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Sozialhilfe
Bürgergeld: Dürfen Bezieher Auto oder Motorrad behalten?
Für viele Menschen ist ein Auto oder Motorrad unverzichtbar, um den Tag zu bestreiten. Wie steht es um Bürgergeld-Bezieher? Dürfen sie ein Auto oder Motorrad haben?
Auto und Bürgergeld - Wie teuer darf es sein.jpg       -  Wie viel Geld darf ein Auto wert sein, damit man es als Bürgergeld-Empfänger behalten darf?
Foto: Sebastian Kahnert, dpa (Symbolbild) | Wie viel Geld darf ein Auto wert sein, damit man es als Bürgergeld-Empfänger behalten darf?
Lorenzo Gavarini
 |  aktualisiert: 23.03.2024 06:56 Uhr

Seit Januar 2023 gibt es das Bürgergeld, Hartz IV ist als Arbeitslosenhilfe Geschichte. Zu Beginn des Jahres 2024 soll das Bürgergeld sogar noch steigen. Das Bürgergeld soll unbürokratischer sein, es soll Menschen helfen, besser in die Arbeitswelt zurückzufinden und es soll eine Lebensgrundlage sichern. Ähnlich wie bei Hartz IV hängt der Bürgergeld-Betrag, den man monatlich erhält auch davon ab, welches Einkommen man hat und vor allem welches Vermögen man besitzt.

Zum Vermögen zählen alle möglichen Dinge, die Bürgergeld-Empfänger bedenken sollten, wenn sie das Bürgergeld beantragen. Aber wie steht es um ein Auto oder Motorrad? Zählt auch das als Vermögen? Müssen Bürgergeld-Empfänger es vielleicht sogar abgeben, um die Sozialleistung zu erhalten? Und wie viel darf es maximal wert sein? Alle Antworten im Überblick.

Auto oder Motorrad bei Bürgergeld: Darf man das als Bezieher haben?

Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAMS) auf seiner Website erklärt, ist ein Fahrzeug für die meisten Menschen so wichtig, um von A nach B zu kommen, dass "ein angemessenes Kraftfahrzeug für jeden erwerbsfähigen Bürgergeld-Beziehenden nicht als Vermögen berücksichtigt" wird.

Aber was bedeutet angemessen? Ähnlich wie bei einer Wohnung, die ebenfalls nicht zu teuer sein darf, damit Bürgergeld-Empfänger keine Abstriche machen müssen, entscheidet das zuständige Jobcenter hier von Fall zu Fall. Eine Sache hält das BAMS fest: Autos, deren Verkauf weniger als 15 000 Euro einbrächte, gelten von vornherein als angemessen.

Fahrzeug über 15.000 Euro mit Bürgergeld: Was ist noch angemessen?

Alles was einen Verkaufswert von 15 000 Euro übertrifft, muss vom Jobcenter überprüft und für angemessen befunden werden. Dabei gibt es viele Faktoren, die eine Rolle spielen. Besteht die "Bedarfsgemeinschaft", wie das BAMS die Familie nennt, etwa aus mehreren Personen, die ein größeres Auto notwendig machen, wird das berücksichtigt. Ebenfalls wird die Anzahl an Autos oder Motorrädern berücksichtigt und der Zeitpunkt des Erwerbs.

Bezieht man erstmals Bürgergeld, gibt es einen Vermögens-Freibetrag von 40.000 Euro, nach einem Jahr Karenzzeit sinkt dieser Betrag auf 15.000 Euro. Besitzt man also ein Auto, das 25.000 Euro wert ist, also 10.000 Euro mehr, als angemessen wäre, besitzt man in den Augen des Jobcenters durch das Fahrzeug alleine ein Vermögen von 10.000 Euro. Man hat also noch 5000 Euro, bevor das Vermögen sich auf das Bürgergeld auswirkt.

Übrigens: Wer einen Führerschein machen möchte, kann unter Umständen dabei vom Jobcenter finanziell unterstützt werden.

 
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