Früher Hartz IV, heute Bürgergeld: Die Grundsicherung für Arbeitssuchende soll das Existenzminimum sichern - für Einzelpersonen, aber auch für eine Familie oder eine Bedarfsgemeinschaft. Anspruch auf die Sozialleistung hat laut dem Bundesarbeitsministerium (BMAS) wer erwerbsfähig, aber arbeitslos und dabei hilfebdürftig ist. Auch Personen, deren Einkommen für sie selbst und ihre Familien zum Leben nicht ausreicht, können Bürgergeld beziehen.
Für die Betreuung von Berechtigten genauso wie für die Auszahlung des Bürgergeldes sind laut dem BMAS die örtlichen Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit verantwortlich. Die genaue Höhe des Bürgergeldes wird von Fall zu Fall berechnet und kann nicht pauschal genannt werden. So bekommt eine einzelne Person weniger Bürgergeld als ein Paar, eine vierköpfige Familie oder auch Alleinerziehende mit zwei Kindern. Wie viel Bürgergeld ein Paar mit einem Kind bekommt, haben wir hier erklärt.
Regelbedarf: Wie viel Bürgergeld bekommt ein Paar mit einem Kind?
Um die Höhe des Bürgergeldes berechnen zu können - egal ob für eine einzelne Person oder eine Bedarfsgemeinschaft -, muss zunächst der pauschale Regelbedarf ermittelt werden. Die verschiedenen Regelsätze je nach Lebenssituation der Bürgergeld-Berechtigten gibt das BMAS so an:
- Alleinstehende, Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigen Partnern: 563 Euro
- Volljährige Partner: je 506 Euro
- Volljährige von 18 bis 24 Jahre ohne eigenen Haushalt und 15- bis 24-Jährige, die ohne Zusicherung des Jobcenters umziehen: 451 Euro
- Kinder von 14 bis 17 Jahre und Minderjährige mit volljährigen Partnern: 471 Euro
- Kinder von 6 bis 13 Jahre: 390 Euro
- Kinder von 0 bis 5 Jahre: 357 Euro
Übrigens: Die Sätze zum Regelbedarf beim Bürgergeld steigen zum 1. Januar 2024.
Geht man nun von einem Paar mit einem Kind aus, dürfte für die Eltern der Regelsatz für volljährige Partner sowie für das Kind der entsprechende Regelsatz für die Kinder gelten. Beide Elternteile bekommen also 506 Euro und haben gemeinsam einen Regelbedarf von 1012 Euro. Anschließend wird der Bedarf des Kindes addiert. Je nach Alter kann dieser zwischen 357 und 471 Euro variieren.
Für den Regelbedarf eines Paares mit einem Kind ergeben sich also je nach Alter des Kindes folgende Möglichkeiten:
- Ein Paar mit einem Kind im Alter von 0 bis 5 Jahren: 1369 Euro
- Ein Paar mit einem Kind im Alter von 6 bis 13 Jahren: 1402 Euro
- Ein Paar mit einem Kind im Alter von 14 bis 17 Jahren: 1483 Euro
Neben dem Regelbedarf übernimmt das Jobcenter beim Bürgergeld auch die Kosten der Unterkunft - also Miete, Nebenkosten und Heizung -, wenn diese angemessen sind. Angemessen heißt bei einem Paar mit einem Kind, also drei Personen, laut dem BMAS eine Wohnung mit drei Zimmern oder einer Größe von etwa 75 Quadratmetern.
Mehrbedarf und Co.: Welche Bürgergeld-Leistungen gibt es neben dem Regelsatz?
Neben dem Regelsatz und den Kosten der Unterkunft können zusätzliche Leistungen und Mehrbedarfe den Gesamtbedarf beim Bürgergeld erhöhen. Ob Bürgergeld-Empfängerinnen und Empfänger zusätzliche Leistungen beziehen können, hängt ebenfalls von ihren Lebensumständen ab. So haben laut dem BMAS Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche etwa Anspruch auf einen Mehrbedarf von 17 Prozent des Regelbedarfs. Dieser wird bis zum Monat der Geburt geleistet. Bürgergeld-Berechtigte, die aus medizinischen Gründen auf eine kostenaufwendigere Ernährung angewiesen sind, können laut dem BMAS außerdem einen "Mehrbedarf in angemessener Höhe" erhalten.
Zusätzliche Leistungen beim Bürgergeld gibt es zum Beispiel, wenn Bezieherinnen und Bezieher eine Aus- oder Weiterbildung machen. Laut der Bundesagentur für Arbeit können sie ein Weiterbildungsgeld in Höhe von monatlich 150 Euro beanspruchen.
Bürgergeld für ein Paar mit einem Kind: Welches Einkommen wird angerechnet?
Regelsatz, Mehrbedarfe und zusätzliche Leistungen allein ergeben noch nicht die Höhe der monatlichen Auszahlung. Um die Höhe des Bürgergeldes zu berechnen, müssen die abzuziehenden Einkünfte verrechnet werden. Die entsprechenden Freibeträge haben sich laut der Bundesagentur für Arbeit zum 1. Juli 2023 erhöht.
Grundsätzlich werden dem BMAS zufolge die ersten 100 Euro des Einkommens nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Danach sind die Freibeträge gestaffelt:
- Zwischen 100 und 520 Euro werden 20 Prozent vom Einkommen nicht angerechnet
- Zwischen 520 und 1000 Euro werden 30 Prozent vom Einkommen nicht angerechnet
- Zwischen 1000 und 1200 Euro - bei Berechtigten mit einem minderjährigen Kind bis 1500 Euro - werden zehn Prozent vom Einkommen nicht angerechnet
- Junge Menschen unter 25 Jahren dürfen ihr Einkommen unter Umständen bis zur zur Minijob-Grenze - aktuell 520 Euro - behalten.
Beispiel: Wie viel Bürgergeld bekommt ein Paar mit einem Kind?
Angelehnt an die Bürgergeld-Beispiele des BMAS haben wir eine Beispielrechnung für den Bürgergeld-Anspruch eines Paares mit einem Kind aufgestellt. Dafür gehen wird von einem Paar mit einem Kind im Alter von 4 Jahren aus. Zudem gehen wir in unserem Beispiel davon aus, dass ein Elternteil einen Verdienst in Höhe von 1000 Euro hat:
- Der Regelbedarf für die Eltern liegt bei jeweils 506 Euro. Zusammen erhalten sie 1012 Euro.
- Der Regelbedarf für das 4-jährige Kind liegt bei 357 Euro.
- Für Unterkunft und Heizung fallen Kosten in Höhe von 651 Euro an.
- Der Gesamtbedarf für das Paar mit einem Kind liegt bei 2020 Euro.
- Davon wird das zu berücksichtigende Einkommen abgezogen.
- Abgezogen wird zum einen Kindergeld in Höhe von 250 Euro. Laut dem BMAS werden für Kinder aber auch zusätzlich Leistungen für Bildung und Teilhabe ohne Anrechnung von Kindergeld berücksichtigt.
- Außerdem muss auch das monatliche Bruttoeinkommen von 1000 Euro berücksichtigt werden. Davon sind die ersten 100 Euro frei, im Bereich von 100 bis 520 Euro sind 20 Prozent frei - also 84 Euro - und im Bereich von 520 bis 1.000 Euro sind 30 Prozent frei - also 144 Euro. Der Freibetrag liegt also bei 328 Euro. Das kann übrigens auch über den Freibetragsrechner des BMAS errechnet werden. Angerechnet werden 672 Euro.
- Nach Abzug des zu berücksichtigenden Einkommens ergibt sich für das Paar mit einem Kind ein Bürgergeld-Anspruch in Höhe von 1098 Euro.
Wie hoch das Bürgergeld tatsächlich ausfällt, muss von Fall zu Fall individuell berechnet werden. Die genaue Höhe ihres Bürgergeld-Anspruchs erfahren Berechtigte vom Jobcenter. Wer schon vorher wissen möchte, in welche Richtung es geht, kann den Bürgergeld-Rechner nutzen.