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Sozialhilfe
Bürgergeld und Frührente: Ist das möglich?
Haben Rentner einen Anspruch auf Bürgergeld? Und wie sieht es mit Frührentnern aus? Alle Antworten auf diese Fragen im Überblick.
Jeder zweite männliche Neurentner im Alter von 63 bis 65 Jahren erfüllt die Voraussetzung für die geplante abschlagfreie Frührente, aber nur jede siebte Frau. Foto: Julian Stratenschulte       -  Frührentner können unter Umständen Anspruch auf Bürgergeld haben.
Foto: Julian Stratenschulte, dpa (Symbolbild) | Frührentner können unter Umständen Anspruch auf Bürgergeld haben.
Lorenzo Gavarini
 |  aktualisiert: 11.03.2024 10:17 Uhr

Das Bürgergeld hat Hartz IV zu Beginn des Jahres 2023 als Sozialhilfe abgelöst. Neben einer Erhöhung der monatlichen finanziellen Unterstützung, soll das Bürgergeld außerdem fairer sein, weniger bürokratisch und effizienter darin, Sozialhilfe-Bezieher langfristig wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Wer Bürgergeld bekommen kann, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Für Menschen mit Behinderung gibt es spezielle Regelungen, genauso wie für pflegebedürftige Menschen. Wie aber sieht es mit Rentnern aus? Für viele Menschen reicht die Rente alleine nicht aus, um ihr Leben zu finanzieren. Können diese Menschen Bürgergeld beziehen und so zusätzlich zur Rente Unterstützung erhalten?

Altersarmut: Können Rentner Bürgergeld beziehen?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beantwortet diese Frage eindeutig: "Wenn Sie eine Regelaltersrente beziehen, haben Sie keinen Anspruch auf Bürgergeld." Das bedeutet, wer das normale Renteneintrittsalter von 67 Jahren bereits erreicht hat, hat keinen Anspruch auf Bürgergeld.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen, wie das BMAS erklärt. Diese beziehen sich auf die Art von Rente, die man erhält. Bei einer Regelaltersrente ist Bürgergeld zwar nicht möglich, aber bei einer Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz schon. Hier wird die Grundrente bei der Ermittlung des Bürgergeldes nicht als Einkommen angerechnet.

Ähnliche Ausnahmen gelten für eine Rente oder Beihilfe nach dem Bundesentschädigungsgesetz, eine Witwenrente oder Waisenrente und eine teilweise Erwerbsminderung. Aber Vorsicht: Bei einer vollständigen Erwerbsminderung gibt es keinen Anspruch auf Bürgergeld, da keine Erwerbsfähigkeit gegeben ist. Wenn hier aber die Erwerbsminderungsrente nicht ausreicht, kann zusätzlich die sogenannte Grundsicherung im Alter beantragt werden.

Bürgergeld und Rente: Bei Frührente möglich?

Bürgergeld zu beziehen, wenn man bereits eine Regelaltersrente bezieht, ist nicht möglich. Die Begründung ist, dass die Regelaltersrente nicht vorzeitig, auch nicht mit Abzügen, in Anspruch genommen werden kann.

Wie sieht es aber mit Frührente aus, die genau das ist: Eine frühzeitige Rente mit Abzügen? Hier gibt es gegebenenfalls einen Anspruch auf Sozialhilfe. Reicht die Frührente nicht für den Lebensunterhalt, kann man Sozialhilfe beantragen. Hierüber berät dann das zuständige Sozialamt. Eine Frührente und gleichzeitiges Bürgergeld schließen sich also nicht aus.

 
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