Um die Berichterstattung und das Programm der öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio unabhängig von wirtschaftlichen und politischen Interessen zu halten, wird der Rundfunk in Deutschland über den Rundfunkbeitrag finanziert. Dafür fließen aus beinahe jedem deutschen Haushalt 18,36 Euro pro Monat ein. Doch was, wenn man Bürgergeld vom Staat bezieht? In diesem Fall kann man sich tatsächlich auch vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Unter welchen Voraussetzungen das funktioniert, und wie Sie dafür vorgehen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Bürgergeld und GEZ: Ist eine Befreiung möglich?
Wer das 2023 eingeführte Bürgergeld bezieht, bekommt einige Kosten vom Jobcenter bezahlt - etwa die Miete, Nebenkosten und Heizkosten - aber auch von anderen Beitragszahlungen kann man sich befreien lassen. Aber wann ist das beim Rundfunkbeitrag möglich?
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio erklärt: "In einigen Fällen besteht die Möglichkeit, sich von der Rundfunkbeitragspflicht von 18,36 € pro Monat befreien zu lassen oder eine Beitragsermäßigung zu beantragen." Vor der Einführung des Bürgergeldes war das Arbeitslosengeld II - umgangssprachlich bekannt als Hartz 4 - ein wesentlicher Anknüpfungspunkt für die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht. Aber wie sieht es mit dem Bürgergeld aus?
Hier ändert sich laut dem Beitragsservice "praktisch nichts": Alle Bezieher des neuen Bürgergelds könnten demnach wie zuvor beim Bezug von ALG II von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden. Gleiches gilt für Menschen, die bisher Sozialgeld nach dem SGB II bezogen haben.
Bürgergeld und GEZ: Was, wenn ich schon vor dem Bürgergeld von der Rundfunkgebühr befreit war?
Die Bürgergeld-Bezieher, die bislang aufgrund von ALG II oder Sozialgeld von der Rundfunkbeitragspflicht befreit waren und seit diesem Jahr das Bürgergeld beziehen, brauchen sich um nichts zu kümmern: Der Beitragsservice erklärt, dass die Umstellung vollautomatisch erfolgt. "Die bestehende Befreiung behält ihre Gültigkeit. Der Beitragsservice verschickt dazu keine gesonderten Bescheide."
Ein Neuantrag müsse erst gestellt werden, wenn die gewährte Befreiung ausläuft und ein neuer Bewilligungsbescheid für das Bürgergeld erteilt wird. "Es ist nicht nötig, dem Beitragsservice Änderungsbescheide zuzusenden, mit denen die leistungsgewährenden Behörden Leistungsbezieher über den Wechsel von ALG II zum Bürgergeld informieren", so die zuständige Stelle.
Eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht kann laut Beitragsservice bis zu drei Jahren rückwirkend gewährt werden.
Bürgergeld und GEZ: Wie beantrage ich eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag?
Doch Achtung, die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht erfolgt nicht von alleine: Der Bürgergeld-Bezieher muss die Befreiung beim Rundfunkservice beantragen. Die entsprechenden Antragsformulare bekommen Sie entweder bei den Städten und Gemeinden, bei den leistungsgewährenden Behörden oder beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio - am einfachsten auf dessen Internetseite. Schritt für Schritt führt dort das Online-Formular durch den Antrag. Der Beitragsservice erklärt: "Eine zusätzliche Anmeldung ist nicht notwendig." Lediglich ein PDF-Reader wird benötigt, um das Formular anzuzeigen.
Das Formular kann online ausgefüllt werden, muss aber dann ausgedruckt per Post zum Beitragsservice gesendet werden. Notwendig ist auch eine aktuelle Bescheinigung oder ein aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von Bürgergeld nach SGB II. Dann steht der Befreiung von den monatlichen 18,36 Euro pro Haushalt nichts mehr im Weg.
Bürgergeld und GEZ: Wie lange gilt die Befreiung vom Rundfunkbeitrag?
Wie lange die Befreiung gültig ist, hängt von der Situation ab. Der Beitragsservice schreibt dazu: "Die Dauer einer Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht richtet sich nach der Gültigkeitsdauer des Leistungsbescheides." Sei der Nachweis eines Leistungsbescheides unbefristet, werde die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht auf drei Jahre befristet.
Aber was tun, wenn der Zeitraum verstrichen ist? Sollte die Befreiung abgelaufen sein, aber weiterhin die Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllt sein, müssen Sie einen neuen Antrag stellen, so der Beitragsservice.