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Düsseldorfer Tabelle 2023: So hoch ist der Unterhalt für Kinder
Mehr Geld für Scheidungskinder: Die neue Düsseldorfer Tabelle wurde veröffentlicht. Was ändert sich 2023 bei der Zahlung von Unterhalt?
Familienstützpunkt       -  ARCHIV - Eine Mutter hält am 01.07.2016 in Dortmund (Nordrhein-Westfalen) ihren Sohn an der Hand (Illustration zum Thema Scheidungskinder). (zu dpa '«Düsseldorfer Tabelle»: Trennungskinder bekommen mehr' vom 06.11.2017) Foto: Marcel Kusch/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++ | Verwendung weltweit
Foto: Marcel Kusch/dpa | ARCHIV - Eine Mutter hält am 01.07.2016 in Dortmund (Nordrhein-Westfalen) ihren Sohn an der Hand (Illustration zum Thema Scheidungskinder).
Tiana Zoric
 |  aktualisiert: 11.03.2024 13:35 Uhr

Für Scheidungskinder gibt es ab 1. Januar 2023 mehr Unterhalt. Denn die neue Düsseldorfer Tabelle sieht einige Änderungen vor. Alles Wichtige im Überblick.

Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Wenn sich die Eltern eines Kindes scheiden lassen, ist meist ein Elternteil unterhaltspflichtig. Damit die Kosten für den Lebensunterhalt des Kindes gedeckt werden und nicht nur von einem Elternteil gestemmt werden müssen, gibt es die Düsseldorfer Tabelle. Diese wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) regelmäßig mit dem Deutschen Familiengerichtstag aktualisiert.

Düsseldorfer Tabelle: Zahlbeträge abzüglich Kindergeld

Die Tabelle ist zwar nicht rechtlich verpflichtend, doch sie zeigt, wie hoch der Unterhaltsanspruch ungefähr ist. Das heißt jedoch nicht, dass der Betrag auch der Zahlbetrag ist. Denn das Kindergeld darf bei Minderjährigen zur Hälfte, bei privilegierten Volljährigen in voller Höhe abgezogen werden.

Düsseldorfer Tabelle 2023: Was ändert sich?

Um das Existenzminimum des Kindes zu sichern, hat das OLGDüsseldorf die Beträge für das Jahr 2023 erhöht. Bei einem Nettoeinkommen bis 1900 Euro netto liegt der Mindestbedarf nun für Kinder bis zum 5. Lebensjahr bei 437 Euro im Monat. Damit steigt der Unterhaltsanspruch um 41 Euro im Vergleich zu 2022. Auch in den anderen Altersgruppen steigt der Mindestbedarf entsprechend: Bei Trennungskindern zwischen dem sechsten und elften Lebensjahr erhöht sich der Betrag um 47 Euro auf 502 Euro, bei Kindern zwischen dem zwölften und 17. Lebensjahr auf 588 Euro.

Düsseldorfer Tabelle 2023: So hoch ist der Unterhaltsanspruch



Nettoeinkommen (in Euro) 0-5 J. 6-11 J. 12-17 J. ab 18 J. in % Bedarfskontrollbetrag (in Euro)
1. bis 1900 437 € 502 € 588 € 628 € 100

1120/1370

2. 1901 - 2300 459 € 528 € 618 € 660 € 105

1650

3. 2301 - 2700 481 € 553 € 647 € 691 € 110

1750

4. 2701 - 3100 503 € 578 € 677 € 723 € 115 1850
5. 3101 - 3500 525 € 603 € 706 € 754 € 120 1950
6. 3501 - 3900 560 € 643 € 753 € 804 € 128 2050
7. 3901 - 4300 595 € 683 € 800 € 855 € 136 2150
8. 4301 - 4700 630 € 723 € 847 € 905 € 144 2250
9. 4701 - 5100 665 € 764 € 894 € 955 € 152 2350
10. 5101 - 5500 700 € 804 € 941 € 1005 € 160 2450
11. 5501 - 6200 735 € 844 € 988 € 1056 € 168 2750
12. 6201 - 7000 770 € 884 € 1035 € 1106 € 168 3150
13. 7001 - 8000 805 € 924 € 1082 € 1156 € 184 3650
14. 8001 - 9500 840 € 964 € 1129 € 1206 € 192 4250
15. 9501 - 11000 874 € 1004 € 1176 € 1256 € 200 4950

Düsseldorfer Tabelle 2023: Wie hoch ist der Unterhalt bei zwei oder mehr Kindern?

Die Oberlandesgerichte gehen davon aus, dass die unterhaltspflichtige Person den Unterhalt für zwei Personen leisten muss (Regelfall). Also entweder für zwei Kinder oder für einen Ehegatten/eine Ehegattin und ein Kind.

Wenn die unterhaltspflichtige Person jedoch für weniger oder mehr als zwei Personen aufkommen muss, wirkt sich das auf die Einstufung des Einkommens auf. Meistens ist das dann, wenn nur für ein Kind gezahlt werden muss. Das führt dazu, dass der oder die Unterhaltspflichtige in die nächsthöhere Einkommensstufe rutscht.

Andersherum sieht es bei mehr als zwei Unterhaltsberechtigten aus: Die unterhaltspflichtige Person rutscht mindestens in die nächstniedrigere Einkommensstufe. Wer bereits den Mindestbetrag zahlt, kann nicht herabgestuft werden.

 
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