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Bürgergeld
Bürgergeld im Ausland beziehen: Ist das möglich?
Das Bürgergeld soll jedem ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern. Doch gilt das auch, wenn man im Ausland lebt oder dort hinziehen möchte?
Bürgergeld_Ausland_bekommen_geht_das.jpeg       -  Im Ausland leben und Bürgergeld bekommen? Viele Deutsche fragen sich, ob das geht.
Foto: Jonas Walzberg, dpa (Symbolbild) | Im Ausland leben und Bürgergeld bekommen? Viele Deutsche fragen sich, ob das geht.
Ann-Katrin Hahner
 |  aktualisiert: 11.03.2024 09:18 Uhr

So mancher Bürgergeld-Empfänger, aber auch Menschen, die sich überlegen, Bürgergeld zu beantragen, dürften sich schon gefragt haben, ob sie die Sozialleistung auch erhalten, wenn sie sich für das Leben im Ausland entscheiden. Wir haben bei der Bundesagentur für Arbeit nachgefragt, wie es sich mit einem solchen Fall verhält. 

Bürgergeld im Ausland beziehen: Ist das möglich?

Wer die Frage beantworten will, ob man Bürgergeld auch im Ausland beziehen kann, muss sich zunächst mit den Voraussetzungen auseinandersetzen, die erfüllt sein müssen, damit Bürgerinnen und Bürger überhaupt Bürgergeld erhalten können. Zu diesen zählen laut der Website der Bundesagentur für Arbeit

  • Sie sind mindestens 15 Jahre alt und Sie haben die Altersgrenze für Ihre Rente noch nicht erreicht.
  • Sie können mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten.
  • Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig.

Hilfebedürftig bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Ihr Einkommen oder das Einkommen Ihrer Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt und Sie den Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten können. Neben den drei genannten Punkten kommt aber auch noch ein vierter hinzu, mit dem der Anspruch auf Bürgergeld im Ausland steht und fällt: Wer Bürgergeld bekommen möchte, muss in Deutschland wohnen und hier seinen Lebensmittelpunkt haben

Kann man Bürgergeld beziehen und im Ausland leben?

"Die Antwort auf die Frage 'Ist es möglich, Bürgergeld im Ausland zu beziehen' ist damit 'Nein'", erklärt uns eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit auf Nachfrage. Neben der Tatsache, dass man seinen Wohn- und Lebensmittelpunkt in Deutschland haben müsse, um Bürgergeld zu bekommen, müsse auch gewährleistet sein, dass man dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung stünde. "Dies ist im Ausland nicht gegeben", so die Sprecherin. 

Wenn Sie Ihren Wohnort verlassen möchten, zum Beispiel für einen Urlaub, müssen Sie dies vorab mit dem Jobcenter abklären, heißt es vonseiten der Bundesagentur für Arbeit. Ihr Jobcenter wird überprüfen, ob während dieser Zeit Vorstellungsgespräche oder Weiterbildungen geplant sind. Wenn nicht, wird in der Regel Ihrer Abwesenheit zugestimmt, was als "Zustimmung zur Nichterreichbarkeit" bezeichnet wird. 

Wichtig: Fahren Bürgergeld-Empfängerinnen und Empfänger ohne diese Zustimmung in den Urlaub, erlischt der Anspruch auf Bürgergeld, was bedeutet, dass keine Zahlungen mehr erfolgen und möglicherweise sogar Rückzahlungen erforderlich sind. Auch Ihre Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung endet, wenn Sie keinen Anspruch auf Bürgergeld mehr haben, heißt es auf der Seite der Bundesarbeitsagentur. 

Insgesamt dürfen Bürgergeld-Bezieher höchstens drei Wochen im Kalenderjahr nicht erreichbar sein. Während dieser Zeit erhalten Sie weiterhin Bürgergeld und das Jobcenter zahlt weiterhin die Krankenkassen-Beiträge. Wer insgesamt länger als drei Wochen nicht erreichbar ist, wird in der Regel seinen Anspruch auf Bürgergeld verlieren. 

 
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