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Förderung
Energie-Zuschuss: Ein Bundesland streicht diese Förderung komplett
Erst wurde der Zuschuss für kleine Photovoltaikanlagen auf dem Balkon nur gestoppt. Nun steht fest, dass er komplett gestrichen wird.
Boom bei Balkonkraftwerken hält an.jpeg       -  In einem Bundesland wurde der Zuschuss für solche Balkonkraftwerke nun endgültig gestrichen.
Foto: Sven Hoppe, dpa (Symbolbild) | In einem Bundesland wurde der Zuschuss für solche Balkonkraftwerke nun endgültig gestrichen.
Deborah Dillmann
 |  aktualisiert: 21.03.2024 10:48 Uhr

Normalerweise hätte der Bundeshaushalt für 2024 bereits im Dezember 2023 durch den Bundestag abgesegnet werden soll. Diese Pläne hat jedoch das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts durchkreuzt. In der Folge haben die Regierungsparteien wochenlang über Sparmaßnahmen diskutiert. Im Kernhaushalt sowie im Klima- und Transformationsfonds mussten tagesschau.de zufolge nämlich nach dem Urteil kurzfristig Milliardenlöcher gestopft werden. Diskutiert wurde etwa über das Bürgergeld, aber auch über eine Kürzung der Rente.

Für einen Zuschuss in Schleswig-Holstein hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts das endgültige Aus bedeutet. Konkret geht es um die Förderung von Photovoltaikanlagen auf dem Balkon. Der Zuschuss für die sogenannten Photovoltaik-Balkonanlagen oder auch Balkonkraftwerke lief unter dem Namen "Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger". Warum er erst gestoppt und nun endgültig gestrichen wurde, lesen Sie hier.

Förderung für Balkonkraftwerke: Wie hoch war der Zuschuss?

Mit dem Förderprogramm "Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger" wurden laut der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz steckfertige Photovoltaikanlagen in Schleswig-Holstein gefördert. Mit dem Zuschuss über maximal 200 Euro sollten Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer unterstützt werden. Möglich war die Förderung für Geräte, die nach dem 16. Januar 2023 gekauft oder verbindlich bestellt wurden. Für Menschen, die Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Wohngeld erhalten, konnte der Zuschuss um 150 Euro erhöht werden. Insgesamt durfte der Balkonkraftwerk-Zuschuss aber 50 Prozent der Anschaffungskosten des Geräts nicht übersteigen. 

Zuschuss für Balkonkraftwerke: Warum wurde die Förderung gestrichen?

Wie die Landesregierung Schleswig-Holstein mitteilt, wurde das Förderprogramm für Balkonkraftwerke in Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 bereits am nächsten Tag "bis auf weiteres gestoppt". Der 16. November 2023 gilt auch als Stichtag für bereits eingegangene Anträge auf den Zuschuss. Diese würden noch nach und nach bearbeitet werden. Aufgrund der Vielzahl an eingegangenen Anträgen nehme die Bearbeitung allerdings einige Zeit in Anspruch. 

Nun ist klar, dass der Zuschuss für Balkonkraftwerke in Schleswig-Holstein nicht nur bis auf weiteres gestoppt ist, sondern auch nicht mehr wiederbelebt werden wird. Wie die Deutsche Presseagentur (dpa) berichtet, teilte das Umweltministerium in Kiel mit, dass der Zuschuss schon im November vergangenen Jahres gestoppt wurde, da nach dem Urteil bereits absehbar gewesen sei, dass nötiges Geld fehlen würde. Schleswig-Holsteins Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne) hatte empfohlen, das Förderprogramm gar nicht erst wieder anlaufen zu lassen. Das ist jetzt auch der Fall. Aber warum eigentlich? 

Goldschmidt erklärt: "Als der Krieg in der Ukraine ausbrach und bei uns die Energiekosten stiegen, habe ich dieses Programm gerne auf den Weg gebracht - um den Bürgerinnen und Bürgern hier bei uns zu helfen, die eigenen Energiekosten zu senken und sich unabhängiger und nachhaltiger mit Energie zu versorgen." Mittlerweile seien die Energiekosten deutlich gesunken und der Haushalt müsse gesichert werden. Die freiwerdenden Mittel sollen laut der dpa für den Umstieg auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung zur Verfügung gestellt werden.

 
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