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Arbeitslosigkeit
Bürgergeld und Arbeitslosengeld: Wie melde ich mich arbeitslos?
Millionen Erwerbsfähige sind in Deutschland ohne Arbeit. Um finanziell unterstützt zu werden, müssen sie sich aber auch arbeitslos melden. Wie läuft das ab?
Agentur für Arbeit.jpeg       -  Unterstützung bei der Arbeitssuche: Auch die Arbeitslosmeldung funktioniert über die Agentur für Arbeit.
Foto: Caroline Seidel-Dißmannel, dpa (Symbolbild) | Unterstützung bei der Arbeitssuche: Auch die Arbeitslosmeldung funktioniert über die Agentur für Arbeit.
Marcus Giebel
 |  aktualisiert: 04.06.2024 11:01 Uhr

Seit Jahren herrscht in Deutschland ein Mangel an Arbeitskräften. Trotzdem gelingt es bei einer siebenstelligen Zahl von Bürgern nicht, diese in Arbeit zu vermitteln. Gut jeder 20. Erwerbsfähige gilt als arbeitslos.

Damit auch diese Personen ein Leben in Würde führen können und sich angesichts der fixen Ausgaben nicht völlig verschulden, gibt es finanzielle Unterstützung vom Staat. Wer seine Arbeit verliert, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld. Langzeitarbeitslose können Bürgergeld beantragen.

Letzteres wurde von der Ampel-Regierung als Nachfolgemodell von Arbeitslosengeld II oder Hartz IV ins Leben gerufen und ist seither Gegenstand lebhafter Diskussionen. So stören sich etwa Union und auch AfD an den schon zum zweiten Mal angehobenen Regelsätzen und den diversen Zuschüssen, die Bürgergeld-Empfänger abgreifen können.

Obendrein muss das Bürgergeld bei manchen Bürgern aber auch unterstützen, obwohl diese einer Arbeit nachgehen. Denn in gar nicht mal so wenigen Fällen reicht das Gehalt nicht aus, um von dem Geld leben zu können.

Um überhaupt Bürgergeld oder Arbeitslosengeld beantragen zu können, muss sich die Person zuvor aber arbeitslos melden. Dieser Artikel klärt auf, wie das funktioniert.

Bürgergeld: Welche Voraussetzungen gibt es?

Wie die Bundesagentur für Arbeit mitteilt, steht Bürgergeld nur hilfsbedürftigen Personen zu. Bevor die finanzielle Hilfe gezahlt wird, muss der Bürger zunächst seine eigenen Mittel einsetzen. Das heißt, dass zur Sicherung des Lebensunterhalts zunächst Einkommen oder verwertbares Vermögen genutzt werden muss, wenn die Freibeträge überschritten werden.

Bezugsberechtigte müssen außerdem mindestens 15 Jahre alt sein und die Altersgrenze für die Rente noch nicht erreicht haben, in Deutschland wohnen und hierzulande den Lebensmittelpunkt haben, mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten können und hilfsbedürftig sein.

Letzteres meint, dass das Einkommen unter dem Existenzminimum liegt und der Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestritten werden kann. Es genügt bei dem Punkt der Hilfsbedürftigkeit auch, wenn dies auf ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft zutrifft und das gesamte Einkommen eben zu gering ist.

Arbeitslosengeld: Welche Voraussetzungen gibt es?

Zum Arbeitslosengeld informiert die Bundesagentur für Arbeit, dieses steht Bürgern zu, die ohne Beschäftigung sind, aber mindestens 15 Stunden pro Woche einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen könnten. Diese müssen außerdem arbeitslos gemeldet sein.

Daneben gilt die Voraussetzung, dass Bezugsberechtigte eine versicherungspflichtige Stelle suchen und dabei mit der Arbeitsagentur zusammenarbeiten. Zudem muss die Anwartschaftszeit erfüllt werden, die Person muss also in den 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate pflicht- oder freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichert gewesen sein.

Arbeitslosigkeit: Wie melde ich mich arbeitslos?

Laut der Bundesagentur für Arbeit gibt es zwei Möglichkeiten, um sich arbeitslos zu melden. Dies geht persönlich in der zuständigen Agentur für Arbeit oder online über den Digitalen Service der Agentur. Es wird betont, dass dies "spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit" getan werden muss, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Denn Arbeitslosengeld wird erst ab dem Tag gezahlt, an dem die Arbeitslosmeldung vorliegt, "sofern alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind". Frühestens drei Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit ist es möglich, sich arbeitslos zu melden.

Ist wegen einer Kündigung oder eines auslaufenden Vertrags absehbar, dass eine Beschäftigung endet, kann sich der Betroffene bereits arbeitssuchend melden. Dies sollte demnach "umgehend" passieren. Wird bis zum letzten Tag dieses Vertrags keine neue Anstellung gefunden, muss sich der Bürger dann aber auch arbeitslos melden.

Soll die Arbeitslosigkeit auf dem Online-Weg gemeldet werden, funktioniert das auf der entsprechenden Unterseite der Bundesagentur für Arbeit. Dazu muss sich die Person ausweisen. Voraussetzung ist, dass die Online-Funktion des Ausweises freigeschaltet ist. Genutzt werden kann der Personalausweis, ein elektronischer Aufenthaltstitel, die eID-Karte oder ein nationaler Ausweis von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).

Die Identifizierung des Ausweises funktioniert dann über Smartphone oder Tablet mit NFC-Funktion, Kartenlesegerät für Ausweisdokumente oder Smartphones, mit dem der Ausweis gespeichert wurde. Außerdem wird eine PIN benötigt, die Bürger vom Bürgeramt erhalten. Nach der Online-Meldung besteht die Möglichkeit, direkt im Anschluss einen Termin für ein persönliches Gespräch zu buchen.

Wer sich persönlich vor Ort bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden will, sollte seinen Personalausweis mit der aktuellen Wohnanschrift zur Hand haben. Alternativ genügt ein Pass oder Ersatzdokument zusammen mit einer aktuellen Meldebescheinigung. Welche Dienststelle zuständig ist, lässt sich online überprüfen.

 
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