Seit 2023 ist Hartz IV passé, für bedürftige Menschen gibt es nun das Bürgergeld. Personen, die darauf angewiesen sind, müssen manchmal etwas warten, bis die finanzielle Unterstützung bei ihnen ankommt. In dringenden Fällen kann das zum Problem werden. Damit Betroffene nicht zu lange ohne Geld ausgeharren müssen, gibt es die Möglichkeit bis zur ersten Leistung des Bürgergeldes einen Vorschuss zu beantragen. Alle Informationen im Artikel.
Wie bekommt man einen Vorschuss beim Bürgergeld?
Die Regelung des Vorschusses des Bürgergeldes ist in Paragraph 42 des ersten Sozialgesetzbuches geregelt: "Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt. Er hat Vorschüsse nach Satz 1 zu zahlen, wenn der Berechtigte es beantragt; die Vorschusszahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags."
Folgende Voraussetzungen müssen gelten, damit ein Vorschuss-Antrag Aussicht auf Erfolg hat:
- Der Antrag auf das Bürgergeld muss dem Jobcenter vorliegen. Wenn dies nicht geschehen ist, kann auch kein Vorschuss geleistet werden.
- Das Jobcenter muss erkennen, dass die Person Anspruch auf das Bürgergeld hat.
- Der Sachbearbeiter muss feststellen, dass es noch längere Zeit dauert, bis der Bürgergeld-Antrag bewilligt wird.
- Der Vorschuss-Antrag muss vom Leistungsberechtigten gestellt werden. Das kann formlos beim Sachbearbeiter geschehen, muss aber begründet sein. Ein mündlicher Antrag ist möglich, besser ist allerdings ein schriftlicher, damit dieser später auch nachvollzogen werden kann.
Wie hoch darf der Vorschuss sein?
Nachdem der Bürgergeld-Vorschuss genehmigt wurde, kalkuliert das Jobcenter den Vorschuss. Dieser richtet sich nach der Höhe des Bürgergeldes, das der jeweiligen Person später zusteht. Der Vorschuss wird geringer sein, als die eigentliche Bürgergeld-Leistung. So soll verhindert werden, dass ein zu hoher Vorschuss gezahlt wird, der später wieder zurückgefordert werden muss. Wenn der Bürgergeld-Bescheid erlassen wurde, wird der Vorschuss damit verrechnet. Sobald der Vorschuss bewilligt wurde, muss die Auszahlung spätestens im Monat nach der Antragsstellung erfolgen.