Arbeitslosigkeit ist eine Herausforderung, die viele Menschen meist mindestens einmal in ihrem Leben bewältigen müssen. Neben dem emotionalen Stress kommt oft die Sorge hinzu, wie man seinen Lebensunterhalt bestreiten soll. In Deutschland gibt es dafür das Arbeitslosengeld, das jedoch nicht immer ausreicht. Eine Frage, die dann viele Menschen beschäftigt, ist: "Kann man Bürgergeld beantragen, wenn das Arbeitslosengeld nicht ausreicht?" In diesem Artikel gehen wir dieser Frage auf den Grund.
Bürgergeld, wenn das Arbeitslosengeld nicht reicht?
Ja, in Deutschland ist es ist möglich, sowohl Arbeitslosengeld als auch Bürgergeld zu beziehen. Die Bundesagentur für Arbeit erklärt auf ihrer Website, dass Bürgergeld dann in Betracht kommt, wenn das Arbeitslosengeld nicht zum Leben reicht. In solchen Fällen können zusätzlich zum Arbeitslosengeld auch Wohngeld, Kinderzuschlag oder Bürgergeld infrage kommen.
Vorrangige Leistungen vor dem Bürgergeld
Bevor man allerdings Bürgergeld in Kombination mit Arbeitslosengeld beantragen kann, müssen andere, sogenannte vorrangige Leistungen in Betracht gezogen werden. Wie die Bundesagentur für Arbeit betont, stehen vor dem Bürgergeld Wohngeld und Kinderzuschlag als vorrangige finanzielle Hilfen. Diese Leistungen sollen den Bezug von Bürgergeld vermeiden und müssen bei der Stadt, Gemeinde oder dem Landkreis beantragt werden. Erst wenn diese nicht genehmigt werden, oder nicht zum Leben ausreichen, können Menschen, die Arbeitslosengeld bekommen zusätzlich Bürgergeld beantragen.
Wichtig: Das Arbeitslosengeld wird immer als Einkommen angesehen und entsprechend auf das Bürgergeld angerechnet. Gleiches gilt für das Wohngeld oder auch den Kinderzuschlag.
Arbeitslosengeld reicht vielleicht nicht - So gehen Sie vor
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Arbeitslosengeld (ALG) nicht ausreicht und überlegen, Bürgergeld zu beantragen, gibt es einige wichtige Schritte und Überlegungen, die Sie beachten sollten:
- Rechtsanspruch prüfen: Informieren Sie sich zunächst, ob Sie überhaupt Anspruch auf Bürgergeld haben. Es gibt Online-Rechner und Beratungsstellen, die Ihnen dabei helfen können.
- Vorrangige Leistungen: Bevor Sie Bürgergeld beantragen, prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf vorrangige Leistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag haben.
- Unterlagen sammeln: Sammeln Sie alle erforderlichen Unterlagen wie Einkommensnachweise, Mietvertrag, Kontoauszüge etc.
- Beratung suchen: Nutzen Sie die Beratungsangebote der Arbeitsagentur oder von Sozialverbänden, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag vollständig und korrekt ist.
- Antrag frühzeitig stellen: Die Bearbeitung kann Zeit in Anspruch nehmen. Stellen Sie den Antrag daher so früh wie möglich.
- Budgetplan erstellen: Machen Sie eine genaue Aufstellung Ihrer Einnahmen und Ausgaben, um zu sehen, wie viel zusätzliche Unterstützung Sie tatsächlich benötigen.
- Zusätzliche Einkommensquellen: Überlegen Sie, ob es Möglichkeiten für zusätzliches Einkommen gibt, z.B. durch Teilzeitarbeit, die mit dem Bezug von Bürgergeld in der Regel vereinbar ist.
- Kommunikation mit dem Amt: Halten Sie den Kontakt zur zuständigen Stelle und stellen Sie sicher, dass alle Anfragen und Unterlagen zeitnah bearbeitet werden.
- Ansprüche nachverfolgen: Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, prüfen Sie regelmäßig, ob sich Änderungen in Ihrer Situation ergeben haben, die einen neuen Antrag oder eine Anpassung der Leistungen erforderlich machen.
Bürgergeld und Arbeitslosengeld: Worin besteht der Unterschied?
Wer sich mit dem Thema Arbeitslosigkeit auseinandersetzt wird sich früher oder später fragen, worin sich die Leistungen Arbeitslosengeld und Bürgergeld voneinander unterscheiden. Kurz gesagt ist Arbeitslosengeld eine Versicherungsleistung, die Personen erhalten, die ihre Arbeit verloren haben und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Es soll den Lebensunterhalt für eine begrenzte Zeit sichern - auch die Krankenversicherung wird in diesem Zeitraum übernommen. Wer Arbeitslosengeld bekommen will, muss vorher gearbeitet haben. Finanziert wird das Arbeitslosengeld aus der Arbeitslosenversicherung, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam leisten.
Bürgergeld hingegen ist eine Sozialleistung für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Es soll ein Mindestmaß an sozialer Sicherheit gewährleisten. Die Voraussetzungen für das Bürgergeld sind in der Regel weniger streng als beim Arbeitslosengeld. Beispielsweise muss man zuvor nicht gearbeitet haben. Das Bürgergeld setzt sich aus verschiedenen Bausteinen wie Regelbedarf, Mehrbedarf und Bedarf für Unterkunft und Heizung zusammen, wie die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Website ausführt und wird aus Steuergeldern finanziert. Laut Statista bezogen im Jahr 2023 durchschnittlich 3,9 Millionen erwerbsfähige Personen in Deutschland Bürgergeld. Seit dem 1. Januar 2023 wurde das Arbeitslosengeld II durch das Bürgergeld abgelöst, und die Regelsätze wurden angehoben.
Wann genau es Arbeitslosengeld und wann Bürgergeld gibt, unterliegt unterschiedlichen Voraussetzungen.
Übrigens: Manchmal dauert es nach dem Studium mit der ersten Arbeitsstelle etwas länger. Unter bestimmten Voraussetzungen kann aber schon nach der Uni Arbeitslosengeld beantragt werden. Menschen, die Arbeitslosengeld bekommen, können auch unter bestimmten Voraussetzungen Krankengeld erhalten - anders als Bürgergeld-Empfänger. Wer hingegen eine Kündigung im Job provoziert um statt Bürgegeld das höhere Arbeitslosengeld zu erhalten, dem dem könnte die Sperrzeit einen Riegel vorschieben.