Es ist eine Klatsche für die Ampel-Regierung: Lange hatten SPD, Grüne und FDP darum gerungen, einen Kompromiss beim Heizungsgesetz zu finden. Nun sollte das Vorhaben eigentlich noch in dieser Woche vor der Sommerpause im Bundestag beschlossen werden. Dafür waren am Freitag die zweite und dritte Lesung mit anschließender Abstimmung geplant. Doch nun hat das Bundesverfassungsgerichtdas Heizungsgesetz erst einmal gestoppt.
Was ist der Hintergrund zu dieser Entscheidung? Wie reagieren die Ampel-Parteien? Und wie geht es weiter? Hier finden Sie die aktuellen Antworten.
Heizungsgesetz gestoppt: Wie kam es zur Bundesverfassungsgericht-Entscheidung?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht grundlegend vor, dass in Zukunft nur noch Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Über die genaue Umsetzung der Pläne aus dem Ministerium von Robert Habeck hatten vor allem Grüne und FDP lange gestritten. Dass über den am Ende gefundenen Kompromiss nun schnell vor der Bundestag-Sommerpause abgestimmt werden sollte, führte zu Kritik bei der Opposition.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann beantragte eine einstweilige Anordnung, um die Beratung und Abstimmung zu verhindern, wenn die Abgeordneten den Gesetzentwurf nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich bekommen - was nicht der Fall war. Die Argumentation von Thomas Heilmann: Durch die kurze Zeit der Beratung könnten Abgeordneten sich nicht lange genug mit dem Heizungsgesetz beschäftigen, um Schwächen aufzuzeigen und Änderungen einzubringen. "Die Ampel ruiniert die Wärmewende mit einem Last-Minute-Gesetzespaket und einem verfassungswidrigen Verfahren", sagte er.
Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte Heilmann nun damit Erfolg. Das Gerichtbegründete den Stopp beim Heizungsgesetz so: "Den Abgeordneten steht nicht nur das Recht zu, im Deutschen Bundestag abzustimmen, sondern auch das Recht zu beraten." Die Verletzung dieses Rechts müsse gewahrt werden - auch wenn dafür in die "Verfahrensautonomie des Bundestags" eingegriffen werden müsse. Das Gesetz werde schließlich nicht verhindert, sondern lediglich verzögert.
Wie geht es nach dem Stopp mit dem Heizungsgesetz weiter?
Dass Heizungsgesetz wurde nicht aus inhaltlichen Gründen gestoppt, sondern weil den Abgeordneten zu wenig Zeit für die Beratung blieb. Damit ist das GEG nicht gescheitert, es wurde nur die Abstimmung darüber aufgeschoben.
Es gibt zwei Möglichkeiten, wie es nun weitergehen kann. Zum einen kann die Beratung und Abstimmungüber das Heizungsgesetz auf die Zeit nach der Sommerpause im Bundestag verschoben werden. Dann kann es frühestens im September beschlossen werden. Die zweite Möglichkeit ist, dass sich der Bundestag in der Sommerpause zu einer Sondersitzung trifft.
Bundesverfassungsgericht stoppt GEG-Abstimmung: Reaktionen auf die Klatsche für die Ampel
Thomas Heilmann reagierte auf Twitter darauf, dass er vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Erfolg hatte. Er schrieb: "Das ist ein großer Erfolg für unseren Parlamentarismus & in diesem konkreten Fall auch für den Klimaschutz."
Unionsfraktionschef Friedrich Merz teilte in Richtung der Ampel-Regierung aus: "Dem unsäglichen Umgang der Bundesregierung mit dem Parlament und der Öffentlichkeit wurde nun ein Riegel vorgeschoben", sagte der Oppositionsführer im Bundestag der Deutschen Presse-Agentur.
Die Grünen erklärten, man habe Respekt vor dem Urteil. Fraktionschefin Katharina Dröge erklärte, man wolle "schnell in der Ampel über den neuen Termin zur abschließenden Beratung entscheiden." Aus der SPD gibt es ähnliche Aussagen: SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch betonte in der Rheinischen Post, dass die Entscheidung nicht den Inhalt des Heizungsgesetzes betreffe und eine Sondersitzung in der Sommerpause möglich sei.
Die FDP, die das Heizungsgesetz kritisch sieht, begrüßte die Entscheidung aus Karlsruhe. FDP-Vizevorsitzender Wolfgang Kubicki bezeichnete sie im Gespräch mit der Funke-Mediengruppe als "verdiente Quittung für die Grünen, die in dieses Verfahren einen unerklärlichen Druck hineingegeben haben." (mit dpa)