Mit dem Bürgergeld sollen vor allem Menschen unterstützt werden, die zu wenig zum Leben haben. Um das zu gewährleisten, werden die Regelsätze regelmäßig angehoben, denn auch die Lebenshaltungskosten steigen stetig. Die Sozialleistung wird auch ansonsten mit diversen Anpassungen versehen.
Unter die Arme gegriffen wird den Personen, deren Antrag auf Bürgergeld abgenickt wird, auch in vielen anderen Lebenslagen. So gibt es Boni und Mehrbedarfe. Es kann Geld fließen für Schulsachen des Nachwuchses, für Medikamente oder im Falle einer Behinderung. Aber auch für Unterkunft und Heizung.
Doch nicht alle Kosten in Zusammenhang mit der Wohnung übernimmt der Staat. Deshalb müssen zahlreiche Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld für ihre Wohnung draufzahlen. Woran das liegen kann, wird in diesem Artikel aufgezeigt.
Bürgergeld: Für wen ist es gedacht?
Grundsätzlich ist Bürgergeld laut dem Arbeitsministerium für die Bürgerinnen und Bürger gedacht, die vor dem Jahr 2023 Arbeitslosengeld II – besser bekannt als Hartz IV – oder andere Sozialleistungen bezogen haben. Einen Anspruch haben Personen, die erwerbsfähig sind und entweder aktuell keine Arbeit haben oder aber mit ihrer Arbeit nicht genug verdienen, um den Lebensunterhalt zu decken. Auch dürfen in diesem Fall vorrangige Leistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag nicht ausreichend sein, um die Hilfsbedürftigkeit zu überwinden.
Bürgergeld steht auch Menschen zu, die nicht arbeiten können, aber mit einem Bürgergeld-Berechtigten in einem Haushalt leben. Dies schließt also auch Kinder ein.
Bürgergeld: Wie viele Bezieher und wie viele Bedarfsgemeinschaften gibt es?
Für Februar 2024 gibt die Bundesagentur für Arbeit auf Nachfrage an, dass 5.531.000 Menschen als Regelleistungsberechtigte in der Grundsicherung geführt werden. Diese leben in 2.925.000 Bedarfsgemeinschaften.
Bürgergeld: Wie viele Bedarfsgemeinschaften erhalten zusätzlich Geld für die Unterkunft?
Laut der Bundesagentur für Arbeit wurden im Oktober 2023 – aus diesem Monat stammen die aktuellsten Zahlen – 2.686.304 Bedarfsgemeinschaften die Kosten der Unterkunft (KdU) erstattet. Dabei handelt es sich durchschnittlich um 532 Euro.
Bürgergeld: Welche Regeln gibt es bei Bedarfen für Unterkunft und Heizung?
Im Zusammenhang mit den Bedarfen für Unterkunft und Heizung spricht das Arbeitsministerium von angemessenen Aufwendungen. Berücksichtigt werden auch Nebenkosten, wie etwa Kosten für Kaltwasser und Warmwasserversorgung.
Die Angemessenheit wird demnach "in der Regel von dem örtlich zuständigen kommunalen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende in einer Richtlinie festgelegt". Sollten die Unterkunftskosten für zu hoch erachtet werden, fordert das Jobcenter Bürgergeld-Beziehende zur Senkung auf – dafür bleiben in der Regel bis zu sechs Monate Zeit.
Während im ersten Jahr des Bezugs von Bürgergeld die tatsächlichen Kosten der Unterkunft übernommen werden, ist das bei den Heizkosten demnach nur in angemessenem Umfang der Fall.
Bürgergeld: Bei wie vielen Bedarfsgemeinschaften wurden die Unterkunftskosten nicht komplett übernommen?
Die Bundesagentur für Arbeit informiert, dass bei rund 328.000 Bedarfsgemeinschaften im Oktober 2023 die tatsächlichen Wohnkosten höher waren als die anerkannten Wohnkosten. Das bedeutet einen Anteil von 12,2 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften, denen zu jenem Zeitpunkt die Kosten der Unterkunft erstattet wurden.
Es wird aber auch betont, dies müsse nicht immer bedeuten, dass die Wohnkosten unangemessen sind. Verwiesen wird auf die unterschiedlichen Erfassungspraktiken in den Jobcentern. So werden die Wohnkosten einer Angemessenheitsprüfung unterzogen. Dabei beziehen sich die Angaben jeweils auf die Kosten- und Flächeninformationen der gesamten Haushaltsgemeinschaft, zu der auch Personen zählen können, die nicht der Bedarfsgemeinschaft angehören, bei der Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten allerdings einbezogen werden. 2020 wurde die Angemessenheitsprüfung für Bedarfsgemeinschaften, die neu ins Sozialgesetzbuch II kommen, mit dem Sozialschutzpaket befristet ausgesetzt.
Bürgergeld: Warum bezahlen Bezieher bei der Wohnung oft drauf?
Wie die Bundesagentur für Arbeit erklärt, handelt es sich bei den Kosten der Unterkunft um eine kommunale Leistung, die von den Jobcentern im Auftrag der Kommunen erbracht wird. Dabei entscheidet die Kommune darüber, in welcher Höhe die Wohnkosten von den Sozialträgern übernommen werden können.
Die Gründe für eine Differenz zwischen den tatsächlichen und den anerkannten Kosten können demnach vielfältig sein. Diese könnten auch in der operativen Erfassung liegen. So werden Rückerstattungen bei Nebenkostenabrechnungen häufig über die Reduzierung der anerkannten Kosten der Unterkunft verrechnet, ohne die tatsächlichen Kosten der Unterkunft ebenfalls anzupassen.
Zudem kann sich im Rahmen der Angemessenheitsprüfung herausstellen, dass nicht die gesamte in den tatsächlichen Kosten enthaltene Wohnfläche als Unterkunftskosten bewertet werden kann. Dies kann der Fall sein, wenn es Geschäftsräume gibt oder Räumlichkeiten untervermietet werden.
Ebenso kann es sein, dass die in den tatsächlichen Kosten enthaltene Wohnfläche nicht kopfteilig auf die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft entfällt. Das kann etwa greifen, wenn nicht leistungsberechtigten Haushaltsmitgliedern größere Flächen zustehen.
Zwei konkrete Fälle, in denen Bürgergeld-Beziehende die Unterkunftskosten nicht komplett erstattet bekommen, werden in einem WDR-Bericht erwähnt:
- Bei einer Seniorin, die aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeitsfähig ist, war das nach einer Mieterhöhung der Fall.
- Komplizierter ist die Geschichte einer alleinerziehenden Mutter zweier Kinder. Die Frau ließ den Mietvertrag nach der Trennung von ihrem Partner auf sich umschreiben, in diesem Zuge wurden die Nebenkosten erhöht. Für diese zusätzlichen Kosten hätte sie eine neue Genehmigung vom Jobcenter einholen müssen. Doch die fehlte zum Zeitpunkt der Unterschrift, weshalb das Amt diesen Betrag nicht übernahm.
Grundsätzlich sollte auch immer die Größe der Wohnung beachtet werden.