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Bürgergeld
Bürgergeld und GEZ: Ist man vom Rundfunkbeitrag befreit?
Wer Bürgergeld bezieht, ist meist knapp bei Kasse. Fällt dann der monatliche Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) weg? Alle Informationen und Voraussetzungen finden Sie hier.
Münzen auf einem Brief vom Beitragsservice.jpeg       -  Wer Bürgergeld bezieht, kann sich den Rundfunkbeitrag sparen. Aber wie geht das?
Foto: Fernando Gutierrez-Juarez, dpa (Symbolbild) | Wer Bürgergeld bezieht, kann sich den Rundfunkbeitrag sparen. Aber wie geht das?
Julius Bretzel
 |  aktualisiert: 14.03.2024 11:20 Uhr

Um die Berichterstattung und das Programm der öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio unabhängig von wirtschaftlichen und politischen Interessen zu halten, wird der Rundfunk in Deutschland über den Rundfunkbeitrag finanziert. Dafür fließen aus beinahe jedem deutschen Haushalt 18,36 Euro pro Monat ein. Doch was, wenn man Bürgergeld vom Staat bezieht? In diesem Fall kann man sich tatsächlich auch vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Unter welchen Voraussetzungen das funktioniert, und wie Sie dafür vorgehen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Bürgergeld und GEZ: Ist eine Befreiung möglich?

Wer das 2023 eingeführte Bürgergeld bezieht, bekommt einige Kosten vom Jobcenter bezahlt - etwa die Miete, Nebenkosten und Heizkosten - aber auch von anderen Beitragszahlungen kann man sich befreien lassen. Aber wann ist das beim Rundfunkbeitrag möglich?

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio erklärt: "In einigen Fällen besteht die Möglichkeit, sich von der Rundfunkbeitragspflicht von 18,36 € pro Monat befreien zu lassen oder eine Beitragsermäßigung zu beantragen." Vor der Einführung des Bürgergeldes war das Arbeits­losen­geld II - umgangssprachlich bekannt als Hartz 4 - ein wesent­licher An­knüpfungs­punkt für die Be­freiung von der Rund­funk­beitrags­pflicht. Aber wie sieht es mit dem Bürgergeld aus?

Hier ändert sich laut dem Beitragsservice "praktisch nichts": Alle Be­zieher des neuen Bürger­gelds könnten demnach wie zu­vor beim Bezug von ALG II von der Rund­funk­beitrags­pflicht be­freit werden. Gleiches gilt für Menschen, die bisher Sozial­geld nach dem SGB II be­zogen haben.

Bürgergeld und GEZ: Was, wenn ich schon vor dem Bürgergeld von der Rundfunkgebühr befreit war?

Die Bürgergeld-Bezieher, die bislang auf­grund von ALG II oder Sozial­geld von der Rund­funk­beitrags­pflicht be­freit waren und seit diesem Jahr das Bürgergeld beziehen, brauchen sich um nichts zu kümmern: Der Beitragsservice erklärt, dass die Um­stellung voll­auto­matisch erfolgt. "Die be­stehende Bef­reiung be­hält ihre Gültig­keit. Der Beitrags­service ver­schickt da­zu keine ge­sonderten Be­scheide."

Ein Neu­an­trag müsse erst ge­stellt werden, wenn die ge­währte Be­freiung aus­läuft und ein neuer Be­willi­gungs­be­scheid für das Bürger­geld er­teilt wird. "Es ist nicht nötig, dem Beitrags­service Ände­rungs­be­scheide zu­zu­senden, mit denen die leistungs­ge­währen­den Be­hörden Leistungs­be­zieher über den Wechsel von ALG II zum Bürger­geld infor­mieren", so die zuständige Stelle.

Eine Be­freiung von der Rund­funk­beitrags­pflicht kann laut Beitragsservice bis zu drei Jahren rück­wirkend ge­währt werden.

Bürgergeld und GEZ: Wie beantrage ich eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag?

Doch Achtung, die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht erfolgt nicht von alleine: Der Bürgergeld-Bezieher muss die Befreiung beim Rundfunkservice beantragen. Die entsprechenden Antragsformulare bekommen Sie entweder bei den Städten und Gemeinden, bei den leistungsgewährenden Behörden oder beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio - am einfachsten auf dessen Internetseite. Schritt für Schritt führt dort das Online-Formular durch den Antrag. Der Beitragsservice erklärt: "Eine zusätz­liche An­meldung ist nicht not­wendig." Lediglich ein PDF-Reader wird benötigt, um das Formular an­zu­zeigen. 

Das Formular kann online ausgefüllt werden, muss aber dann ausgedruckt per Post zum Beitragsservice gesendet werden. Notwendig ist auch eine aktuelle Bescheinigung oder ein aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von Bürgergeld nach SGB II. Dann steht der Befreiung von den monatlichen 18,36 Euro pro Haushalt nichts mehr im Weg.

Bürgergeld und GEZ: Wie lange gilt die Befreiung vom Rundfunkbeitrag?

Wie lange die Befreiung gültig ist, hängt von der Situation ab. Der Beitragsservice schreibt dazu: "Die Dauer einer Be­freiung von der Rund­funk­beitrags­pflicht richtet sich nach der Gültig­keits­dauer des Leistungs­bescheides." Sei der Nach­weis eines Leistungs­bescheides un­befristet, werde die Be­freiung von der Rund­funk­beitrags­pflicht auf drei Jahre be­fristet.

Aber was tun, wenn der Zeitraum verstrichen ist? Sollte die Befreiung abgelaufen sein, aber weiterhin die Voraus­setzungen für eine Befreiung erfüllt sein, müssen Sie einen neuen Antrag stellen, so der Beitragsservice.

 
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