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Corona-Regeln in Thüringen: Welche Maßnahmen gelten im Januar 2023
Seit Anfang Oktober gibt es bundesweit neue Corona-Regeln. In Thüringen gilt zusätzlich zu den Basisschutzmaßnahmen eine Maskenpflicht im ÖPNV. Eine Übersicht.
Corona-Regeln für Herbst und Winter       -  In Kliniken, Arztpraxen, Pflegeheimen und anderen Gesundheitseinrichtungen gilt bundesweit eine FFP2-Maskenpflicht.
Foto: Stefan Sauer, dpa | In Kliniken, Arztpraxen, Pflegeheimen und anderen Gesundheitseinrichtungen gilt bundesweit eine FFP2-Maskenpflicht.
Svenja Moller
 |  aktualisiert: 11.03.2024 13:32 Uhr

Kommt zum Ende des Jahres eine neue Corona-Welle? Danach sieht es zurzeit nicht aus. Ganz im Gegenteil, nach einer Prognose des Charité-Virologen Christian Drosten diskutiert das Land den Übergang in ein edemisches Pandemiegeschehen. Davon ungeachtet gelten seit Oktober neue Corona-Regeln in Deutschland. Der Bundesrat hat einem entsprechenden Gesetz abschließend zugestimmt. Ziel der neuen Maßnahmen ist insbesondere den Schutz von vulnerablen Gruppen im Herbst und Winter zu verbessern, so die Bundesregierung auf ihrer Webseite.

Die neuen Corona-Regeln gelten vorerst bis zum 7. April 2023. Sie wurden in zwei Maßnahmen-Pakete unterteilt – die sogenannten "Winterreifen" und "Schneeketten". Letztere sollen greifen, wenn sich die Lage verschärft und eine konkrete Gefahr für das Gesundheitssystem besteht. Manche Regeln gelten bundesweit, bei anderen Maßnahmen haben die Länder die Möglichkeit, selbst zu entscheiden.

Trotz geringer Inzidenzzahlen und günstiger Impfquote schwenkt das östliche Bundesland derzeit nicht in den Kurs der Bundesländer wie Bayern, Sachsen-Anhalt oder auch Nachbarland Hessen ein, die sich bereits von Corona-Regeln zur Quarantäne oder der Maskenpflicht im ÖPNV verabschiedet haben. Heike Werner (Linke) lässt lieber Vorsicht statt Nachsicht walten. Spätestens Ende März sollen aber auch in Thüringen Lockerungen greifen. Welche Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus im Januar 2023 in Thüringen gelten, lesen Sie hier.

Corona-Regeln Thüringen im Januar 2023: Wo gilt überall FFP2-Maskenpflicht und Testpflicht?

Seit dem 1. Oktober gilt bundesweit an bestimmten Orten eine Maskenpflicht. Dabei haben die Länder keinen Handlungsspielraum. Konkret gilt die Maskenpflicht an folgenden Orten:

  • Fernverkehr: Kinder ab 6 Jahren und das Personal muss mindestens eine medizinische Maske tragen. Ab 14 Jahren gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen: Hier gilt eine FFP2-Maskenpflicht und eine Testpflicht.
  • Arztpraxen: Patienten und Besucher müssen eine FFP2-Maske tragen.

Zudem forderte Gesundheitsministerin Werden im November dazu auf, freiwillig Masken zu tragen, wo Mindestabstände nicht eingehalten werden könnten.

Bei der Testpflicht gilt: Geimpfte und Genesene in Krankenhäusern und Pflegeheimen und die dort Beschäftigten von der Testpflicht befreit. Das gilt auch für Menschen, die sich in diesen Einrichtungen zeitlich nur sehr kurz aufhalten. Für Arztpraxen gibt es keine Testpflicht.

Corona-Regeln Thüringen im Januar 2023: Zusätzliche Maßnahmen sind möglich

Die Bundesländer können zusätzlich zu der bundesweit festgelegten Maskenpflicht eigenständig weitere Corona-Maßnahmen seit Oktober einführen, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten. Folgende weitere Corona-Regeln wären möglich:

  • Innenräume: In Innenräumen könnte eine Pflicht für medizinische oder FFP2-Masken eingeführt werden.
  • Restaurants, Bars, Kultur- und Freizeitbereich und Sport: Auch hier könnte eine Maskenpflicht eingeführt werden. Es soll dabei aber eine Ausnahme geben. Wer über einen Testnachweis verfügt, soll von der Maskenpflicht ausgenommen sein. Die Länder können diese Ausnahme auf Personen ausweiten, die nachweisen können, dass sie frisch geimpft oder genesen sind.
  • Schulen und Kitas: Die Länder können eine Testpflicht an Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie eine Maskenpflicht in Schulen ab dem fünften Schuljahr vorschreiben.

Corona-Regeln Thüringen im Januar 2023: Veranstaltungen und Restaurants

Sollte die Regierung von Thüringen eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur für das gesamte Bundesland oder eine bestimmte Region feststellen, könnte sie folgende weitere Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie einführen:

  • Veranstaltungen: Bei Veranstaltungen im Außenbereich können die Länder eine Maskenpflicht vorschreiben, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann. Zusätzlich ist eine Maskenpflicht ohne Ausnahmeregelung bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen möglich. Auch eine Personenobergrenze für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen kann eingeführt werden. Zudem kann ein Hygienekonzept gefordert werden.
  • Restaurants, Bars, Kultur- und Freizeitbereich und Sport: Für Groß- und Einzelhandel, Betriebe, Einrichtungen, Gewerbe und bei Veranstaltungen im Freizeit-, Kultur- und Sportbereich kann die Erstellung von Hygienekonzepten verpflichtend werden.

Corona-Regeln Thüringen im Januar 2023: Quarantäne und Isolationspflicht

Einige Länder wie Bayern schaffen die Isolationspflicht für Conoa-Erkrankte ab. Nicht so aber Thüringen: Bei einer Corona-Infektion muss sich der Betroffene weiterhin für mindestens fünf Tage in Isolierung begeben. Voraussetzung für das Beenden der Isolation ist, dass der Betroffene mindestens 48 Stunden symptomfrei ist. Ein Freitesten ist nicht mehr verpflichtend. Beschäftigte in Einrichtungen der medizinischen Versorgung und der Pflege müssen jedoch einen negativen Testnachweis zur Beendigung der Quarantäne erbringen, wenn sie vor Ablauf von zehn Tagen ihre Arbeit wieder aufnehmen wollen.

Corona-Regeln im Januar 2023: Hebt auch Thüringen die Maskenpflicht im ÖPNV auf?

Anders als Sachsen-Anhalt und Bayern, die bereits im Dezember die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Nasen- und Mundbedeckung im öffentlichen Personenverkehr abgeschafft hatten, hält Thüringen trotz günstigem Infektionsgeschehen an der Maskenpflicht im ÖPNV fest.

Die Devise lautet Abwarten, auch der Corona-Kurs des von Bodo Ramelow (Die Linke) geführten Landes zeigt jedoch mittelfristig auf Lockerungen. "Ich gehe sehr stark davon aus, dass wir Ende März spätestens die Maskenpflicht im ÖPNV werden beenden können", sagte Gesundheitsministerin Werner der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie verwies dabei auf das Bundesinfektionsschutzgesetz, das noch bis April gelte.

 
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