Wie überall, gelten auch beim Autofahren bestimmte Regeln. So ist beispielsweise das Handy am Steuer verboten und auch Alkohol ist nur in geringen Mengen erlaubt. Zudem müssen sich alle Beteiligten an die vorgegebenen Geschwindigkeiten halten. Tun sie das nicht, müssen sie mit hohen Bußgeldern rechnen. Aber wie sieht es eigentlich mit Kopfhörern aus, darf man mit diesen Auto fahren?
Autofahren: Ist das mit Kopfhörern erlaubt?
Schon einmal vorweg: Solange Autofahrer durch das Tragen von Kopfhörern nicht abgelenkt sind, dürfen sie diese tragen.
Allerdings ist dabei Vorsicht geboten: Überhören sie wegen der Kopfhörer wichtige Verkehrssignale oder andere Verkehrsteilnehmer, droht ein Verwarngeld, wie die Allianz mitteilt.
Welche Kopfhörer sind im Auto erlaubt?
Der Allianz zufolge gibt es keine gesetzlichen Regelungen zum Tragen von Kopfhörern im deutschen Straßenverkehr. Daher ist auch nicht geregelt, welche Arten von Kopfhörern erlaubt sind.
Bei folgenden Kopfhörern sollten Autofahrer allerdings aufpassen:
- Noise-Cancelling-Kopfhörer (unterdrücken Hintergrund- und Umgebungsgeräusche)
- Airpods, In-Ear und Over-Ear-Kopfhörer (können das Gehör einschränken, da sie Geräusche abschirmen)
Dadurch dass bei diesen Arten von Kopfhörern die Geräuschkulisse der Umwelt teilweise bis ganz ausgeblendet werden kann, können gefährliche Situationen im Straßenverkehr entstehen. So können andere Verkehrsteilnehmer oder zum Beispiel Rettungskräfte mit Martinshorn überhört werden.
Welche Konsequenzen können Kopfhörer beim Autofahren haben?
Kopfhörer an sich sind am Steuer nicht verboten. Autofahrer sollten aber bei der Benutzung darauf achten, dass sie ihre Umwelt trotzdem noch akustisch wahrnehmen können.
Tun sie das nicht und überhören zum Beispiel eine Hupe oder eine Sirene, begehen Autofahrer der Allianz zufolge eine Ordnungswidrigkeit und ihnen droht ein Verwarngeld von zehn Euro.
Passiert hingegen ein Unfall, kann das schwerwiegendere Folgen haben. Wenn die Wahrnehmung eingeschränkt war, kann die Versicherung dem Autofahrer eine Teilschuld zuweisen. Passiert das, kürzt die Versicherung die Leistung oder verweigert sie ganz.
Die Allianz weist darauf hin, dass manche Kfz-Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten und den Schaden ganz übernehmen. Allerdings kann es sich trotzdem negativ auf die Kfz-Versicherung auswirken, wenn Autofahrer einen Unfall verursacht haben, denn dadurch rutschen sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse. Für diese müssen dann höhere Beiträge gezahlt werden.
Übrigens: Sollten Autofahrer einen roten Punkt auf ihrem Fahrzeug bemerken, sollten sie schnell handeln, sonst droht ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro.