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Bürgergeld
Bürgergeld und Weihnachtsgeld: Was müssen Empfänger beachten?
Wer Bürgergeld bezieht, muss viele verschiedene Regeln beachten, besonders was das Einkommen betrifft. Gibt es auch für das Weihnachtsgeld bestimmte Regeln?
Weihnachtsgeld Bürgergeld.jpg       -  Was müssen Bürgergeld-Bezieher beachten, wenn sie Weihnachtsgeld beziehen.
Foto: Monika Skolimowska, picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild (Symbolbild) | Was müssen Bürgergeld-Bezieher beachten, wenn sie Weihnachtsgeld beziehen.
Lorenzo Gavarini
 |  aktualisiert: 11.03.2024 10:17 Uhr

Das Bürgergeld ist die neue Sozialhilfe des Bundes, sie hat das alte, viel kritisierte Hartz IV zu Beginn des Jahres ersetzt. Anders als sein Vorgänger soll das Bürgergeld sein, fairer, effizienter und vor allem: weniger bürokratisch. Anträge sollen schneller gestellt werden können, das Ganze soll verständlicher sein und die Regeln besser verständlich.

Einige der wichtigsten Regularien betreffen das Einkommen von Bürgergeld-Beziehern: Welche Freibeträge gelten, also wie viel Geld dürfen die Bürgergeld-Bezieher verdienen, ohne dass ihr Bürgergeld sinkt? Wie viel Eigentum dürfen die Bürgergeld-Bezieher besitzen? Und welche Einnahmen gelten nicht als Einkommen, müssen also nicht vom Bürgergeld abgezogen werden?

Diese Regularien betreffen Besitz wie Immobilien oder Autos, Einkommen wie Neben- oder Minijobs aber auch einmalige Einnahmen, wie das Weihnachtsgeld. Was gilt hier? Müssen Bürgergeld-Bezieher erhaltenes Weihnachtsgeld als Einkommen angeben oder nicht?

Weihnachtsgeld: Was ist das überhaupt?

Das Weihnachtsgeld ist eine Sonderzahlung zum Ende des Monats, die vom Arbeitgeber an Angestellte ausgegeben wird. Laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) erhalten jedes Jahr rund 54 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland Weihnachtsgeld, besonders Beschäftigte mit Tarifverträgen bekommen die Sonderzahlung meistens.

Einen gesetzlichen Anspruch auf das Weihnachtsgeld gibt es allerdings nicht, in vielen Verträgen ist es aber festgeschrieben. Oft steht dabei auch ein fester Betrag, den Arbeitnehmer zum Ende des Jahres ausgezahlt bekommen. Sollte der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld nicht überweisen, kann es in einzelnen Fällen eingeklagt werden. Der DGB erklärt auf seiner Website, was dabei zu beachten ist.

Bürgergeld und Weihnachtsgeld: Zählt es als Einkommen?

Wie verhält es sich aber nun, wenn man Bürgergeld bezieht und – möglicherweise im Rahmen eines Neben- oder Minijobs oder als Aufstocker – am Ende des Jahres ein Weihnachtsgeld überwiesen bekommt? Zählt dieses Weihnachtsgeld dann als Einkommen und muss gegebenenfalls vom Bürgergeld abgezogen werden?

Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erklärt, zählen einmalige Einnahmen, wie unter anderem das Weihnachtsgeld, zu dem Einkommen von Bürgergeld-Beziehern. Es muss also als Einkommen angerechnet werden. Das Einkommen zählt in dem Monat, in dem es überwiesen wurde, beim Weihnachtsgeld also meistens im Dezember. Hier kann es also sein, dass das Bürgergeld aufgrund des gestiegenen Einkommens sinkt oder ausfällt. Laut dem BAMS gilt ein möglicher Übertrag ab dem nächsten Monat dann als Vermögen.

 
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