Aktuell schießen die Stromrechnungen oft durch die Decke, Krieg und Inflation machen sich bemerkbar. Schon für Menschen mit einem gesicherten Einkommen kann das manchmal für Bauchschmerzen sorgen. Für Menschen, die Bürgergeld beziehen, ist der finanzielle Druck ungleich größer. Aber wie genau läuft es eigentlich mit Stromkosten ab, wenn man Bürgergeld bezieht? Zahlt das Jobcenter die Stromrechnung, wie einige andere Kosten?
Stromkosten bei Bürgergeld: Was ist im Regelsatz enthalten?
Das Bürgergeld, das seit Beginn des Jahres 2023 Hartz IV abgelöst hat, hat einen Regelsatz von monatlich 502 Euro für Single-Haushalte, wie das Bundesarbeitsministerium erklärt. In diesem Regelsatz sind bereits Stromkosten enthalten. 8,84 Prozent des monatlichen Regelsatzes, also 42,55 Euro, sind für Stromrechnungen vorgesehen. Bis zu diesem Betrag zahlt also nicht das Jobcenter separat die Stromrechnungen von Bürgergeld-Beziehern, dieser Betrag ist im Regelsatz enthalten.
Das wirkt auf den ersten Blick nicht wie viel Geld. Besonders in den letzten Jahren dürften einige Stromrechnungen diesen Betrag übertroffen haben. Muss also alles, was über den Betrag hinausgeht, von den Bürgergeld-Beziehern selbst bezahlt werden? Ganz so einfach ist das nicht.
Was tun, wenn das Bürgergeld die Stromrechnung nicht deckt?
Zunächst ist wichtig zu wissen, dass der im Regelsatz beinhaltete Betrag für Stromrechnungen sich nur auf den Haushaltsstrom bezieht, wie das Bundesarbeitsministerium aufzeigt. Unter den Begriff Haushaltsstrom fallen die Stromkosten für elektronische Haushaltsgeräte wie Wasch- und Spülmaschine, für E-Herde, für die Beleuchtung der Wohnung, für Radio und Fernsehen.
In vielen Wohnungen sind das die einzigen Stromkosten, die anfallen. In anderen Wohnungen allerdings, gibt es einen sogenannten Mehrbedarf an Strom, zum Beispiel wenn Strom zum Heizen oder zur Warmwasseraufbereitung verwendet wird. Das ist etwa der Fall, wenn Boiler oder Durchlauferhitzer verwendet werden.
Was passiert also, wenn man aufgrund der Heizkosten einen Strom-Mehrbedarf hat und der Regelsatz nicht ausreicht, um die Stromrechnung zu begleichen? Diese zusätzlichen Kosten gelten als Heizkosten. Diese werden, zusätzlich zum Regelsatz, vom Jobcenter übernommen. Wichtig ist jedoch, dass die Tatsache, dass elektrisch geheizt wird, im Antrag vermerkt ist.
Außerdem zahlt das Jobcenter die Heizkosten nicht in jeder Höhe: Die Heizkosten müssen "angemessen" sein, dürfen also nicht astronomisch hoch ausfallen. Was genau "angemessen" ist, wird von Einzelfall zu Einzelfall entschieden. Als allgemeiner Richtwert gilt ein Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.
Stromkosten bei Bürgergeld: Härtefall anmelden
Was tut man aber, wenn der Regelsatz einfach nicht ausreicht, um die Stromrechnung zu bezahlen, auch wenn man gar nicht elektrisch heizt? In diesem Fall kann man beim Jobcenter einen Antrag auf Härtefall anmelden. Dann wird von Einzelfall zu Einzelfall entschieden, ob eine zusätzliche Unterstützung zum Begleichen der Stromkosten gewährt wird. Mit den stark gestiegenen Stromkosten der letzten Jahre ist ein Härtefall allerdings gut begründbar. Schließlich wurde aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten bereits eine Erhöhung des Bürgergeldes zum Anfang des Jahres 2024 beschlossen.
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