In Deutschland haben erwerbsfähige, aber arbeitslose und bedürftige Personen einen Anspruch auf Bürgergeld. Diese Sozialleistung trat am 1. Januar 2023 an die Stelle des bisherigen Hartz IV. Das Bürgergeld soll das Existenzminimum für die betroffenen Menschen sichern. Daher steht das Bürgergeld auch Personen zur Verfügung, deren Einkommen nicht ausreicht, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
Doch wie viel Geld zum Leben notwendig ist, hängt von vielen Faktoren ab. Deshalb fällt das Bürgergeld von Fall zu Fall unterschiedlich hoch aus. Eine alleinstehende Person bekommt demnach weniger als ein Paar mit Kind. Dieses bekommt wiederum weniger als etwa eine vierköpfige Familie. Wie hoch das Bürgergeld für eine Familie mit drei Kindern ausfällt, erklären wir hier.
Regelbedarf: Wie viel Bürgergeld für eine Familie mit drei Kindern?
Eine Familie ist im Sinne des Bürgergeldgesetzes eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft. Das Bürgergeld für eine einzelne Person oder eine Bedarfsgemeinschaft besteht grundsätzlich erst einmal aus einem Pauschalbetrag, dem Regelbedarf. Doch der ist nicht für jede fünfköpfige Familie derselbe: Das Alter der Kinder spielt dabei eine Rolle. Wie hoch der jeweilige Regelsatz je nach Lebensumstand der Bürgergeld-Berechtigten und Alter der Kinder ausfällt, lässt sich aus dieser Tabelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) lesen:
- Alleinstehende, Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigen Partnern: 563 Euro
- Volljährige Partner: je 506 Euro
- Volljährige von 18 bis 24 Jahre ohne eigenen Haushalt und 15- bis 24-Jährige, die ohne Zusicherung des Jobcenters umziehen: 451 Euro
- Kinder von 14 bis 17 Jahre und Minderjährige mit volljährigen Partnern: 471 Euro
- Kinder von 6 bis 13 Jahre: 390 Euro
- Kinder von 0 bis 5 Jahre: 357 Euro
Daraus ergibt sich, wie hoch der Regelbedarf einer Familie mit drei Kindern ist. Die beiden Elternteile, sprich: volljährige Partner, bekommen zusammen einen Regelbedarf von von 1012 Euro. Hinzu kommt dann der entsprechende Regelsatz für die Kinder. Je nach Alter sind dies zwischen 357 und 451 Euro. Je nachdem, wie alt die drei Kinder sind, ergeben sich unterschiedliche Regelbedarfe, die zum Eltern-Regelbedarf summiert werden. Hier einmal verschiedene Szenarien als Beispiele:
- Alle Kinder sind maximal 5 Jahre alt: 1071 Euro
- Alle Kinder sind zwischen sechs und 13 Jahren: 1.170 Euro
- Ein Kind ist unter 5 Jahren, die beiden anderen sind zwischen sechs und 13 Jahren: 1.014 Euro
- Ein Kind ist unter 5 Jahren, eins zwischen sechs und 13 Jahren und ein volljähriges Kind unter 24: 1.218 Euro
- Alle Kinder sind zwischen 14 und 17 Jahren: 1.413 Euro
Demnach kann je nach Kombination ein Regelbedarf von 1071 bis 1413 Euro für die drei Kinder zusammenkommen. Inklusive der Eltern kann das Bürgergeld damit einen Regelbedarf von 2083 Euro bis 2.425 Euro abdecken. Doch das ist nur der Regelbedarf: Das Jobcenter übernimmt zusätzlich dazu die Kosten der Unterkunft, also Miete, Nebenkosten und Heizung, sofern diese angemessen sind. Für fünf Personen gilt laut dem Bundesarbeitsministerium etwa eine Wohnung mit fünf Zimmern oder 100 bis 105 Quadratmetern als angemessen.
Übrigens: Die Sätze zum Regelbedarf beim Bürgergeld steigen zum 1. Januar 2024.
Bürgergeld: Mehrbedarfe für eine Familie mit drei Kindern
Neben dem Regelbedarf gibt es sogenannte Mehrbedarfe, die hinzukommen und den Gesamtbedarf erhöhen. Ein Mehrbedarf, der auf eine Familie mit drei Kindern zukommen kann ist, wenn ein viertes Kind auf dem Weg ist. Das BMAS erklärt, dass Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zum Entbindungsmonat einen Anspruch auf einen Mehrbedarf von 17 Prozent des Regelbedarfs haben.
Aber auch für andere Familienmitglieder können unter bestimmten Umständen Mehrbedarfe hinzukommen. Wer aus medizinischen Gründen auf eine kostenaufwendigere Ernährung angewiesen ist, bekommt laut BMAS ebenfalls einen Mehrbedarf. Aber auch einmalige Leistungen wie etwa ein Weiterbildungsgeld in Höhe von monatlich 150 Euro können das Bürgergeld erhöhen.
Setzt sich die Familie aus einer alleinerziehenden Person mit drei Kindern zusammen, gestaltet sich die Berechnung entsprechend anders. Ein alleinerziehender Erwachsener bekommt als Bürgergeld 563 Euro Regelbedarf und anschließend einen Mehrbedarf je nach Alter der Kinder.
Bürgergeld für eine Familie mit drei Kindern: Welches Einkommen wird angerechnet?
Doch bei der Berechnung des Bürgergeldes müssen auch Einkünfte abgezogen werden. Zu diesen Einkünften zählt auf jeden Fall das Kindergeld. Bei drei Kindern sind das derzeit insgesamt 750 Euro. Hat die Familie kein weiteres Einkommen, gibt es auch keine weiteren Bürgergeld-Abzüge. Gibt es aber ein weiteres Einkommen, wird dieses angerechnet.
Übrigens: Zum 1. Juli 2023 haben sich die Freibeträge erhöht: Laut dem BMAS werden die ersten 100 Euro grundsätzlich nicht als Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet. Doch dann gilt:
- Bruttoeinkommen zwischen 100 und 520 Euro: 20 Prozent werden nicht aufs Bürgergeld angerechnet.
- Bruttoeinkommen zwischen 520 und 1.000 Euro: 30 Prozent werden nicht aufs Bürgergeld angerechnet.
- Bruttoeinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro (bei Berechtigten mit einem minderjährigen Kind bis 1.500 Euro): 10 Prozent werden nicht aufs Bürgergeld angerechnet.
Um sich zu informieren, wie hoch das eigene Bürgergeld ausfallen könnte, kann dafür den Bürgergeld-Rechner nutzen. Wie viel Bürgergeld eine fünfköpfige Familie dann schlussendlich wirklich bekommt, wird in der Regel durch das zuständige Jobcenter mitgeteilt.