Seit der Einführung des Bürgergeldes im Januar 2023 als Nachfolger von Hartz IV hat sich das Sozialsystem in Deutschland in vielerlei Hinsicht verändert. Eine der bedeutendsten Änderungen betrifft die Anpassung der Regelbedarfe, die als Grundlage für die finanzielle Unterstützung dienen. Besonders im Fokus stehen hier die Mehrbedarfe für Menschen mit Behinderungen, die zusätzliche Kosten im Alltag haben und daher auf eine angemessene finanzielle Unterstützung angewiesen sind.
Zum Jahreswechsel 2024 wurden die Regelbedarfe des Bürgergelds angepasst. Wir liefern Ihnen eine Übersicht, wie sich die Mehrbedarfe für Menschen mit Behinderung im Jahr 2024 verändert haben.
Übrigens: Wer Bürgergeld beantragen möchte, sollte sich auch mit den eigenen Ansprüchen auseinandersetzen. Mit dem Bürgergeld-Rechner können Sie ganz einfach selbst in Erfahrung bringen, wie viel Bürgergeld Ihnen im Jahr 2024 zusteht.
Bürgergeld Mehrbedarf bei Behinderung: So steigt er 2024 - mit Tabelle
Der Mehrbedarf beim Bürgergeld ist ein zusätzlicher Geldbetrag, den bestimmte Empfänger des Bürgergeldes erhalten können, wenn sie aufgrund ihrer Lebensumstände höhere Ausgaben haben. Der Mehrbedarf soll laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales sicherstellen, dass Menschen, die aufgrund besonderer Lebensumstände höhere Kosten haben, diese auch decken können. Es geht darum, eine angemessene Lebensqualität und soziale Teilhabe für alle Bürgergeld-Empfänger zu gewährleisten. Neben Menschen mit Behinderungen gelten Mehrbedarfe auch für Schwangere und Alleinerziehende, wobei die Höhe des Mehrbedarfs dort von der Anzahl und dem Alter der Kinder abhängig ist. Auch wer eine spezielle Ernährung benötigt, hat Anspruch auf Mehrbedarfszahlungen.
Menschen mit einer Schwerbehinderung und den Merkzeichen G (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr) oder aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) können einen Mehrbedarf von 17 Prozent ihres Regelsatzes erhalten. Dies gilt für schwerbehinderte Menschen, die gegebenenfalls erwerbsunfähig sind und in einer Bedarfsgemeinschaft leben.
Bürgergeld-Empfänger mit einer Behinderung, die erwerbsfähig sind und an Maßnahmen zur Teilhaben am Arbeitsleben teilnehmen, haben laut Paragraf 21 SGB II Anspruch auf einen Mehrbedarf von 35 Prozent des Regelsatzes. Diese Konstellation haben wir auch als Grundlage für die Berechnungen in der folgenden Tabelle genommen.
Regelbedarfsstufe | Regelbedarf 2023 | Regelbedarf 2024 | Mehrbedarf 2023 | Mehrbedarf 2024 | Gesamt 2024 |
1 | 502 Euro | 563 Euro | 175,70 Euro | 197,05 Euro | 760,05 Euro |
2 | 451 Euro | 506 Euro | 157,85 Euro | 177,10 Euro | 683,10 Euro |
3 | 402 Euro | 451 Euro | 140,70 Euro | 157,85 Euro | 608,85 Euro |
Übrigens: Ab 2024 steigen alle Bürgergeld-Regelsätze. Auch Familien und Paare bekommen dadurch mehr Geld.