Zu hohe Zahlungen und ein zu niedriger Anreiz, neue Arbeit zu finden - diese und noch viele weitere Diskussionen hat das Bürgergeld seit seiner Einführung im Januar 2023 als Nachfolger von Hartz IV ausgelöst. Auch ein Jahr später erhitzt die Sozialleistung regelmäßig die Gemüter, sodass Parteien wie die CDU bereits davon sprechen, das Bürgergeld wieder abzuschaffen. Doch was wäre die Alternative? Hinsichtlich dieser Frage lohnt möglicherweise ein Blick in andere Länder. Wie die Grundsicherung in den beliebtesten Auswanderungszielen der Deutschen geregelt ist, erfahren Sie hier.
Bürgergeld-Vergleich: Diese Grundsicherung gibt es im EU-Ausland
Wer denkt, dass die Deutschen am liebsten in die USA auswandern, der liegt laut jüngsten Zahlen daneben. Wie das Statistische Bundesamt auf seiner Website schreibt, liegt bei den Deutschen ein Zielland bei "Außenwanderungen" ganz hoch im Kurs: und zwar die Schweiz mit zuletzt (Stand 2022) 20.107 deutschen Auswanderern. Es folgen Österreich, die USA, Spanien, Frankreich, Türkei, das Vereinigte Königreich, Polen, die Niederlande und Schweden. Die Liste macht also deutlich, dass es das Gros der Deutschen vermehrt ins EU-Ausland zieht, wo sich die Auswanderer deutlich höhere Gehälter, geringere Lebenshaltungskosten oder vielleicht einfach auch mehr Sonnenstunden erhoffen.
Was auch immer die Gründe für den Landeswechsel sind, über die Grundsicherungen machen sich wahrscheinlich die wenigsten Auswanderer Gedanken, bevor sie sich für eines dieser Länder entscheiden. Wir haben im Folgenden aufgelistet, wie es sich mit der Grundsicherung in Österreich, Spanien und Frankreich verhält, wenn Sie im Fall der Fälle die Grundsicherung in Anspruch nehmen müssen.
Bürgergeld-Vergleich: Grundsicherung in Österreich
Seit dem Jahr 2010 hat das Sozialhilfesystem in Österreich verschiedene Änderungen durchlaufen. Laut dem österreichischen Bundesministerium für Finanzen wurde mit dem 1. Juni 2019 die sogenannte Mindestsicherung durch das "Sozialhilfe-Grundsatzgesetz" ersetzt, welches im Kern nicht nur die Leistungen der Sozialhilfe und deren Rahmenbedingungen in Österreich anpasst, sondern auch strengere Voraussetzungen für den Leistungsbezug - insbesondere für Personen, die nicht EU-Bürger sind - beinhaltet.
Bis auf Tirol und im Burgenland sind die Ausführungsgesetze für das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz seit Januar 2024 in sechs Bundesländern sowie in Teilen in Wien umgesetzt worden. Neu ist im Rahmen der Sozialhilfe nun, dass es keine klassischen Mindestbeträge oder Regelsätze wie in anderen Ländern gibt, sondern Maximalbeträge. Dies soll laut Finanzministerium den Bundesländern mehr Flexibilität in der Gestaltung der Sozialprogramme verschaffen, aber gleichzeitig auch helfen, die Gesamtausgaben für die Sozialhilfe zu begrenzen.
Die Maximalbeträge belaufen sich im Jahr 2024 auf:
- Alleinlebende und Alleinerziehende: Etwa 1156 Euro pro Monat
- Für Paare: Maximalbetrag von rund 1618 Euro pro Monat
- Minderjährige Kinder: Leistungen können vom Bundesland frei bestimmt werden
Zusätzlich können laut Finanzministerium für Alleinerziehende nach Kinderzahl gestaffelte Zuschläge gewährt werden, die die Basisleistung aus der Sozialhilfe noch erhöhen können. Die Zuschlagshöhe beträgt zwischen etwa 139 Euro (für das 1. Kind) und etwa 35 Euro (ab dem 4. Kind) pro Monat und Kind. Es gibt auch einen verpflichtenden Zuschlag für Menschen mit Behinderung, der 2024 maximal etwa 208 Euro beträgt.
Was im Vergleich mit den deutschen Regelsätzen erst einmal deutlich mehr scheint, hat allerdings einen Haken: Während in Deutschland klar geregelt ist, wie viel ein Alleinstehender oder ein Paar beim Bürgergeld erhält, sind die Höchstsätze in Österreich eben nur mögliche Maximalbeträge. Es bedeutet also nicht, dass ein Paar auch wirklich 1618 Euro jeden Monat erhält. Hier spielen Einkommen, Vermögen, Haushaltsgröße und Wohnsituation eine entscheidende Rolle.
Voraussetzung um die Grundsicherung in Österreich zu erhalten sind im Allgemeinen:
- Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich
- Nachweis der Bedürftigkeit: Der Lebensunterhalt kann nicht oder nicht ausreichend aus eigenem Einkommen, Vermögen oder durch Leistungen wie Pensionen, Unterhalt oder Arbeitslosengeld bestritten werden.
- Einkommens- und Vermögensprüfung der finanziellen Situation
- Bereitschaft zur Arbeit: Grundsätzliche Bereitschaft, Arbeit zu suchen und anzunehmen.
- Rechtlicher Status (zusätzliche Anforderungen für Nicht-EU-Bürger)
Wichtig: Dies sind nur allgemeine Voraussetzungen, welche sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden können.
Spaniens Mindestsicherung: So verhält sie sich zum Deutschen Bürgergeld
Wer in Spanien arbeitslos wird, erhält, wie in den meisten EU-Ländern zunächst ein Arbeitslosengeld - dieses kann je nach zuvor entrichteten Beiträgen maximal bis zu zwei Jahre ausgezahlt werden. Danach greift das "Ingreso minimo vital", also das Mindesteinkommen. Dieses ist laut der Europäischen Kommission für Menschen vorgesehen, die aufgrund mangelnder finanzieller Ressourcen nicht mehr dazu in der Lage sind, die Grundbedürfnisse abzudecken. Voraussetzung für das Mindesteinkommen: Sie sollten mindestens ein Jahr vor der Beantragung rechtmäßig und tatsächlich in Spanien wohnhaft gewesen sein und sich in einer wirtschaftlich "gefährdeten Situation" befinden.
Ist man für das Mindesteinkommen berechtigt, orientieren sich die monatlichen Zahlungen an Empfänger des Mindesteinkommens ebenfalls an Regelsätzen. Diese sind wie folgt gestaffelt:
- Alleinstehender Erwachsener: 565,37 Euro
- Paar: 734,99 Euro
- Drei Erwachsene oder zwei Erwachsene und ein minderjähriges Kind: 904,60 Euro
- Zwei Erwachsene und zwei Minderjährige oder drei Erwachsene und ein Minderjähriger oder vier Erwachsene: 1074,21 Euro
- Zwei Erwachsene und drei oder mehr Minderjährige oder drei Erwachsene und zwei oder mehr Minderjährige oder vier Erwachsene und ein Minderjähriger: 1243,83 Euro
Laut der Europäischen Kommission sind darüber hinaus auch Zuschläge in Höhe von 22 Prozent möglich. Diese greifen meist aber nur, wenn eine Person mit Behinderung im Haushalt wohnt oder eine besondere Bedürftigkeit vorliegt. Die Beträge scheinen auf den ersten Blick also nicht allzu weit auseinanderzuliegen, allerdings sollte beachtet werden, dass die Lebenshaltungskosten in Spanien im Schnitt niedriger liegen, als in Deutschland.
Wichtig beim spanischen Grundeinkommen: Es gibt für Antragssteller feste Altersgrenzen, denn die Sozialleistung richtet sich in der Regel an Personen, die sich noch im erwerbsfähigen Alter befinden. Antragssteller müssen zwischen 23 und 65 Jahren sein, heißt es auf der Website des spanischen "Seguridad Social".
Aktives Solidaritätseinkommen (RSA) in Frankreich - Sozialleistung erst ab 25 Jahren
Ist man in Deutschlands größtem Nachbarland ohne Arbeit, greift in Frankreich die "Revenu de Solidarité Active" (RSA), zu Deutsch das "aktive Solidaritätseinkommen". Es richtet sich an Personen ohne Arbeit oder an Arbeitnehmer, die nur geringe finanzielle Ressourcen zur Verfügung haben. Ungewöhnlich im Vergleich zu Bürgergeld und Co.: In Frankreich sind laut Europäischer Kommission nur Personen anspruchsberechtigt, die mindestens 25 Jahre alt sind. Ausnahmen gibt es für 18- bis 24-Jährige nur dann, sofern sie Eltern sind, schwanger sind, oder mindestens zwei Jahre in Vollzeitbeschäftigung in den letzten drei Jahren vor der Antragstellung nachweisen können. Wie bei den meisten Sozialleistungen in der EU müssen Empfänger dauerhaft und regelmäßig in Frankreich ansässig und Staatsbürger eines Landes des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz nachweisen oder über ein Aufenthaltsrecht verfügen. Dies ist in Deutschland nicht mehr ausschließlich so, da etwa die Hälfte der Bürgergeld-Bezieher in Deutschland keine deutschen Staatsbürger sind.
Ähnlich wie Bürgergeld greift RSA erst, wenn zuvor alle anderen Ansprüche, wie Rente oder Arbeitslosengeld, geltend gemacht wurden und die durchschnittlichen monatlichen Finanzmittel des Haushalts einen bestimmten Betrag nicht übersteigen.
Wer die Höhe der Ansprüche schätzen lassen möchte, wird auf der Website der Familienausgleichskasse fündig. Generell gilt, dass die Höhe der RSA von der Zusammensetzung des Haushalts und vom eigenen Einkommen und dem Einkommen der Haushaltsmitglieder abhängig ist. Sofern kein Erwerbseinkommen vorliegt, zahlt der Staat garantierte Mindestsätze:
- Alleinstehender Erwachsener: 598,54 Euro
- Paar ohne Kinder: 897,81 Euro
- Alleinstehend und ein Kind/ zwei Kinder: 897,81 Euro/1077,37 Euro
- Alleinerziehend und ein Kind/zwei Kinder: 1024,80 Euro/ 1281 Euro
- Paar und ein Kind/zwei Kinder: 1077,37 Euro/1256,93 Euro
Pro zusätzlichem Kind kommen bei Alleinstehenden 239,42 Euro hinzu. Alleinerziehende Eltern und Paare erhalten pro Kind 256,19 Euro und 239, 42 Euro zusätzlich.
Sollte eine Trennung erfolgt oder ein Elternteil gestorben sein, kann es eine weitere Zulage für Alleinerziehende geben.