Das Bürgergeld ist laut der Bundesarbeitsagentur die "Grundsicherung für Arbeitssuchende". Um mobil zu bleiben und somit als Bürgergeld-Aufstocker einen Hinzuverdienst zu erwirtschaften oder gar die Chancen auf eine baldige Neubeschäftigung zu wahren, sind Bürgergeld-Empfänger daher nicht selten auf ein Auto angewiesen. Doch was passiert, wenn es kaputtgeht? In welchem Fall übernimmt das Jobcenter die Reparaturkosten für den Pkw? Hier lesen Sie die Antwort.
Bürgergeld und Auto: So viel übernimmt das Jobcenter
Jedem Bürgergeld-Empfänger steht seit der Erhöhung 2024 ein Regelsatz von aktuell 563 Euro zu. Die Kinder-Regelsätze liegen etwas darunter und sind nach Alterskohorten gestaffelt. Auch Geflüchtete können unter Umständen Bürgergeld beziehen. Daneben zahlt das Jobcenter grundsätzlich auch eine angemessene Kaltmiete und anders als die Aufwendungen für den Strom auch die Heizkosten. Unter gewissen Voraussetzungen werden auch Renovierungskosten übernommen. Glücklich schätzen können sich zudem diejenigen, die noch unter die Schonfrist-Regelung fallen. Doch wie sieht es mit Reparaturkosten für den Pkw aus? Welche Voraussetzungen gelten hier?
Bürgergeld und Auto: Zahlt das Jobcenter die Reparaturkosten?
Auf der Seite des Bundesinnenministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wird der Stellenwert des Autos für die Erwerbstätigkeit unterstrichen: "Ein Auto oder Motorrad ist für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unverzichtbar, um ihren Arbeitsort zu erreichen", heißt es dort.
Zur Sicherung des Lebensunterhalts ergibt sich hieraus laut Paragraf 24 des Sozialgesetzbuches (SGB II) durch den Unterhalt eines Autos ein sogenannter "unabweisbarer Bedarf". Kann dieser "nicht gedeckt" werden, so der Passus weiter, "erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistungen oder gewährt dem Leistungsberechtigten ein entsprechendes Darlehen". Das Sozialgericht Mainz hatte hierzu 2020 ein wegweisendes Urteil gesprochen.
Bürgergeld und Auto: Gericht gibt Empfängerin Recht - Reparaturkosten sind von den Jobcentern zu tragen
Der Fall ging so: Eine Reinigungskraft aus Idar-Oberstein, die damals noch zur Aufstockung Sozialleistungen der alten Hartz IV-Regelung bezog, war zur Ausübung ihrer Tätigkeit auf das Auto ihres Mannes angewiesen. Nach einem Defekt am Pkw beantragte sie beim zuständigen Jobcenter die Übernahme der Reparaturkosten. Das Jobcenter lehnte den Antrag jedoch wegen des unwirtschaftlichen Zustands des Fahrzeugs ab.
Die Frau widersprach, ohne das Auto könne sie ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen, klagte und bekam Recht. Das Sozialgericht Mainz wertete die Reparaturkosten demnach als "freie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit", die vom Jobcenter erbracht werden können, "soweit sie zur Vermeidung oder Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit für die Eingliederung erforderlich sind", so das Urteil.
Übrigens: Auch wenn das Jobcenter die Nebenkosten nicht zahlen will, können Betroffene Widerspruch einlegen. Ebenfalls kann es passieren, dass der Bürgergeld-Antrag abgelehnt wird. Es zu versuchen, könnte sich trotzdem lohnen. Doch wie beantragt man eigentlich Bürgergeld?