Über eine Mieterhöhung freut sich niemand. Doch gerade für Bürgergeld-Bezieher können höhere Mietkosten oft existenzbedrohend sein. Das Geld ist ohnehin knapp. Trotzdem sollte man bei einer Mieterhöhung nicht in Panik verfallen. Unter Umständen übernimmt das Jobcenter die höheren Kosten.
Mieterhöhung: Zahlt das Jobcenter die teurere Miete?
Leider kann man diese Frage nicht mit einem klaren Ja oder einem klaren Nein beantworten. Ob das Jobcenter eine höhere Miete übernimmt, hängt laut der Bundesagentur für Arbeit davon ab, ob die Miete als angemessen gilt — und das ist von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich.
Bürgergeld: Wann gilt eine Miete als angemessen?
Wenn man Bürgergeld bezieht, übernimmt das Jobcenter die Kosten für Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe. Das bedeutet: Das Jobcenter achtet laut der Bundesagentur für Arbeit darauf, dass die Größe der Unterkunft und die Höhe der Miete bestimmte Richtwerte nicht überschreitet.
Bei der Höhe der Miete orientiert sich das Jobcenter in der Regel am ortsüblichen Mietspiegel. Hierbei kann es große Unterschiede zwischen den Regionen geben. Ein Beispiel:
- In Konstanz liegt der Höchstbetrag für die Nettokaltmiete für eine 1-Person-Wohnung mit einer Größe von 45 Quadratmetern bei 533 Euro.
- In Reichenau bei 488 Euro.
- Und im Schwarzwald-Baar-Kreis bei 367 Euro.
Wenn die neue Miete den Höchstsatz übersteigt, übernimmt das Jobcenter die Kosten für sechs Monate. Sobald die sechs Monate abgelaufen sind, werden die Kosten laut dem Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis für Unterkunft und Heizung auf die angemessenen Höchstsätze begrenzt. Auf der Differenz bleibt man sitzen.
Übrigens: Hier finden Sie eine Auflistung der Mietobergrenzen in den zehn größten Städten Deutschlands.
Bürgergeld: Was soll ich tun, wenn meine Miete über dem Höchstsatz liegt?
Wenn das Jobcenter die neue Miete als unangemessen bewertet, muss man die Kosten laut der Bundesagentur für Arbeit senken. Im Klartext bedeutet das oft: Man muss ein Zimmer in seiner Wohnung untervermieten oder in eine günstigere Wohnung umziehen.
Noch ein Profi-Tipp: Als Mieter sollte man einer Mieterhöhung immer mit Misstrauen gegenübertreten. Denn viele Mieterhöhungen sind nicht rechtens. So hat das Amtsgericht Konstanz geurteilt, dass eine Mieterhöhung der Vonovia nicht zulässig war.
Bürgergeld und Miete: Ausnahmefall Karenzzeit
Für alle, die erst seit kurzem Bürgergeld beziehen, gibt es eine gute Nachricht: Im ersten Jahr des Bezuges von Bürgergeld befindet man sich in der sogenannten Karenzzeit. Laut der Bundesagentur für Arbeit wird in diesem Jahr die Angemessenheit der Mietkosten nicht geprüft.