Das Coronavirus hat seinen einstigen Schrecken verloren. Immer weniger Menschen erkranken an Covid-19 und auch die schweren Verläufe sind deutlich zurückgegangen. Die Maskenpflicht ist gefallen und auch die Isolationspflicht gibt es nicht mehr. Maßnahmen, um das Virus einzudämmen, gibt es nicht mehr. So wurde auch die Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023 aufgehoben. Aber darf man jetzt zur Arbeit, wenn man positiv auf Corona getestet ist? Wir haben die Informationen für Sie im Artikel zusammengefasst.
Kann man arbeiten, wenn man positiv auf Corona getestet ist?
Seit dem 1. März 2023 müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch dann zur Arbeit kommen, wenn sie positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Allerdings dürfen sie keine typischen Symptome haben. Wer sich mit Covid-19 infiziert hat, aber keine Symptome verspürt, kann sich deswegen nicht mehr krank schreiben lassen. Zeigen sie allerdings Krankheitsanzeichen, müssen Arbeitnehmer daheim bleiben.
Grundsätzlich kommt es bei der Anwesenheitspflicht trotz einer Corona-Infektion auf die Vorgaben des Arbeitgebers an. Laut Gesundheitsministerium können Arbeitgeber selbst festlegen, welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz eingehalten werden müssen.
Wenn der Arbeitgeber zustimmt, kann die Arbeit aber auch aus dem Home Office erfolgen. Allerdings gibt es dazu keine Verpflichtung mehr.
Kann man Corona positiv arbeiten?
Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist der Arbeitgeber für die Sicherheit und die Gesundheit seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Arbeitsplatz sowie im Home Office verantwortlich, sodass eine gemeinsame Lösung gefunden werden sollte. Denn auch wenn Corona nicht mehr so gefährlich ist, kann das Virus im Körper Schäden anrichten.
Übrigens: Nicht alle Personen können sich mit Corona anstecken. Und bei manchen Personen bleibt der Schnelltest einfach dauerhaft positiv.