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Bürgergeld
Doch kein höheres Bürgergeld? FDP will Überprüfung und stößt auf Gegenwind
Die geplante Bürgergeld-Erhöhung im kommenden Jahr sorgt erneut für Streit unter den Ampel-Parteien. Die FDP stellt die Erhöhung infrage – und erntet Kritik.
buergergeld-geldbeutel-scheine.jpeg       -  Das Bürgergeld soll im kommenden Jahr erhöht werden. Nun zweifelt die FDP allerdings an den Plänen.
Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild) | Das Bürgergeld soll im kommenden Jahr erhöht werden. Nun zweifelt die FDP allerdings an den Plänen.
Ann-Katrin Hahner
 |  aktualisiert: 11.03.2024 09:49 Uhr

Die Debatte um die Erhöhung des Bürgergeldes ab 2024 nimmt eine neue Wendung, weil die FDP jetzt eine Überprüfung der geplanten Anhebung fordert. Dieser Schritt stößt jedoch auf erheblichen Widerstand innerhalb der eigenen Koalition. SPD und Grüne lehnen die Forderung ab. Worum es bei dem Koalitionsstreit geht. 

Doch keine Bürgergeld-Erhöhung? FDP stellt Pläne infrage

Laut einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) hat die FDP die geplante Erhöhung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2024 noch einmal kritisch hinterfragt. Pascal Kober, der sozialpolitische Sprecher der FDP, hatte angeregt, die geplante Anhebung der Grundsicherung Anfang 2024 einer erneuten Überprüfung zu unterziehen. Er wirft die Frage auf, ob die jüngste Abnahme der Inflationsrate in der gesetzlichen Gestaltung des Bürgergeldes Berücksichtigung finden sollte.

Es ist vorgesehen, dass die über fünf Millionen Empfängerinnen und Empfänger des Bürgergeldes zum kommenden Jahreswechsel im Durchschnitt eine Erhöhung um etwa 12 Prozent erhalten. Diese geplante Anhebung wurde insbesondere von der Union kritisiert, die befürchtet, dass das Prinzip des Lohnabstandsgebots dadurch nicht mehr hinreichend eingehalten werde. Mittlerweile äußerte auch die FDP Bedenken hinsichtlich der vorgesehenen Erhöhung des Bürgergeldes.

Bürgergeld-Erhöhung gestoppt? Nicht mit SPD und Grünen

Die Vorschläge der FDP stoßen bei SPD und Grünen auf wenig Gegenliebe. Andreas Audretsch, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen im Bundestag, erklärte gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland, dass angesichts der teilweise über 20 Prozent liegenden Lebensmittelinflation in den vergangenen Monaten das Bürgergeld eine wichtige Rolle zur Sicherung des Existenzminimums spiele. Er betonte die Bedeutung eines starken Sozialstaates für die Sicherheit und Stabilität der Gesellschaft, besonders in herausfordernden Zeiten. 

Audretsch wies darauf hin, dass das Bürgergeld mit Unterstützung der Ampel-Koalition und der CDU/CSU beschlossen wurde. „Es sollten nun alle dazu stehen", erklärte er gegenüber dem RND

Das Bundesarbeitsministerium lehnte es ab, auf Anfrage des RND Stellung zum Vorstoß der FDP zu nehmen, und erklärte, dass es grundsätzlich keine politischen Forderungen kommentiere. Martin Rosemann, der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, sprach sich ebenfalls gegen den Vorschlag aus. Er verwies auf die hohe Inflation der vergangenen Monate, die insbesondere Menschen mit niedrigeren und mittleren Einkommen hart treffe. Trotz des aktuellen Rückgangs der Inflation seien die Lebensmittelpreise stark gestiegen.

Rosemann kritisierte zudem das Verhalten der FDP und riet der Partei, anstatt ihre eigene Politik ständig infrage zu stellen, sich gemeinsam mit den Koalitionspartnern für die Umsetzung der Hauptziele des Bürgergeldes einzusetzen. Dazu zähle vor allem die effektive und nachhaltige Eingliederung von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt. 

Übrigens: Bürgergeld-Empfänger müssen die Auszahlungstermine des Amtes stets im Blick behalten und auch, wie hoch die Miete ist, die das für sie zuständige Jobcenter für sie übernimmt. Denn das Jobcenter trägt immer auch die Miete und die Heizkosten. Dabei gibt es aber einige Regelungen, die Bürgergeld-Bezieher beachten müssen. Allen voran muss die Miete "angemessen" sein. Aber was bedeutet angemessen und wie viel darf die Miete pro Person betragen, damit das Jobcenter die vollen Kosten übernimmt

Wer Bürgergeld bekommt und eine Weiterbildung macht, kann auf einen Bürgergeld-Zuschuss hoffen. Eine Weihnachtsbeihilfe sieht das Bürgergeld allerdings nicht vor

 
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