Wer in Deutschland pflegebedürftig wird, kann sich zwischen verschiedenen Arten der Pflege entscheiden - zum Beispiel für die Betreuung in einem Pflegeheim. Auf Bewohnerinnen und Bewohner einer Pflegeeinrichtung kommen dabei meist nicht ganz unerhebliche Kosten zu, denn ein Platz im Pflegeheim ist teuer. Zwar übernimmt die Pflegeversicherung die Pflegekosten, trotzdem bleibt ein Eigenanteil, den Pflegebedürftige selbst stemmen müssen - viele schaffen das nicht aus eigener Kraft.
In einigen Fällen reichen Rente und Erspartes nicht für die Finanzierung der Pflege aus. Dann können Pflegebedürftige die sogenannte Hilfe zur Pflege beantragen. Aber wie sieht es eigentlich aus, wenn Pflegebedürftige Kinder haben. Müssen sie für ihre Eltern aufkommen, wenn diese das Pflegeheim nicht mehr bezahlen können?
Übrigens: Wer Hilfe zur Pflege beantragt, muss zunächst das vorhandene Vermögen bis zu einem bestimmten Betrag für die Finanzierung der Pflege einsetzen. Dabei handelt es sich um das Schonvermögen.
Müssen Kinder für die Pflege der Eltern aufkommen?
Kinder müssen nur dann für ihre Eltern aufkommen, wenn eine Unterhaltspflicht besteht. Geregelt ist diese in Paragraf 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Demnach sind auch Kinder unter bestimmten Umständen dazu verpflichtet, ihre Eltern finanziell zu unterstützen. Dem Bundesjustizministerium (BMJ) zufolge ist das meistens der Fall, wenn sich "die Eltern in einem Pflegeheim befinden und ihre eigenen Einkünfte für die Kosten dafür nicht ausreichen". Die Rede ist dann von Elternunterhalt.
Können Eltern die Pflegeheimkosten nicht mehr selbst bezahlen, können sie zunächst Hilfe zur Pflege beantragen. In bestimmten Fällen kann das Sozialamt die Kosten in Form einer Unterhaltsverpflichtung auf die Kinder umlegen. Dass ihre Kinder zur Kasse gebeten werden, müssen Pflegebedürftige laut dem Finanzratgeber Finanztip in der Regel aber nicht befürchten. Seit 2020 müssen sich Kinder nämlich erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro an den Pflegekosten der Eltern beteiligen.
Wann müssen Kinder Elternunterhalt zahlen?
Bis zu einer Grenze von 100.000 Euro können Kinder nicht zu Unterhaltszahlungen verpflichtet werden. Neben dem Gehalt oder Gewinn aus selbstständiger Arbeit zählen zum Jahresbruttoeinkommen laut Finanztip auch Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung. Abgezogen werden davon die sogenannten Werbungskosten. Bereits bestehendes Vermögen wird nicht berücksichtigt.
Das Sozialamt geht Finanztip zufolge zunächst davon aus, dass das Einkommen der Kinder von Pflegebedürftigen unter der 100.000-Euro-Grenze liegt. Nur wenn Kinder zu einer einkommensstarken Berufsgruppe zählen, wird das tatsächliche Einkommen geprüft. Dabei richtet sich das Sozialamt nach dem Einkommenssteuerbescheid.
Elternunterhalt: Wie viel müssen Kinder für die Pflege der Eltern bezahlen?
Verdienen Kinder mehr als 100.000 Euro im Jahr, kann das Sozialamt einen Teil der für die Eltern übernommen Pflegekosten von ihnen zurückverlangen - im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten. Laut Finanztip gilt das nur für die Eltern, nicht für die Schwiegereltern. Doch wie viel Elternunterhalt müssen Kinder eigentlich zahlen?
Sind die Eltern zum Beispiel in einem Pflegeheim untergebracht, errechnet sich ihr Bedarf laut dem BMJ nach der Höhe der Pflegeheimkosten. Auf diesen Bedarf werden etwa Leistungen der Pflegekasse und das Einkommen der Eltern - insbesondere die Rente - angerechnet. Kann der Bedarf nicht vollständig gedeckt werden, kommt der Elternunterhalt der Kinder ins Spiel, wenn ihr Einkommen über der 100.000-Euro-Grenze liegt.
Beim Elternunterhalt können sich Kinder laut dem BMJ auf einen erhöhten Selbstbehalt berufen. Bedeutet im Klartext: Es gilt "eine großzügige Anerkennung von bestimmten Abzugsposten". Gemeint sind etwa Darlehensschulden, private Versicherungen sowie sonstige Kosten des Eigenbedarfs. Zudem muss auch bestehendes Vermögen, wie beispielsweise ein Eigenheim, nicht eingesetzt werden, wenn es nachweislich zur eigenen Alterssicherung dient.
Finanztip zufolge werden außerdem andere Unterhaltspflichten der Kinder - zum Beispiel gegenüber der Ehepartnerin oder dem Ehepartner sowie der eigenen Kinder - berücksichtigt und vom Gesamteinkommen abgezogen. So wird das unterhaltsrelevante Einkommen berechnet. Davon müssen Kinder maximal die Hälfte an Elternunterhalt zahlen.
Haben pflegebedürftige Eltern mehrere Kinder und hat eines davon ein Jahreseinkommen von über 100.000 Euro, werden laut dem Pflegeportal pflege.de zunächst alle Kinder in die Berechnung einbezogen und der Unterhalt anteilig berechnet. Unterhaltspflichtig ist zwar nur das Kind mit dem höheren Einkommen, für den anteiligen Unterhalt seiner Geschwister muss es aber nicht aufkommen.