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Sozialleistung
Bürgergeld: Das müssen Sie bei einem Untermietvertrag unbedingt beachten
Ein Zimmer zur Untermiete vermieten, kann die Wohnungskosten beträchtlich senken. Was Bürgergeld-Empfänger bei einem Untermietvertrag beachten sollten, lesen Sie hier.
Mit einem Vertrag sind Haupt- und Untermieter auf der sicheren Seite. Foto: Kai Remmers/dpa-tmn       -  Ein Untermietvertrag wird zwischen Mieter und Untermieter abgeschlossen. Doch welche Konsequenzen hat das für Bürgergeld-Empfänger?
Foto: Kai Remmers, dpa (Archivbild) | Ein Untermietvertrag wird zwischen Mieter und Untermieter abgeschlossen. Doch welche Konsequenzen hat das für Bürgergeld-Empfänger?
Lukas Rameil
 |  aktualisiert: 08.04.2024 13:27 Uhr

Die Jobcenter übernehmen die Miet- und Wohnungskosten von Bürgergeld-Beziehenden meist in voller Höhe. Auch mit einer Übernahme der Heizkosten können die Betroffenen rechnen. Voraussetzung ist lediglich, dass es sich in der jeweiligen Stadt um angemessene Kosten handelt.

Falls dies nicht der Fall ist, könnte das Jobcenter womöglich empfehlen, zur Kostensenkung zumindest Teile der Wohnung zur Untermiete freizugeben. Wir erklären in diesem Artikel, was ein Untermietvertrag ist und welche Auswirkungen ein solches Mietverhältnis auf die Bürgergeld-Sozialleistung hat. 

Was ist ein Untermietvertrag?

Ein Untermietvertrag beschreibt im Mietrecht ein Mietverhältnis, bei dem ein Mieter seine Wohnung oder gewisse Teile der Wohnung an einen weiteren Mieter weitermietet. Im letzteren Fall können Teile der Wohnung zur alleinigen Nutzung (etwa ein Zimmer) und zur gemeinsamen Nutzung (Küche, WC, Bad) untervermietet werden. Geregelt wird ein Untermietverhältnis in den Paragrafen 540 und 553 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). 

Eine der wichtigsten Voraussetzungen eines Untermietvertrags ist demnach die Zustimmung des Vermieters oder Eigentümers. Im Falle einer Missachtung der Mitteilungspflicht, riskiert der Untervermieter eine Kündigung, wie es in Absatz 1 des Paragrafen 540 BGB heißt.

Bürgergeld und Bedarfsgemeinschaft: Wann das Jobcenter einen Untermietvertrag empfiehlt

Wohnen zur Untermiete ist laut Verein für Soziales Leben e.V. gerade dann ratsam, wenn mehrere ungebundene Menschen in einer Wohnung zusammenleben, also keinen gemeinsamen Haushalt bilden. Denn ein Untermietvertrag, der etwa unter studentischen Wohngemeinschaften Usus ist, grenzt Personen voneinander ab, die andernfalls vom Jobcenter zu einer Bedarfsgemeinschaft gezählt werden. Zu einer Bedarfsgemeinschaft zu gehören bedeutet aber laut Agentur für Arbeit auch, "Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen." Eine Bedarfsgemeinschaft hat zudem Auswirkungen auf die Höhe des Bürgergelds.

Bürgergeld: Wohnungskosten senken durch Untermietvertrag

Falls die Miete nach Ablauf der Bürgergeld-Karenzzeit immer noch zu hoch sein sollte, können die Jobcenter laut Verein für Soziales Leben e.V. außerdem ein sogenanntes Kostensenkungsverfahren einleiten. Eine Möglichkeit, die Kosten für eine Wohnung zu senken, ist laut der Plattform die Untervermietung eines Zimmers oder sogar der gesamten Wohnung.

Teilen sich Hauptmieter und Untermieter die Wohnungskosten inklusive der Heizkosten und sonstigen Nebenkosten, sinkt auch das Wohnungsgeld, das die Jobcenter für den Betroffenen aufwenden müssen. Somit erhöhen sich die Chancen, auch nach Ablauf der Schonfrist in einer unangemessen teuren Wohnung bleiben zu können.

 
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