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Verbot von Ölheizungen und Gasheizungen 2024: Diese Ausnahmen gibt es
Die Bundesregierung hat sich geeinigt: Ab 2024 sollen neue Gasheizungen und Ölheizungen verboten werden. Doch es gibt Ausnahmen und Übergangsfristen beim Heizungsverbot.
Heizung       -  Wer heizen will, darf ab 2024 keine neue Gas- und Ölheizung mehr einbauen. Doch es gibt Ausnahmen bei der Gesetzesnovelle.
Foto: Hauke-Christian Dittrich, dpa (Symbolbild) | Wer heizen will, darf ab 2024 keine neue Gas- und Ölheizung mehr einbauen. Doch es gibt Ausnahmen bei der Gesetzesnovelle.
David Holzapfel
 |  aktualisiert: 13.07.2024 09:55 Uhr

Lange wurde gestritten und hart verhandelt, jetzt aber hat das Bundeskabinett eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes beschlossen. Darin festgelegt ist, dass Öl- und Gasheizungen ab 2024 nicht mehr neu eingebaut werden dürfen. Es gilt: Neue Heizungen sollen ab diesem Zeitpunkt zu 65 Prozent mit Neuen Energien betrieben werden. Für viele Eigenheimbesitzer und Vermieter ist das eine Zäsur. Doch es gibt Ausnahmen beim Verbot von Öl- und Gasheizungen. Ein Überblick.

Welche Ausnahmen beim Verbot von Öl- und Gasheizungen gib es?

Ganz allgemein gilt: Niemand muss eine funktionierende Öl- oder Gasheizung entfernen lassen. Läuft die Öl- oder Gasheizung noch ordnungsgemäß, wenn die Novelle in Kraft tritt, so kann sie auch weiterhin betrieben werden. Beachtet werden muss hier nur das Enddatum für die Nutzung fossiler Brennstoffe in Heizungen. Es ist der 31. Dezember 2044.

Heizungstausch 2024: Was gilt, wenn die alte Heizung kaputt ist?

Wenn die alte Heizung kaputt ist und nicht mehr repariert werden kann, wenn also eine sogenannte Heizungshavarie auftritt, greift laut der Regierung eine Übergangslösung. Diese habe eine Länge von grundsätzlich drei Jahren; bei Gastetagen seien es bis zu 13 Jahre. Weiter heißt es auf der Website der Regierung: "Vorübergehend kann auch eine gebrauchte, fossil betriebene Heizung eingebaut werden." Soweit ein Anschluss an ein Wärmenetz absehbar sei, gebe es Übergangsfristen von bis zu zehn Jahren.

Ausnahme beim Heizungstausch für Wohnungseigentümer über 80 Jahre

Auch Wohnungseigentümer über 80 Jahre können von einer Ausnahme von dem Verbot Gebrauch machen. Bewohnen sie ein Gebäude mit bis zu sechs Wohnungen selbst, soll der Bundesregierung zufolge die Pflicht zur Umstellung auf Erneuerbares Heizen entfallen. Gleiches soll demnach auch beim Austausch von Etagenheizungen für Wohnungseigentümer gelten, die 80 Jahre oder älter sind und selbst in der Wohnung leben.

Heizen: Härtefallregel beim Heizungstausch 2024

Wie aus der Gesetzesvorlage hervor geht, soll es auch eine allgemeine Härtefallregelung bei Öl- und Gasheizungen geben. Diese soll greifen, wenn es "aus besonderen Gründen wirtschaftlich unzumutbar ist", eine Heizung einzubauen, die Vorgaben für Neue Energien erfüllt. In welchem Ausmaß die Regel greifen soll, dazu äußerte sich die Regierung bislang nicht konkret.

Wer konkrete Fragen zum Verbot oder zu den Ausnahmen hat, sollte einen fachkundigen Energieberater kontaktieren. Zu finden sind sie über die Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur.

Übrigens: Das Kabinett plant, den Umstieg auf neue Heizungen mit Erneuerbarer Energie zu fördern. Wer aber seine alte Öl- oder Gasheizung tauschen soll und das Verbot umgeht, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen.

Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes will die Politik einen Schritt hin zur Treibhausgasneutralität bis 2045 machen. In einer Pressemitteilung heißt es: "Es braucht zügig das Signal: Wer jetzt in eine neue Heizung investiert, sollte das nachhaltig tun. Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Wärmewende beschleunigen." Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Nach dem Bundeskabinett müssen auch noch Bundestag und Bundesrat zustimmen.

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