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Bürgergeld
Kontoauszüge schwärzen bei Bürgergeld: Diese Daten müssen Sie dem Jobcenter nicht verraten
Wer Bürgergeld beantragt, muss beim Jobcenter seine Kontoauszüge vorzeigen. Doch nicht alle Daten gehen das Jobcenter etwas an. Was Sie auf Kontoauszügen schwärzen dürfen, erfahren Sie hier.
Daten aus Kontoauszügen dürfen geschwärzt werden.jpg       -  Wenn das Jobcenter Kontoauszüge verlangt, dürfen bestimmte Daten geschwärzt werden.
Foto: Jens Büttner, picture alliance / dpa | Wenn das Jobcenter Kontoauszüge verlangt, dürfen bestimmte Daten geschwärzt werden.
Ann-Katrin Hahner
 |  aktualisiert: 08.06.2024 06:52 Uhr

Das Bürgergeld hat am 1. Januar 2023 das Hartz IV abgelöst. Als eine Form der Sozialhilfe soll es den Menschen helfen, die grundlegenden Kosten für Lebensunterhalt, Miete und Heizkosten zu decken. Ausgezahlt wird das Bürgergeld vom Jobcenter.

Wer Bürgergeld beantragt, wird meist dazu aufgefordert, dem Jobcenter Kontoauszüge der vergangenen drei Monate vorzulegen. Dies hilft den Behörden dabei, das Vermögen und Einkommen der Person zu überprüfen und eine Hilfebedürftigkeit festzustellen. Hilfebedürftigkeit bedeutet, dass das Einkommen einer Person oder einer Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt und der Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestritten werden kann. Es ist eine der Grundvoraussetzungen für die Auszahlung von Bürgergeld.

Allerdings ist es den Jobcentern nur erlaubt, die Daten zu erheben, die zwingend erforderlich sind. Welche Daten das sind, erfahren Sie im Folgenden.

Übrigens: Das Jobcenter übernimmt im Rahmen des Bürgergelds Kosten, die Sie nicht erwartet hätten. Wir haben für Sie aufgelistet, welche das sind.

Bürgergeld: Was darf ich auf einem Kontoauszug schwärzen?

Die Praxis, dass Bürgergeld-Empfänger bestimmte Angaben auf Kontoauszügen schwärzen dürfen, ergibt sich aus zwei Urteilen des Bundessozialgerichts (2008 und 2009) zu dem Thema und auch aus Äußerungen der Datenschutzaufsichtsbehörde. Gedeckt wird die Praxis zudem durch Art. 9 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Laut den Volljuristen von datenschutz-notizen.de sind zur Prüfung der Hilfebedürftigkeit grundsätzlich alle Einnahmen relevant. An dieser Stelle dürfe also keine Schwärzung vorgenommen werden. Anders sehe es jedoch bei den Ausgaben von Bürgergeld-Antragsstellern aus. Hier gelte: Ausgaben bis 50 Euro können in der Regel geschwärzt werden. Dies gelte allerdings nur für den Verwendungszweck der Ausgabe und nicht für die komplette Zeile des Auszugs.

Bei Ausgaben über 50 Euro dürfte allerdings zum Teil geschwärzt werden. Dabei geht es um Daten:

  • aus denen die rassische und ethnische Herkunft
  • die politische Meinung
  • die religiöse oder weltanschauliche Überzeugung
  • eine Gewerkschaftszugehörigkeit
  • oder Details zum Sexualleben oder zur sexuellen Orientierung

hervorgehen.

Wer also beispielsweise einer Partei eine Spende zukommen lässt, darf den Namen dieser Partei schwärzen. Der Verwendungszweck als Parteispende müsste dann allerdings stehen bleiben.

Als Faustregel gilt also, dass Sie Einnahmen, Buchungsdatum und Wertstellungsdatum auf einem Kontoauszug nicht schwärzen dürfen. Hingegen können Sie Ausgabenbuchungen, Empfängername, Teile des Buchungstextes und Teile des Verwendungszwecks sehr wohl schwärzen, wenn dies den oben genannten Kriterien entspricht. Die genannte 50-Euro-Grenze bei Schwärzungen hat sich bei den Behörden zwar etabliert, gerichtlich festgelegt ist sie allerdings nicht. Es kann also durchaus sein, dass ein Jobcenter dieser Empfehlung nicht folgt.

Wichtig: Das Jobcenter muss Sie bei der Aufforderung zur Vorlage der Kontoauszüge schriftlich darüber informieren, dass die Möglichkeit besteht, einzelne Passagen zu schwärzen.

Ab 1. Juli 2023 kommen zudem einige Änderungen auf Bürgergeld-Bezieher zu. Beispielsweise bekommen Aufstocker mehr Geld und Sanktionen werden nicht mehr so leicht verhängt. Allerdings gibt es auch Neuerungen ab 1. Juli, die alle Bürgergeld-Bezieher betreffen

Kann das Jobcenter ungeschwärzte Kontoauszüge verlangen?

Tatsächlich kam es in der Vergangenheit schon vor, dass Jobcenter von Antragsstellern und Bürgergeld-Empfängern ungeschwärzte Kontoauszüge verlangt haben. Dies ist laut den Juristen von datenschutz-notizen.de jedoch meist der Fall gewesen, wenn beim Jobcenter der Verdacht entstand, dass durch mehrere aufgeteilte Ausgaben unterhalb der 50-Euro-Grenze größere Ausgaben verschleiert werden sollten, um Vermögen aufzubauen. In solchen Fällen darf das Jobcenter also durchaus ungeschwärzte Kontoauszüge verlangen.

Übrigens: Das Bürgergeld wird ab 2024 erhöht. Einige Menschen fragen sich deshalb, ob es sich überhaupt noch lohnt zu arbeiten, oder ob man auch Bürgergeld beziehen könnte. Die Sozialleistung kann auch für einen kurzen Zeitraum beantragt werden. Beispielsweise ist es möglich, einen Monat Bürgergeld zu erhalten.

 
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