Bevor Bürgergeld beansprucht werden kann, sind Hilfebedürftige zunächst angehalten, alle ihnen zustehenden Leistungen auszuschöpfen. Die Jobcenter wollen so vermeiden, dass ein Anspruch auf Bürgergeld geltend gemacht wird, ohne das die Voraussetzungen der Hilfebedürftigkeit tatsächlich gegeben sind.
Doch was genau meint "vorrangige Leistungen". Was ist darunter zu verstehen, welche Beispiele gibt es?
Was sind vorrangige Leistungen?
Die Bedeutung der etwas trocken anmutenden Formulierung "vorrangige Leistungen" liegt auf dem ersten Wort. Denn es geht um den Anspruch von "vorrangigen" Sozialleistungen diverser anderer Anlaufstellen, bevor das Bürgergeld als Grundsicherung eines "menschenwürdigen Existenzminimums" und Nachfolge von Hartz IV greift.
In Paragraf 12a des Sozialgesetzbuch (SGB), Zweites Buch, heißt es hierzu: "Leistungsberechtigte sind verpflichtet, Sozialleistungen anderer Träger in Anspruch zu nehmen und die dafür erforderlichen Anträge zu stellen, sofern dies zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich ist."
Die Jobcenter möchten demnach bewirken, dass Hilfebedürftige zunächst alle Möglichkeiten ausschöpfen, um womöglich die Hilfe der Jobcenter obsolet zu machen: "Vorrangige Leistungen sind geeignet, Ihre Hilfebedürftigkeit zumindest zu verringern oder Ihren Anspruch auf Bürgergeld auszuschließen", wie es auf arbeitsagentur.de heißt.
Welche vorrangigen Leistungen gibt es?
Doch was ist konkret unter "vorrangige Leistungen" zu verstehen, welche "Sozialleistungen anderer Träger" sind gemeint? Beispiele, die laut einem Infoblatt der Arbeitsagentur Leistungs-Ansprüche darstellen, sind folgende:
- Unterhaltsansprüche nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch
- Anspruch auf Wohngeld und Lastenzuschuss bei der Stadt- oder Amtsverwaltung
- Anspruch auf Kindergeld oder Kinderzuschlag bei der Familienkasse
- Anspruch auf Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt
- Anspruch auf Arbeitslosengeld (ehemals AG I) bei der Agentur für Arbeit
- Anspruch auf Renten, etwa eine ausländische Rente, Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente
- Anspruch auf Elterngeld
- Anspruch auf Ausbildungsförderung wie BAföG
- Anspruch auf Krankengeld oder Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (Verletztengeld)
Bevor Hilfebedürftige die Jobcenter kontaktieren, um einen Antrag auf Bürgergeld zu stellen, sollten sie demnach die Leistungs-Ansprüche bei anderen sozialen Trägern wie der Stadtverwaltung, Familienkasse, dem Jugendamt oder der Rentenversicherung prüfen.
Kann trotz vorrangigen Leistungen Bürgergeld bezogen werden?
Besteht auch nach einer eingehenden Prüfung per Bürgergeld-Rechner Anspruch auf die Grundsicherung, kann ein Antrag auf Bürgergeld beim zuständigen Jobcenter gestellt werden, mittlerweile ist über die Homepage der Jobcenter außerdem der Online-Antrag freigeschaltet.
Auch falls Sie ein Einkommen haben und "vorrangige Leistungen" beziehen, kann ihnen das Jobcenter mit dem Bürgergeld ergänzend unter die Arme greifen. Falls Ihr Antrag dagegen abgelehnt wird, könnte es sein, dass Sie eine der Voraussetzungen etwa für das Schonvermögen nicht erfüllen. Auch könnten weitere Gründe für eine Ablehnung Ihres Bürgergeld-Antrags verantwortlich sein.