis: Das Gebäudeenergiegesetz wird am 8. September erneut im Bundestag diskutiert und es wird über die Gesetzesänderung abgestimmt. Sobald Neuerungen oder Änderungen bekannt sind, werden wir diesen Artikel aktualisieren.

GEG-Änderung: Holzheizungen in Neubauten bald verboten - Diese Ausnahme gilt

Wer einen Blick in den Gesetzesentwurf für das Gebäudeenergiegesetz wirft, wird schnell feststellen, dass die Wärmepumpe in den Augen der Ampel-Koalition die bevorzugte Heizart für die Zukunft des Gebäudesektors ist. Bestenfalls sollen neu eingebaute Heizungen ab 2024 aus einer Wärmepumpe bestehen oder diese soll ergänzend zu anderen Heizsystemen, wie der Gas- oder Ölheizung verwendet werden, um die 65-Prozent-Regel einzuhalten. Entsprechend sieht der Gesetzesentwurf Fördermöglichkeiten für Wärmepumpen, aber auch Übergangsfristen vor.

Das Heizen mit Biomasse soll hingegen in Zukunft in Neubauten weiter eingeschränkt werden. Dies ist in einem eigens hinzugefügten Paragrafen im neu formulierten GEG festgehalten, dem Paragrafen 71g.

Eine Biomasseheizung ist laut Definition des Fachportals heizung.de eine Heizung, die mit regenerativen und biologischen Brennstoffen betrieben wird. "Zum Einsatz kommen dabei zum Beispiel nachwachsende Rohstoffe wie Holz oder organische Bioabfallprodukte wie zum Beispiel Pferdemist, Kuhdung, Holzabfall, landwirtschaftliche Nebenprodukte oder Erntereste", schreibt das Portal.

Der neue Paragraf 71g regelt genau, unter welchen Voraussetzungen eine Heizung, die mit "fester Biomasse" - also beispielsweise Holzscheiten, Pellets oder Hackschnitzeln - betrieben wird, eingebaut und verwendet werden darf. Aus dem Wortlaut des Paragrafen 71g wird deutlich: Eine reine Holzheizung darf, wird die GEG-Änderung verabschiedet, ab 1. Januar 2024 in Neubauten nicht mehr eingebaut werden. Sie gilt nicht mehr als "erneuerbare Energiequelle".

Reine Holzheizungen vor dem Aus - Das steht im GEG

Hier der Auszug aus dem Entwurf des neuen GEG mit dem betreffenden Paragrafen 71g (Anforderungen an eine Heizungsanlage bei Nutzung von fester Biomasse):

Eine Heizungsanlage, die feste Biomasse nutzt, ist

  • 1. mit einem Pufferspeicher auszustatten, der mindestens der Dimensionierung nach DIN V 18599-5: 2018-09 entspricht
  • 2. mit einer solarthermischen Anlage oder einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie zur elektrischen Warmwasserbereitung zu kombinieren und
  • 3. mit einer Einrichtung zur Reduzierung der Staubemissionen auszustatten, die nachweislich einen Abscheidegrad von 80 Prozent erreicht.

Nummer 2 sei laut des Entwurfs nicht auf Einzelraumfeuerungsanlagen, Hallenheizungen, Gebäude ohne zentrale Warmwasserversorgung und auf WärmepumpenHybridheizungen nach Paragraf 71h, die Biomasse nutzen, anzuwenden. Nummer 3 gelte nicht für Heizungsanlagen für feste Biomasse, die bauartbedingt eine Reduktion der Staubemissionen um 80 Prozent erreichen.

Sonderfälle der Holzheizung sind im kompletten GEG-Entwurf weiter ausformuliert - ebenso wie die Ausnahmen von der Austauschpflicht bei Öl- und Gasheizungen.

Konkret bedeutet der neue Paragraf, dass der Einbau einer neuen Holzheizung nur noch möglich ist, wenn die Holzheizung mit einer Solaranlage für die Warmwasserbereitung kombiniert und sie mit einem Staubfilter ausgestattet wird.

Kritik an Verbot von Holzheizungen in Neubauten

In der Begründung der Ampel-Koalition liegt die Kombination von Holzheizungen mit einer Solaranlage aus mehreren Gründen nahe. Der Wärmebedarf sei im Sommer viel geringer als während der Heizperiode. "Der Biomassekessel arbeitet dann überwiegend im Teillastbetrieb. Durch das Strahlungsangebot hingegen kann bei einer entsprechend dimensionierten Solaranagen der Wärmebedarf für die Trinkwarmwasserbereitung im Sommer sehr weitgehend solar abgedeckt und dadurch der Biomasseeinsatz reduziert werden."

Während die Kombination von Holzheizungen mit anderen Heizanlagen in den Augen der Ampel-Koalition als sinnig gilt, erntete der neu hinzugefügte Paragraf bereits Kritik. Hans Urban, der forstpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion im Bayerischen Landtag, forderte im Gespräch mit dem Bayerischen Rundfunk (BR): "Biomasse, also Holz, muss auch bei Neubauten weiter als erneuerbar gelten." Ohne Holz sei die dringend notwendige Wärmewende laut Urban nicht möglich. "17 Prozent unseres Wärmebedarfs kommt aus erneuerbaren Energien, davon sind 75 Prozent derzeit schon Biomasse. Also faktisch ohne Biomasse werden wir derzeit keine Wärmewende erledigen."

Auch Hubert Roder, Professor an der Fakultät für Forst- und Waldwirtschaft an der TU Weihenstephan, hält die Abkehr von der Holzheizung für verfrüht. Vom Vorgehen des Bundeswirtschaftsministeriums beim Thema Holz sei er laut dem BR überrascht. "Holz ist nun mal ein erneuerbarer Energieträger und auch klimapositiv. Ich sehe keine Begründung dafür, Holz jetzt auszuschließen aus dem Portfolio der erneuerbaren Energien."

Denn der Strom für die vom Ministerium bevorzugten Wärmepumpen werde momentan mit einem sehr hohen Anteil fossiler Energien erzeugt. Erst wenn Strom aus regenerativen Quellen stamme, müsse das Holz als Energieträger in seiner jetzigen Form hinterfragt werden.

Übrigens: Wer beim fälligen Heizungstausch auf den Einbau einer klimafreundlicheren Heizung verzichtet und erwischt wird, muss mit Bußgeldern rechnen.

 
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