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Neues Energiegesetz
Droht das Verbot der Gasheizung bis 2035?
Beim ersten Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz kritisierte die FDP ein faktisches Verbot der Gasheizung bereits ab 2035. Doch was ist seit den Änderungen am GEG aus der "Grünen-Klausel" geworden?
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Foto: Bernd Weißbrod, dpa (Symbolbild) | Ab wann müssen Gasheizungen laut dem neuen Gebäudeenergiegesetz umgestellt werden?
Lukas Rameil
 |  aktualisiert: 11.03.2024 10:02 Uhr

Beim ersten Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) kritisierte die FDP und diverse Medien, dass dank einer Klausel nicht erst 2045, wie nach internen Koalitionsabsprachen geplant, sondern bereits 2035 alle Gasheizungen aus dem Verkehr gezogen werden sollen. Grund sei eine künftige 65-Prozent-Auflage für regenerative Energiequellen im Hinblick auf alte Gasheizungen.

Doch was ist seit den Änderungen des Habeck-Ministeriums am Gebäudeenergiegesetz aus der "Grünen-Klausel" geworden? Bis spätestens wann müssen Hauseigentümer nun ihre alte Öl- oder Gasheizung auf ein erneuerbares oder hybrides Heizsystem umstellen?

Energiegesetz: FDP kritisierte Auflage von 65 Prozent bis 2035

Im koalitionsinternen Streit der FDP mit den Grünen ging es weniger um die Sache an sich, als um die methodischen Mittel des ersten Entwurfs des GEG zur Erreichung der Klimaziele. So forderte die FDP generell weniger Verbote und Auflagen, stattdessen die Schaffung eines Anreizystems und den Ausbau von Infrastruktur und innovativer Gebäudetechniken

Ein Problem sahen die Liberalen zudem in einer Klausel, nach der bis 2035 Gasheizungen nur noch als Hybride laufen dürfen und demnach 65 Prozent grüner oder blauer Wasserstoff bezogen werden müsse. Wirtschaftsexperte und FDP-Abgeordneter Michael Kruse monierte hierzu in der Bild-Zeitung, dass es dem 80-jährigen Rentner nichts nütze, wenn er seine Gasheizung theoretisch bis 2045 betreiben darf, das Gasnetz aber schon vorher nur noch Wasserstoff liefert, der von seiner Anlage nicht unterstützt wird. Praktisch komme das einem Verbot von Gasheizungen bereits ab 2035 gleich. Die Vorlage sei "ineffizient für das Klima" und verunsichere und überfordere wirtschaftlich sowie finanziell die Menschen, kritisierte auch FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai.

Neues Energiegesetz: Einigung nach zähen Verhandlungen

Nach intensiven Verhandlungen einigte sich die Ampelkoalition im Sommer auf einen Kompromiss beim neuen Heizungsgesetz. Die Marathonsitzung, die am Ende fast 30 Stunden dauerte, wurde sogar zwischenzeitlich unterbrochen, weil man zu keiner Einigung kommen konnte.

Die zähen Verhandlungen konnten aber letztendlich abgeschlossen werden und der neue Gesetzesentwurf Anfang September den Bundestag und kurze Zeit später den Bundesrat passieren. Doch was wurde bezüglich dem Verbot von Gasheizungen beschlossen? Was wurde aus der "Grünen-Klausel", fossilen Heizsystemen bis 2035 65 Prozent regenerative Energiequellen aufzuerlegen?

Energiegesetz 2.0: Verbot von Gasheizungen bis 2035 vom Tisch?

Grundsätzlich sehen die "Leitplanken" des neuen Energiegesetzes eine Reform der kommunalen Wärmeplanung bis 2028 vor. Länder und Kommunen sollen dafür in den nächsten Jahren genaue Pläne vorlegen, wie sie die Energieinfrastruktur vor Ort klimaneutral umbauen wollen. Hauseigentümer betrifft das neue GEG tatsächlich also erst dann, wenn ihre Gemeinde und Landkreise eigene Wärmeplanungen verabschiedet haben.

Gleichzeitig müssen Gasheizungen, die zwischen 2024 und der Einführung des Wärmeplans neu eingebaut wurden, ab 2029 mit mindestens 15 Prozent "grünen Gasen", wie Biogas oder Wasserstoff betrieben werden. Bis 2035 soll der Anteil regenerativer Energiequellen außerdem anstatt auf 65 Prozent auf 30 Prozent gebracht werden. Bis 2040 sieht das neue GEG einen Anteil von 60 Prozent erneuerbarer Energiequellen vor. Eine deutliche Absenkung also zum ersten Entwurf. Die "Grünen-Klausel" in der alten Fassung ist somit vom Tisch.

Für Neubaugebiete hat sich aber auch beim neuen Heizungsgesetz grundsätzlich nichts geändert. Denn hier gilt bereits ab 2024 die Auflage, bei vorhandener Infrastruktur mindestens 65 Prozent regenerative Energieträger ins Netz einzuspeisen.

Der Hintergrund: Grüne Gase setzen bei der Verbrennung kein CO2 frei und gelten laut Bundesumweltamt als annähernd klimaneutral. Der bekannteste Vertreter ist Wasserstoff. Auch synthetisches Methan auf Grundlage von Biogas wird dazugezählt.

Energiegesetz: Welche regenerativen Energiequellen gibt es?

Da nach dem neuen GEG im Neubau eingesetzte Heizungen bereits ab 2024 einen Anteil von mindestens 65 Prozent an erneuerbaren Energien vorweisen müssen, lohnt zum Schluss ein Blick auf diejenigen Energieträger, die als regenerativ gelten und damit den Auflagen der Bundesregierung genügen. Möglich wären:

Allerdings: Nicht alle Heizsysteme, die erneuerbare Energien nutzen, sind komplett umweltfreundlich. So haben Holzöfen und Pelletöfen zwar nur einen geringen CO2-Ausstoß, allerdings entsteht durch sie viel Feinstaub. Deshalb ist bei diesen Heizarten wichtig, Feinstaubfilter zu installieren, falls diese nicht ohnehin bereits verbaut sind.

 
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