Den Privathaushalten in Deutschland drohen höhere Strompreise. Einer der Gründe: Durch das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts welches eine milliardengroße Lücke im Haushalt des Bundes offenbarte, könnte ein Zuschuss aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) zu den Netzentgelten komplett gestrichen werden. Ohne den Zuschuss würden die Endkundenpreise deutlich steigen, sagte Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Werden die Strompreise zu hoch, fällt in Deutschland schnell das Wort "Sonderkündigungsrecht". Was das ist und wie Sie es nutzen können.
Übrigens: Versorger haben unter bestimmten Voraussetzungen ab 2024 das Recht, den Strom zu drosseln. Dies ist eine Reaktion auf drohende Netzüberlastungen. Auch in Sachen Netzausbau und Subventionen wird sich ab Januar 2024 im Bereich Strom einiges ändern.
Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht beim Strom?
In Deutschland bezeichnet das Sonderkündigungsrecht (auch außerordentliches Kündigungsrecht) das Recht, einen Vertrag unter bestimmten Bedingungen vorzeitig zu beenden, ohne die ordentlichen Kündigungsfristen einhalten zu müssen. Dieses Recht besteht in verschiedenen Bereichen, wie beispielsweise bei Versicherungsverträgen, Mietverträgen und eben auch bei Strom, wie die Bundesnetzagentur auf ihrer Website schreibt. Ein typischer Anwendungsfall ist, wenn sich Vertragsbedingungen (wie AGB) einseitig ändern. In solchen Fällen könne eine Sonderkündigung in Betracht gezogen werden, um das Vertragsverhältnis vorzeitig zu beenden, schreibt das Verbraucherportal finanztip.de. Aber auch eine Preiserhöhung, eine Preissenkung oder ein Umzug können Gründe für eine Sonderkündigung sein.
Beim Strom sind vor allem zwei Fälle relevant: der Umzug und die Preiserhöhung. Steht nun eine Preiserhöhung (oder -senkung) für den Strom an, muss ein Versorger den Kunden schriftlich, entweder per Brief oder E-Mail, über die Änderung informieren. Dies geschieht laut finanztip.de in der Regel einen Monat (in der Grundversorgung sechs Wochen) vor der Erhöhung oder Senkung des Preises. In dem Schreiben ist der Anbieter laut Bundesnetzagentur dann auch verpflichtet, den Endverbraucher über die Voraussetzungen und den Umfang der Änderungen und das Sonderkündigungsrecht zu informieren. Weist der Lieferant nicht auf das Sonderkündigungsrecht hin, ist die Preiserhöhung unwirksam. Geregelt ist dies allem in § 41 des Energiewirtschaftsgesetzes.
Werden also die Strompreise vom Energielieferanten erhöht, kann der Vertrag grundsätzlich gekündigt werden, egal wie lange er eigentlich läuft. Wie die Bundesnetzagentur schreibt, endet der Vertrag am Vortag, ab dem der neue Preis gezahlt werden müsste.
Wichtig hierbei: Das Sonderkündigungsrecht greift allerdings nicht, wenn Verbraucher mit ihrem Lieferanten eine sogenannte "separierte Preisanpassungsklausel" vereinbart haben und die Preisanpassung "hoheitlich bedingt" (beispielsweise staatlich verordnet) ist. Ob dies der Fall ist, entnehmen Sie am besten Ihrem Vertrag.
Wie lange gilt das Sonderkündigungsrecht bei Strompreiserhöhungen?
Ist das Schreiben mit dem Verweis auf die Sonderkündigung beim Kunden eingegangen, hat dieser in der Regel zwei Wochen, nachdem der Anbieter die Änderung mitgeteilt hat, Zeit, von seinem Recht auf Sonderkündigung Gebrauch zu machen. Allerdings gilt auch hier: Sichten Sie zuerst Ihren Vertrag und vor allem das Informationsschreiben Ihres Versorgers, um die Frist nicht zu verpassen - möglicherweise haben Sie gar etwas länger Zeit, um zu kündigen oder aber es gelten spezielle Fristen, die Ihr Verbraucher in den AGB festgelegt hat. Dennoch empfiehlt das Verbraucherportal finanztip.de am besten sofort zu kündigen, wenn man das Sonderkündigungsrecht nutzen möchte. Dadurch habe man genügend Zeit einen neuen Vertrag mit einem Stromanbieter abzuschließen und stelle sicher, dass dieser den Neuvertrag auch zeitig abschließen und Strom liefern kann. Denn dies könne manchmal bis zu drei Wochen dauern.
Sonderkündigung: Wie wird sie geschrieben?
Die Regeln für eine Sonderkündigung sind laut Bundesnetzagentur genau festgelegt. Entgegen einem gewöhnlichen Anbieterwechsel bei dem häufig der neue Stromlieferant den alten Vertrag für Sie kündigt und alles in die Wege leitet, sollten Sie Sonderkündigungen immer selbst aussprechen, und zwar schriftlich. Laut der Verbraucherzentrale des Bundes muss Ihnen der Energieanbieter die Kündigung zeitnah (innerhalb einer Woche) in Textform und unter Angabe des Vertragsendes bestätigen. Geregelt ist dies in § 41b des Energiewirtschaftsgesetzes.
Wie bereits erwähnt muss Ihre Kündigung schriftlich erfolgen. Dies kann über E-Mail, Fax aber auch einen Brief geschehen. Achten Sie genau darauf, welche Fristen und Änderungen Ihnen der Anbieter in seinem Schreiben mitgeteilt hat und sichten Sie Ihren Vertrag bezüglich des Sonderkündigungsrechts, um die Frist und auch die Form der Sonderkündigung einzuhalten.
Folgende Inhalte sollte Ihre Sonderkündigung für Strom laut dem Portal verivox.de immer haben:
- Betonen Sie in Ihrer Kündigung explizit, dass Sie Ihr Sonderkündigungsrecht aufgrund der Beitragserhöhung in Anspruch nehmen.
- Geben Sie in Ihrer Kündigung Ihre Verbrauchsstelle, Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse an.
- Vergessen Sie nicht das Datum, zu dem die Sonderkündigung wirksam werden soll. Dieses sollte in der Regel der Zeitpunkt sein, zu dem der Sonderkündigungsgrund eintritt - also beispielsweise der Tag der Preiserhöhung.
- Fordern Sie den Stromanbieter zu einer schriftlichen Bestätigung der Kündigung auf.
- Falls Sie Einzugsermächtigungen erteilt haben, ist jetzt der Zeitpunkt, um diese zu widerrufen.
Übrigens: Wer Strom sparen will, der sollte sich einmal im Haushalt auf "Stromfresser-Jagd" begeben. Besonders unter den Büro-Geräten finden sich einige "Übeltäter", die für eine hohe Stromrechnung verantwortlich sein können.