zurück
Bürgergeld
Bürgergeld: Bekommen Menschen mit Behinderung zusätzliche Leistungen?
Das Bürgergeld ist seit Januar 2023 in Kraft, doch wie wirkt es sich auf Menschen mit Behinderung aus? Unser Artikel beleuchtet die neuen Leistungen und Regelungen.
Menschen mit Behinderung können verschiedene Leistungen beantragen, die ihnen dabei helfen sollen, weiter berufstätig zu sein. Foto: Christin Klose/dpa-tmn       -  Für Menschen mit Behinderung, die Bürgergeld beantragen, gelten spezielle Regelungen.
Foto: Christin Klose/dpa-tmn | Für Menschen mit Behinderung, die Bürgergeld beantragen, gelten spezielle Regelungen.
Ann-Katrin Hahner
 |  aktualisiert: 15.04.2024 08:12 Uhr

Das Bürgergeld hat in Deutschland eine signifikante Veränderung in der Sozialgesetzgebung eingeleitet. Mit der Einführung des Bürgergeldes, das Hartz IV ersetzt hat, ergeben sich neue Regelungen und Möglichkeiten, insbesondere für Menschen mit Behinderung. Diese Gruppe steht oft vor besonderen Herausforderungen im Alltag und im Berufsleben, weshalb das Bürgergeld eine wichtige Rolle in der Unterstützung ihrer Bedürfnisse spielt. Doch bekommen Menschen mit Behinderungen automatisch auch zusätzliche Leistungen? Diese Frage beantworten wir im folgenden Artikel.

Bürgergeld: Gibt es zusätzliche Leistungen für Menschen mit Behinderungen?

Das Bürgergeld ist eine soziale Leistung in Deutschland, die darauf abzielt, Menschen in finanziellen Notlagen zu unterstützen und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern. Es ersetzt seit dem 1. Januar 2023 das bisherige System von Hartz IV und bringt eine Reihe von Neuerungen mit sich. Im Kern des Bürgergeldes steht der Gedanke, Menschen nicht nur finanziell zu unterstützen, sondern auch ihre individuellen Fähigkeiten zu fördern und ihnen den Weg zurück in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Im Vergleich zu Hartz IV zeichnet sich das Bürgergeld durch flexiblere Regelungen und einen stärkeren Fokus auf individuelle Bedürfnisse aus. Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf seiner Website erklärt, zielt das Bürgergeld darauf ab, die Eigenverantwortung der Leistungsempfänger zu stärken und gleichzeitig ein Sicherheitsnetz zu bieten, das den unterschiedlichen Lebenssituationen der Menschen Rechnung trägt.

Laut Informationen des BMAS sind im Rahmen des Bürgergeldes besondere Regelungen für Menschen mit Behinderung vorgesehen. Diese Regelungen zielen darauf ab, die Teilhabe am Arbeitsleben und die soziale Integration zu erleichtern. Die genauen gesetzlichen Grundlagen für diese Regelungen sind im Sozialgesetzbuch (SGB) verankert. Hierbei spielen insbesondere das SGB II und das SGB XII eine zentrale Rolle. Diese Gesetzbücher enthalten die relevanten Bestimmungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende und zur Sozialhilfe, die das Bürgergeld und die damit verbundenen Leistungen für Menschen mit Behinderung regeln. Zu nennen sind hier laut BMAS zudem Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach Paragraf 49 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und "Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung – SGB IX, mit Ausnahme der Leistungen nach § 49 Absatz 3 Nummer 2 und 5 SGB IX sowie sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 112 SGB IX (bis zum 31. Dezember 2019: § 54 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 2 SGB XII)"

Für erwerbsfähige Menschen mit Behinderung, die Bürgergeld beziehen, gibt es spezielle Regelungen bezüglich des Mehrbedarfs. Wie auf der Website des BMAS dargelegt, erhalten erwerbsfähige Bürgergeld-Bezieher mit Behinderung einen Mehrbedarf von 35 Prozent des Regelsatzes. Dies basiert auf den Bestimmungen des SGB II, welches die Berechnungsgrundlagen für den Mehrbedarf festlegt.

Mehrbedarf für Menschen mit Behinderung beim Bürgergeld

Konkret bedeutet dies, dass bei einem Bürgergeld-Regelsatz von 502 Euro ein Mehrbedarf von 175,70 Euro entsteht. Insgesamt erhalten somit Menschen mit Behinderung, die Bürgergeld beziehen, 677,70 Euro pro Monat. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dieser Mehrbedarf nur unter bestimmten Bedingungen gewährt wird. Denn der Mehrbedarf wird nur dann gewährt, wenn Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfe tatsächlich gewährt werden. Dies bedeutet, dass beispielsweise Menschen mit Behinderung, die sich in einer Ausbildung befinden und andere Hilfesysteme wie BAföG in Anspruch nehmen, meist keinen Mehrbedarf im Rahmen des Bürgergeldes erhalten.

Die Regelungen für nicht erwerbsfähige Menschen mit Behinderung, die Bürgergeld beziehen, unterscheiden sich von denen für erwerbsfähige Personen. Laut der Caritas haben nicht erwerbsfähige Menschen mit Behinderung, die in Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Markenzeichen "G" sind, einen Anspruch auf einen Mehrbedarf. Ab einem Alter von 15 Jahren erhalten sie einen Mehrbedarf von 17 Prozent des Regelsatzes. Bei einem Regelsatz von 502 Euro entspricht dies einem Mehrbedarf von 85,34 Euro. Insgesamt bekommen nicht erwerbsfähige Menschen mit Behinderung also 587,34 Euro im Monat.

Ab 2024 wird der Mehrbedarf für Menschen mit Behinderung noch einmal steigen.

Wichtig: Sie sollten immer die Interaktion des Bürgergeldes mit anderen Hilfesystemen beachten. Beispielsweise erhalten Menschen mit Behinderung, die sich in einer Ausbildung befinden und BAföG oder ähnliche Leistungen beziehen, in der Regel keinen Mehrbedarf im Rahmen des Bürgergeldes. Dies liegt daran, dass andere Hilfesysteme Vorrang haben und als primäre Unterstützungsquelle dienen. Diese Regelung soll eine Doppelversorgung verhindern und sicherstellen, dass die zur Verfügung stehenden Mittel effizient eingesetzt werden.

Übrigens: Der Mehrbedarf gilt nicht nur für Menschen mit Behinderung. Es gibt einen Mehrbedarf für Schwangere und für Ernährung. Auch das Bürgergeld für Kinder fällt stellenweise unter den Mehrbedarf.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Bafög
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Caritas
Hartz-IV
Schwerbehindertenausweise
Sozialgesetzbuch
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen