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Gesundheit
Corona-Maskenpflicht: Muss im Krankenhaus Maske getragen werden?
Die Corona-Schutzmaßnahmen sind offiziell Vergangenheit. Vereinzelt gibt es aber Einschränkungen. Gilt auch eine Maskenpflicht in Krankenhäusern?
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Foto: Britta Pedersen, dpa (Symbolbild) | Ist sie bald wieder häufiger zu sehen? Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) präsentiert eine verpackte FFP2-Maske.
Marcus Giebel
 |  aktualisiert: 11.03.2024 10:30 Uhr

Die Corona-Pandemie, die weltweit rund sieben Millionen Menschen das Leben gekostet hat, gilt offiziell als beendet. Längst sind auch die Zeiten der Einschränkungen vorbei. Und so sind auch die Corona-Masken beinahe wieder komplett aus dem Alltagsbild verschwunden.

Seit einigen Wochen steigen die Corona-Zahlen zwar wieder leicht an und Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wirbt für weitere Impfungen der vulnerablen Gruppen. Doch eine Verschärfung der Lage, die erneut einschneidende Maßnahmen erfordern würde, erwarten Experten für diesen Herbst und Winter nicht.

Zuletzt kam dennoch eine Debatte über das Tragen von Masken wieder auf. Im Vordergrund steht dabei die Freiwilligkeit, um vor allem ältere Bürger und solche mit Vorerkrankungen zu schützen.

Muss im Krankenhaus noch eine Maske getragen werden?

Die letzten Corona-Schutzmaßnahmen liefen am 7. April aus. Seither gibt es keinen rechtlichen Rahmen mehr für Einschränkungen wie die Maskenpflicht. In Krankenhäusern und Pflegeheimen war bis zu jenem Datum bundesweit vorgeschrieben, Mund und Nase zu bedecken, um Ansteckungen zu vermeiden.

Es besteht also keine Grundlage mehr, um eine Maskenpflicht oder andere Einschränkungen verbindlich vorzuschreiben. Allerdings bleibt es Betreibern von Krankenhäusern – wie auch Arztpraxen oder Pflegeheimen – natürlich vorbehalten, individuelle Regeln festzulegen. In diesem Fall kann vom Hausrecht Gebrauch gemacht werden.

Folglich ist nicht auszuschließen, dass in bestimmten Krankenhäusern in Deutschland auch Monate nach dem offiziellen Ende der Corona-Maßnahmen eine Maskenpflicht herrscht. Dabei kann es natürlich Unterschiede geben, ob eine OP-Maske genügt oder auf eine FFP2-Maske gepocht wird.

Im August galt beispielsweise in der Interdisziplinären Notaufnahme und Aufnahmestation des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Dies war der Klinik zufolge dem erhöhten Aufkommen von Patienten mit Corona-Infektionen geschuldet. Anschließend wurde festgestellt: "Die Maßnahme zum Schutz von Patientinnen, Patienten und Mitarbeitenden hat gewirkt."

Die Kliniken Nordoberpfalz teilen derweil mit, dass bei einem Besuch von an Covid erkrankten Patienten eine FFP2-Maske getragen werden muss (Stand: 19. September). Bislang sind es nur Einzelfälle.

Maskenpflicht im Krankenhaus: Experten erwarten Rückkehr zu Mund-Nasen-Bedeckung

Dem Redaktionsnetzwerk Deutschland sagte der Epidemiologe und Leiter der Abteilung Prävention und Evaluation beim Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie, Hajo Zeeb, jedoch eine Ausweitung voraus: "In Krankenhäusern und Pflegeheimen erwarte ich im Lauf der kommenden Monate vielfach auch wieder eine Maskenpflicht, wenn die Fallzahlen weiter ansteigen und damit auch die Fehlzeiten zunehmen."

Zu Wort kommt in dem Artikel auch Janosch Dahmen. Der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen hält es für "durchaus empfehlenswert", im Falle eines Anstiegs von Atemwegserkrankungen in den kommenden Wochen und Monaten "in Risikobereichen wie etwa im Gesundheitswesen wieder Maske zu tragen".

 
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