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Bürgergeld
Kann man als Bürgergeld-Empfänger Privatinsolvenz anmelden?
Auch Bürgergeld-Empfänger können eine Privatinsolvenz anmelden. Dabei müssen sie allerdings einiges beachten.
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Foto: Jonas Walzberg, dpa (Symbolbild) | Auch Bürgergeld-Bezieher können einen Antrag auf Privatinsolvenz stellen.
Lennardt Loß
 |  aktualisiert: 11.03.2024 09:21 Uhr

Ungefähr 5,65 Millionen Menschen sind in Deutschland überschuldet und haben Probleme ihre Rechnungen  zu bezahlen. Ist die Schuldenlast zu hoch, bleibt vielen Menschen keine Wahl mehr: Sie melden eine Privatinsolvenz an. Doch wie sieht es aus, wenn man arbeitslos ist und Bürgergeld bezieht? Kann man dann trotzdem eine Privatinsolvenz anmelden? Und falls ja: Worauf sollte man dabei achten? Antworten auf diese Frage lesen Sie hier.

Kann man eine Privatinsolvenz anmelden, wenn man Bürgergeld bezieht?

Wenn man arbeitslos ist, wird es laut dem Rechtsportal schuldenanalyse-kostenlos.de noch schwerer bestehende Schulen abzubauen. Oft sogar unmöglich. Viele Menschen landen dann in einer Schuldenfalle: "Dabei steigt die Schuldenlast durch Mahngebühren, Schuldzinsen etc. immer weiter an." Hinter dem Rechtsportal steckt die rightmart Berlin Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, eine auf Verbraucher spezialisierte Kanzlei mit Sitz in Berlin.

Oft hilft dann nur eine Privatinsolvenz. Die kann man auch anmelden, wenn man Bürgergeld bezieht. Schuldenanalyse-kostenlos.de schreibt dazu: "Sie können als Privatperson grundsätzlich in jeder Lebenslage die private Insolvenz anmelden – egal, ob Sie beispielsweise arbeiten, arbeitslos sind oder bereits eine Rente beziehen."

Allerdings steht eine Privatinsolvenz nur natürlichen Personen zur Verfügung. "Waren Sie in der Vergangenheit selbstständig und bestehen noch offene Forderungen aus Arbeitsverhältnissen gegen Sie oder haben Sie mehr als 19 Gläubiger, müssen Sie die Regelinsolvenz durchlaufen", schreibt schuldenanalyse-kostenlos.de dazu.

Was passiert, wenn man während einer Privatinsolvenz arbeitslos wird?

Wenn man während einer Privatinsolvenz seinen Job verliert und arbeitslos wird, läuft das Verfahren laut schuldenanalyse-kostenlos.de trotzdem weiter.

Doch Vorsicht: Einen Jobverlust muss man seinem Insolvenzverwalter so schnell wie möglich mitteilen. Im schlimmsten Fall droht sonst die Versagung der Restschuldbefreiung. Vereinfacht gesagt: Man wird dann am Ende des Insolvenzverfahrens nicht von all seinen Schulden befreit. Die Gläubiger können weiterhin Geld einfordern.

Übrigens: Einen Antrag auf Bürgergeld kann man mittlerweile auch online stellen.

Was kann man tun, wenn die Schulden immer größer werden?

Egal, ob man gerade einen Job hat oder nicht: Wenn man seine Schulden nicht mehr bezahlen kann, sollte man so schnell wie möglich handeln. Durch Nichtstun erhöht sich der Schuldenberg nur.

In Deutschland gibt es laut der offiziellen Website der Bundesregierung rund 1.400 Schuldnerberatungsstellen. Die meisten davon befinden sich in Trägerschaft von Verbraucherzentralen, Wohlfahrtsverbänden oder Kommunen.

"Betroffene", schreibt die Bundesregierung, "sollten bei der Suche nach einer Beratungsstelle darauf achten, dass diese amtlich anerkannt ist." In der Regel ist die Beratung kostenlos. Bei der Suche nach der richtigen Beratungsstelle hilft die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung.

Übrigens: Laut einer neuen Studie ist das Bürgergeld-System in Deutschland ungerecht.

Was muss man bei einer Privatinsolvenz mit Bürgergeld beachten?

Bei einer Privatinsolvenz hat man als Schuldner bestimmte Pflichten, die sogenannten Obliegenheiten. Wer arbeitslos ist, muss sich laut schuldenanalyse-kostenlos.de nachweislich darum bemühen, eine neue Erwerbstätigkeit aufzunehmen: "Dazu gehört das Schreiben von Bewerbungen und unter Umständen die Teilnahme an Vorstellungsgesprächen. Wird ihnen eine angemessene Stelle angeboten, müssen Sie diese auch annehmen." Auch zumutbare Tätigkeiten, die einem vom Jobcenter angeboten werden, muss man während einer Privatinsolvenz annehmen.

Das Rechtsportal empfiehlt außerdem, dass man einen Antrag auf auf Stundung der Verfahrenskosten stellt, wenn man eine Privatinsolvenz anmeldet und arbeitslos ist. Wenn der Antrag genehmigt wird, muss man die Kosten, die für das Insolvenzverfahren anfallen, erst nach der Restschuldbefreiung zahlen. Wenn man danach immer noch kein eigenes Einkommen erzielt, fallen die Kosten sogar oft weg.

Übrigens: Wer Bürgergeld bezieht, darf trotzdem etwa dazuverdienen.

Wie läuft eine Privatinsolvenz ab?

Die juristische Bezeichnung für eine Privatinsolvenz lautet Verbraucherinsolvenz. Laut der Verbraucherzentrale bietet eine Privatinsolvenz überschuldeten Menschen die Möglichkeit, sich innerhalb von drei Jahren von ihrem Schuldenberg zu befreien.

  • Als Betroffener muss man zuerst versuchen, sich mit seinen Gläubigern außergerichtlich zu einigen.
  • An diesem Einigungsversuch muss der Verbraucherzentrale zufolge eine geeinigte Insolvenzberatungsstelle oder ein Rechtsanwalt beteiligt sein.
  • Danach kann man beim zuständigen Insolvenzgericht einen Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens und einen Antrag der Restschuldbefreiung stellen.
  • Die noch vorhandenen Vermögenswerte werden daraufhin gepfändet. Der Erlös geht an die Gläubiger.
  • Ist das geschehen, folgt die sogenannte Wohlverhaltensphase. Sie dauert in der Regel drei Jahre.
  • Während dieser Zeit muss man als Schuldner sein pfändbares Einkommen an einen Treuhändler abtreten.
  • Der Treuhändler verteilt dann die eingezogenen Beträge an die Gläubiger.
  • Nach dem Ablauf des Verfahrens werden einem mögliche Restschulden erlassen. Der Fachbegriff dafür lautet Restschuldbefreiung.

Doch was ist, wenn man gar kein Einkommen erzielt, das während der Wohlverhaltensphase gepfändet werden könnte? Die Verbraucherzentrale schreibt dazu: "Sind Sie so mittellos, dass trotz Ihrer Bemühungen während der Laufzeit des Verfahrens keine Vermögenswerte oder pfändbare Einkünfte verteilt werden, werden Sie von der Zahlungspflicht für Ihre gesamten Schulden befreit."

 
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