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Diabetes
Diabetes: Kann man mit der Krankheit einen Behinderungsgrad beantragen?
Immer mehr Menschen leiden an Diabetes mellitus. Kann die Zuckerkrankheit Betroffene so sehr einschränken, dass sie einen Behinderungsgrad beantragen und einen Schwerbehindertenausweis erhalten können?
Diabetes.jpeg       -  Wer stark durch seine Diabetes-Erkrankung eingeschränkt ist, kann einen Schwerbehindertenausweis beantragen.
Foto: Gero Breloer, dpa (Symbolbild) | Wer stark durch seine Diabetes-Erkrankung eingeschränkt ist, kann einen Schwerbehindertenausweis beantragen.
Deborah Dillmann
 |  aktualisiert: 30.06.2024 06:44 Uhr

In Deutschland leiden laut dem Robert-Koch-Institut (RKI) etwa 7,2 Prozent aller Menschen zwischen 18 und 79 Jahren an Diabetes. Im Vergleich zu 1998 entspricht das einem Zuwachs um etwa zwei Prozent. Die Zahl der Betroffenen nimmt also zu. Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 sind dabei die häufigsten Formen der Erkrankung und laut dem Bundesgesundheitsministerium auch die Hauptformen, rund 90 Prozent der Erkrankungen sind dem RKI zufolge allerdings dem Typ-2-Diabetes zuzuordnen. 

Wie sehr schränkt die Zuckerkrankheit Erkrankte aber ein? Ist es möglich einen Behinderungsgrad zu beantragen?

Wie beeinflusst Diabetes den Alltag von Erkrankten?

Diabetikerinnen und Diabetiker können laut dem Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI) häufig ein weitgehend normales Leben führen, wenn ihr Blutzucker gut eingestellt ist. Dennoch müssen sie zum Beispiel darauf achten, ihren Blutzucker jederzeit messen und gegebenenfalls regulieren zu können. Messgerät, Teststreifen, Traubenzucker, Insulin, kohlenhydratreiche Lebensmittel wie Bananen oder Müsliriegel und mehr sollten daher immer griffbereit sein.

Mögliche Einschränkung, die eine Diabeteserkrankung nach sich ziehen kann, sind laut dem BDI etwa im Straßenverkehr, auf Reisen und im Urlaub sowie bei der Berufswahl zu bedenken - wenn die Gefahr einer Unterzuckerung besteht und dadurch andere Personen oder Betroffene selbst zu Schaden kommen könnten. 

Dem Berufsverband zufolge dürfen Diabetikerinnen und Diabetiker, die ihren Stoffwechsel allein über die Ernährung regulieren können - also ohne Insulinzugabe - grundsätzlich jeder Beschäftigung nachgehen. Sind weitere medikamentöse Therapieformen nötig, können sie aber auch als schwerbehindert eingestuft werden.

Übrigens: In der Regel stellt ein Arzt die Diabetes-Diagnose. Inzwischen soll aber auch eine KI Diabetes an der Stimme erkennen können. Es gibt allerdings erste Anzeichen an denen man eine Erkrankung mit Diabetes Typ-1 oder Typ-2 erkennen kann. 

Diabetes: Kann man einen Behinderungsgrad beantragen?

Grundsätzlich gilt: Ja, Menschen mit Diabetes können einen Schwerbehindertenausweis erhalten und damit einen Behinderungsgrad beantragen - zumindest unter bestimmten Voraussetzungen. 

Dem Sozialgesetzbuch (§ 2 SGB IX) zufolge sind Menschen mit Behinderungen Menschen, die "körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können". Als schwerbehindert gelten zudem Menschen, bei denen auf einer Skala von 0 bis 100 ein Behinderungsgrad von wenigstens 50 vorliegt. 

Was bedeutet das Gesetz für Diabetikerinnen und Diabetiker? Laut dem Ärzteblatt ist für Menschen mit Diabetes für die Bestimmung des Grades der Behinderung (GdB) seit 2010 der Behandlungsaufwand und nicht mehr das Behandlungsergebnis ausschlaggebend. Wie die Stiftung MyHandicap auf ihrer Seite enableme.de erklärt, wird der Therapieaufwand und die Benachteiligung im Alltag aufgrund einer Diabeteserkrankung in folgende Kategorien eingestuft:

  • GdB 0: Diabetikerinnen und Diabetiker, deren Therapie keine Unterzuckerung auslösen kann und die nicht bis kaum in ihrer Lebensführung beeinträchtigt sind.
  • GdB 20: Diabetikerinnen und Diabetiker, deren Therapie eine Unterzuckerung auslösen kann und die in ihrer Lebensführung beeinträchtigt sind.
  • GdB 30 bis 40: Diabetikerinnen und Diabetiker, deren Therapie eine Unterzuckerung auslösen kann, die wenigstens einmal pro Tag ihren Blutzucker selbst dokumentiert überprüfen müssen und in ihrer Lebensführung beeinträchtigt sind.
  • GdB 50 (schwerbehindert): Diabetikerinnen und Diabetiker, die ihren Blutzuckerspiegel selbst messen und sich mindestens viermal pro Tag Insulin in der jeweils nötigen Menge spritzen müssen. Sie gelten als gravierend in ihrer Lebensführung beeinträchtigt.

Um als Mensch mit Diabetes einen Behinderungsgrad von 50 erhalten zu können, müssen Betroffene laut enableme.de ihre Blutzuckermessungen sowie Insulingaben über einen längeren Zeitraum von meist mehreren Wochen dokumentieren.

Übrigens: Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis können den ÖPNV unter Umständen kostenfrei nutzen

 
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