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Deutschlandticket: Kann der Arbeitgeber das 49-Euro-Ticket auch bei einem Minijob bezahlen?
Das Deutschlandticket ist beliebt. Viele Menschen bekommen dabei Zuschüsse vom Arbeitgeber. Doch geht das auch bei Minijobbern?
Deutschlandticket.jpeg       -  Seit dem 1. Mai gibt es das Deutschlandticket für den Nah- und Regionalverkehr. Können Minijobber es vom Arbeitgeber bekommen?
Foto: Boris Roessler, dpa (Symbolbild) | Seit dem 1. Mai gibt es das Deutschlandticket für den Nah- und Regionalverkehr. Können Minijobber es vom Arbeitgeber bekommen?
Julius Bretzel
 |  aktualisiert: 11.03.2024 10:26 Uhr

Den Arbeitsweg per Bus oder Bahn zu bestreiten, kann teuer sein. Gerade für Menschen mit einem Minijob kann der Weg zu Arbeit schon einen Teil der ohnehin nicht großen Einnahmen verschlucken. Mit dem Deutschlandticket gibt es zumindest seit diesem Jahr ein Ticket, das den gesamten Nahverkehr für 49 Euro im Monat ermöglicht. Aber kann das Ticket auch vom Arbeitgeber übernommen werden?

49-Euro-Ticket bei Minijob: Kann es der Arbeitgeber bezahlen?

Viele Arbeitgeber, die ihre Minijobber finanziell entlasten möchten, fragen sich, ob die zusätzliche Unterstützung den Status des Minijobs gefährden. Denn für diesen gilt ein Höchstbetrag von 520 Euro im Monat. Doch die Minijob-Zentrale gibt Entwarnung. Die Bundesbehörde ist die zuständige Einzugs- und Meldestelle für alle geringfügigen Beschäftigungen in Deutschland. Einer Mitteilung zufolge ist das Deutschlandticket für den Minijobber immer dann steuerfrei nach Paragraf 3 Nr. 15 Einkommensteuergesetz (EStG), wenn es zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird.

Für Arbeitgeber gibt es laut Minijob-Zentrale zwei Möglichkeiten, sich an den Fahrtkosten ihrer Beschäftigten für öffentliche Verkehrsmittel zu beteiligen, wenn diese zusätzlich zum Verdienst gezahlt werden: Entweder können sie ihren Beschäftigten ein Jobticket beschaffen und dieses unentgeltlich oder verbilligt anbieten. Oder sie können die Kosten vollständig oder teilweise mit einem Barzuschuss zu übernehmen, falls ein Arbeitnehmer sich das Ticket selbst beschafft.

49-Euro-Ticket als Job-Ticket: Was gilt für den Minijobber?

Übernimmt der Arbeitgeber das Deutschlandticket, dann gilt für den Minijobber laut Minijob-Zentrale:

  • Durch das zusätzliche Deutschlandticket ändert sich das monatliche Gehalt nicht.
  • Bei der Sozialversicherung sind solche steuerfreien Gehaltsextras beitragsfrei.
  • Bei Ermittlung der Pauschbeträge und der Umlagen, die an die Minijobzentrale zu entrichten sind, wird das 49-Euro-Tickets nicht berücksichtigt. Das gilt auch in der Entgeltmeldung (Jahresmeldung oder Abmeldung).

49-Euro-Ticket bei Minijob: Beispiel

Die Minijob-Zentrale erläutert in ihrer Mitteilung eine Beispielrechnung: "Ein Minijobber erhält monatlich einen Verdienst in Höhe von 520 Euro. Für die Fahrten zwischen seiner Wohnung und der Arbeit erhält er von seinem Arbeitgeber ein Jobticket. Der Arbeitgeber zahlt für dieses Jobticket monatlich 100 Euro." Diese Beschäftigung bleibe weiterhin ein Minijob, da es sich bei dem Jobticket um einen lohnsteuer- und sozialversicherungsfreien Sachbezug handele.

 
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