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Deutschlandticket
Bürgergeld-Zuschuss: So zahlt das Jobcenter das 49-Euro-Ticket
Selbst mit dem höchsten Regelsatz beim Bürgergeld wird es finanziell schwer, sich ein Deutschlandticket zu leisten. Greift das Jobcenter Bürgergeld-Empfängern unter die Arme?
Deutschlandticket.jpeg       -  Das 49-Euro-Ticket und Bürgergeld gehen nicht zwangsläufig Hand in Hand.
Foto: Sebastian Gollnow, dpa (Symbolbild) | Das 49-Euro-Ticket und Bürgergeld gehen nicht zwangsläufig Hand in Hand.
Sven Koukal
 |  aktualisiert: 11.03.2024 09:58 Uhr

Für viele Menschen in Deutschland ist das 49-Euro-Ticket eine wahre Bereicherung: Mobil sein, den ÖPNV uneingeschränkt so oft im Monat nutzen wie einem lieb ist. Bezieht man allerdings Bürgergeld, dürfte die Freude sehr viel gedämpfter ausfallen. Denn geht es nach dem Regelsatz, wird es eng mit der Finanzierung dieses Tickets. Erschwerend hinzu kommt, dass das Jobcenter nur in bestimmten Ausnahmefällen das Ticket bezuschusst. Dieser Texte erklärt, wann das der Fall ist.

Was kostet das 49-Euro-Ticket für Bürgergeld-Empfänger?

Aktuellen Untersuchungen des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen zufolge gibt es bisher mehr als elf Millionen verkaufte Deutschlandtickets. In den Sommerferienmonaten hätten monatlich etwa zehn Millionen Fahrgäste das bundesweite ÖPNV-Abo genutzt. Der Anteil derjenigen Abonnenten, die auf Bürgergeld angewiesen sind, lässt sich den Zahlen nicht entnehmen.

Grundsätzlich aber steht es den Bürgergeld-Empfängern frei, sich ein 49-Euro-Ticket zu kaufen. Denn mit dem Regelsatz kann man anstellen, was man möchte. Er ist nicht zweckgebunden. Eine bundesweit einheitliche Ermäßigung auf das 49-Euro-Ticket gibt es nicht - doch es gibt ein paar wenige Ausnahmen. Heißt aber auch: Auch Bürgergeld-Empfänger zahlen die regulären knapp 50 Euro für das ÖPNV-Ticket.

Bürgergeld und 49-Euro-Ticket: Passt das zusammen?

Das Problem aus ihrer Sicht: Für die Position "Verkehr" sind anteilsmäßig knapp neun Prozent der Gesamtsumme für jeden Empfänger vorgesehen. Das bedeutet demnach, dass bei Regelbedarfsstufe 1 (aktuell 502 Euro, ab 2024 wohl 563 Euro) 45,02 Euro vorgesehen sind - und damit weniger als das 49-Euro-Ticket kostet. Bürgergeld-Bezieher anderer Regelbedarfsstufen steht noch weniger Geld zur Verfügung. Ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit betont daher: "Ein zusätzlicher Zuschuss für Verkehr oder Mobilität ist deshalb nicht möglich."

Übrigens: Wie sich das Geld auf die einzelnen Bedarfe aufteilt, kann man selbst spielerisch erfahren: Das Bürgergeld-Bingo will veranschaulichen, wie es ist, mit den maximal knapp 500 Euro auszukommen.

Bürgergeld: Gibt das Jobcenter einen Zuschuss fürs 49-Euro-Ticket?

Wie der Verein Bürgergeld erklärt, gibt es lediglich in "besonderen, atypischen Ausnahmefällen" einen Anspruch auf den sogenannten Mehrbedarf, sprich zusätzliches Geld. Dieser kommt unter folgenden Voraussetzungen in Betracht:

  • Regelmäßige Fahrtkosten entstehen, die unumgänglich sind. Beispiele wären hierfür regelmäßige, zwingende Arztbesuche oder Substitutionstherapie.
  • Dieser besondere Fahrtkostenbedarf dauert länger als drei Monate an oder ist dauerhaft.

Der Verein fasst es wie folgt zusammen: "Das Jobcenter zahlt den Differenzbetrag zwischen dem Mobilitätsanteil des Bürgergeld-Regelsatzes und den Kosten des Deutschlandtickets, wenn ein Bedarf für regelmäßige Fahrtkosten besteht, die über die üblicherweise vorzunehmenden Fahrten hinausgehen." 

Der Bundesagentur-Sprecher erklärt: "Wenn ein Bürgergeldbezieher oder eine Bürgergeldbezieherin an einer 'Förderung der beruflichen Weiterbildung', also einer Aus- oder Weiterbildung teilnimmt. Dann werden die Fahrtkosten vom Jobcenter übernommen." Er verweist auf Paragraph 3 des Gesetzes, dort steht unter Punkt 3: "Die Fahrkosten werden in Höhe des Betrags zugrunde gelegt, der bei Benutzung des zweckmäßigsten regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittels in der niedrigsten Klasse zu zahlen ist."

Er erklärt weiter, dass dies beispielsweise bedeute, "dass wenn eine Person im Bürgergeldbezug in der Aus- oder Weiterbildung nur zwei Mal im Monat den Bus nehmen muss, wahrscheinlich geringere Kosten als 49 Euro anfallen. Ab 49 Euro werden dann 49 Euro erstattet und damit die Kosten für das 49-Euro-Ticket übernommen." Das sind übrigens nicht die einzigen Kosten, die das Jobcenter bei Bürgergeld-Empfängern übernimmt

Und ja: Die Voraussetzungen Bürgergeld zu beantragen sind die gleichen, wie früher bei Hartz IV. Dabei werden den Betroffenen neben den Leistungen wie zum Beispiel Miete, Nebenkosten und Heizkosten noch andere Kosten vom Jobcenter bezahlt. Selbst gewisse Schulden werden übernommen, wie auch beispielsweise Schulbedarf. Wer Bürgergeld empfängt, sollte zudem beachten, wenn es Weihnachtsgeld gibt. Denn auch dort gelten entsprechende Regeln.

 
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