Am Dienstag, 16. Januar, um 9.15 Uhr geht es los: Dann beginnt die Hauptverhandlung im Doppelgängerinnen-Mordprozess vor dem Schwurgericht des Landgerichts Ingolstadt. Das Verfahren in dem grausamen Mordfall vom 16. August 2022 wird mit Spannung erwartet. Zwei Menschen - eine 24-jährige Deutsch-Irakerin und ein Gleichaltriger aus dem Kosovo - sitzen auf der Anklagebank.
Was passiert an diesem Tag? Das Medieninteresse ist groß. Vertreter der Medien mussten sich deshalb vorab akkreditieren, 28 Plätze sind für sie im Gerichtssaal vorgesehen. Eine halbe Stunde vor Beginn der Verhandlung dürfen sie in den Saal. Auch die restliche Öffentlichkeit ist zugelassen. Für sie gibt es ebenfalls eine begrenzte Anzahl an Plätzen. Wer zuerst da ist, wird eingelassen.
Konrad Kliegl ist der Vorsitzende Richter bei dem Mordprozess am Landgericht Ingolstadt
Um 9.15 Uhr wird der Vorsitzende Richter Konrad Kliegl die Verhandlung eröffnen. Danach darf nicht mehr fotografiert und gefilmt werden. Neben den Richtern und den Schöffen ist eine Protokollantin im Saal, die den Prozess mitprotokolliert. Außerdem sind die beiden Angeklagten mit ihren Verteidigern anwesend. Voraussichtlich gibt es auch einen Nebenkläger, den Vater der getöteten 23-Jährigen, der mit seinem Anwalt da sein wird.
Der zuständige Staatsanwalt wird die Anklageschrift verlesen, in der den Angeklagten der Tatvorwurf dargelegt wird. Sie sollen eine junge Frau mit 56 Messerstichen getötet haben. Ihre Leiche wurde in der Peisserstraße in Ingolstadt in einem Auto gefunden. Als Tatmotiv wird angenommen, dass die Angeklagte ihren eigenen Tod vortäuschen und untertauchen wollte. Dies gilt es innerhalb von aktuell 28 geplanten Verhandlungstagen für die Staatsanwaltschaft zu beweisen. Oder eben nicht.
Doppelgängerinnen-Mord in Ingolstadt: Es ist unklar, ob Angeklagte sich äußern
Nach der Verlesung der Anklage haben die Beschuldigten die Möglichkeit, sich selbst zur Sache zu äußern. Bisher haben sie das nicht getan. Ob dies passieren wird, ist unklar. Außerdem können die Verteidiger für ihre Mandanten eine Erklärung abgeben. Oder alle schweigen zur Sache. Die Rechtsanwälte haben auch die Möglichkeit, Anträge zu stellen. Zeugen sind für den ersten Verhandlungstag nicht geladen.
Danach geht es am Montag, 22. Januar, weiter.