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Finanzen
Bürgergeld: Wem stehen Leistungen für Bildung und Teilhabe zu?
Welche Bürgergeld-Berechtigten bekommen für ihre Kinder zusätzliche Unterstützung bei Nachhilfe, Sportstunden oder Musikinstrumenten? Hier erfahren Sie mehr.
Das Bildungspaket soll Kinder unterstützen, deren Eltern wegen Langzeitarbeitslosigkeit oder geringem Einkommen Hartz-IV, Wohngeld oder einen Kinderzuschlag erhalten. Foto: Patrick Pleul/ Symbol       -  Das Bildungspaket soll auch Kinder unterstützen, deren Eltern Bürgergeld beziehen.
Foto: Patrick Pleul, dpa (Symbolbild) | Das Bildungspaket soll auch Kinder unterstützen, deren Eltern Bürgergeld beziehen.
Julius Bretzel
 |  aktualisiert: 18.04.2024 08:12 Uhr

Für Eltern, die auf Unterstützungsleistungen wie das Bürgergeld angewiesen sind, ist die Freizeitgestaltung ihrer Kinder oft eine zusätzliche Last. Musikinstrumente, Nachhilfestunden oder Mitgliedschaft im Sportverein werden dann zum Luxus, auf den im Zweifel verzichtet werden muss. Damit das nicht passiert, hat die Bundesregierung die Leistungen für Bildung und Teilhabe eingeführt. Aber was genau ist das eigentlich? Und wer ist dazu berechtigt, die Unterstützung zu bekommen? Hier sind die wichtigsten Informationen dazu gesammelt.

Bürgergeld: Was sind Leistungen für Bildung und Teilhabe?

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe, umgangssprachlich auch Bildungspaket genannt, sollen Kinder, jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die wenig Geld haben, fördern. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erklärt, damit könne "Ihr Kind Angebote in Schule und Freizeit nutzen, wenn Sie sich die Kosten dafür ansonsten nicht leisten könnten". Die Leitungen kommen zusätzlich zum Regelbedarf und Mehrbedarf des Bürgergelds.

Leistungen für Bildung und Teilhabe: Was wird gefördert?

Das Familienportal des BMFSFJ zählt folgende Leistungen für Bildung und Teilhabe auf:

  • eintägige Schul- und Kita-Ausflüge (tatsächliche Kosten),
  • mehrtägige Klassen- und Kitafahrten (tatsächliche Kosten),
  • der persönliche Schulbedarf (insgesamt 174 Euro pro Kind pro Schuljahr),
  • die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule (tatsächliche Kosten - auch dann, wenn die dafür vorgesehenen Schülerfahrkarten des öffentlichen Nahverkehrs zu allgemeinen Fahrten außerhalb des Schulverkehrs berechtigen),
  • Lernförderung (tatsächliche Kosten - Nachhilfe kann zukünftig auch dann genutzt werden, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist),
  • die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen (tatsächliche Kosten),
  • die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (wie im Sportverein oder in der Musikschule in Höhe von 15 Euro monatlich).

Die Bundesagentur für Arbeit erklärt, die Leistungen aus dem Bildungspaket seien in der Regel Geld- oder Sachleistungen in Form von Gutscheinen.

Bürgergeld: Wer bekommt Leistungen für Bildung und Teilhabe?

Laut dem BMAS können vom Bildungspaket bis zu 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche profitieren. Die Bundesagentur für Arbeit erklärt, Bürgergeld beziehende Familien können das Bildungspaket beziehen, wenn das Kind

  • jünger als 25 Jahre ist,
  • eine Kindertagesstätte (Kita) oder eine allgemein- oder berufsbildende Schule besucht und
  • keine Ausbildungsvergütung erhält.

Auch Bürgergeld beziehende Alleinerziehende haben unter den oben genannten Bedingungen ein Anrecht auf das Bildungspaket.

Abgesehen vom Bürgergeld können auch andere staatliche Leistungen das Anrecht auf das Bildungspaket geben. Dazu zählen: 

Bürgergeld: Wie und wo kann man Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen?

Wer Bürgergeld bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungspaket in der Regel an das Jobcenter. Die Umsetzung des Bildungspakets wird vor Ort in den Kreisen und kreisfreien Städten organisiert. Eine Übersicht für die lokalen Anlaufstellen stellt das BMAS zur Verfügung

Die Aufwendungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten werden zum Beispiel zusammen mit dem Bürgergeld beantragt, schreibt die Bundesagentur für Arbeit. "Ein gesonderter Antrag ist nicht mehr notwendig." Nach Vorlage entsprechender Nachweise kommt in der Regel die Bewilligungsentscheidung und die Kosten der Schulveranstaltung werden erstattet. Für Musik- oder Sportausstattung müssen Eltern einen Zuschuss beantragen und dabei immer einen Eigenanteil leisten. Für den Schulbedarf des Kindes erhalten Eltern zum 1. Februar und zum 1. August einen festen Betrag. "Reichen Sie hierzu als Nachweis bitte eine Schulbescheinigung bei Ihrem Jobcenter ein", erklärt die Bundesagentur für Arbeit.

 
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