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Bürgergeld
Bürgergeld für einen Monat beantragen: Wie funktioniert das?
Das Bürgergeld hat in diesem Jahr Hartz IV abgelöst. Doch die Sozialleistung kann unter Umständen auch als eine Einmalzahlung beantragt werden. In welchen Fällen das funktioniert, lesen Sie in diesem Artikel.
Bürgergeld       -  Wer bei seiner Heizkostennachzahlung finanzielle Unterstützung braucht, kann Bürgergeld für einen Monat beantragen.
Foto: Monika Skolimowska, dpa (Symbolbild) | Wer bei seiner Heizkostennachzahlung finanzielle Unterstützung braucht, kann Bürgergeld für einen Monat beantragen.
Tiana Zoric
 |  aktualisiert: 11.03.2024 11:35 Uhr

Das Bürgergeld soll den Lebensunterhalt von erwerbsfähigen Leistungsempfängern sichern. Doch in manchen Fällen können auch Personen, die Arbeit haben, für einen Monat Bürgergeld beziehen. Wann das der Fall ist und wie es mit dem Antrag klappt, lesen Sie in diesem Artikel.

Kann man Bürgergeld für einen Monat beantragen?

In einem Informationsblatt der Agentur für Arbeit wird klar: Auch Menschen mit gutem Einkommen können unter Umständen für einen Monat Bürgergeld beantragen. Und zwar dann, wenn die Person eine hohe Heizkostennachzahlung hat.

Dazu zählen laut dem Schreiben jedoch nicht nur eine Heizkostennachzahlung. Auch Personen, die Brennstoffe, wie Öl oder Pellets, kaufen müssen, können den Anspruch auf das einmalige Bürgergeld begründen.

Übrigens: Seit 1. Juli 2023 gibt es einige Änderungen beim Bürgergeld. Beim Bürgergeld-Antrag wird auch das Gehalt des Partners oder der Partnerin berücksichtigt.

Wie bekommt man Bürgergeld für einen Monat?

Wie beim längerfristigen Bürgergeld muss auch für das einmalige ein Antrag gestellt werden. Dieser kann online auf der Website des Jobcenters eingereicht werden. Wie die Agentur für Arbeit weiter schreibt, muss der Antrag auch nicht unbedingt im Fälligkeitsmonat gestellt werden. Allerdings muss der Antrag innerhalb von drei Monaten nach dem Fälligkeitsmonat eingehen.

Wer seine Heizkostennachzahlung beispielsweise im August 2023 erhalten hat, kann den Antrag noch bis November 2023 stellen. Das gelte für sämtliche Anträge, die bis Ende dieses Jahres gestellt werden. Die Frist endet mit dem 31. Dezember 2023.

Auch bei der Einmalzahlung gelten jedoch dieselben Voraussetzungen für die Leistung, die auch sonst beim Bürgergeld erforderlich sind. Dazu gehören beispielsweise die Einkommen aller Personen, die mit der antragstellenden Person in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Außerdem muss auch zum sonstigen Vermögen Auskunft erteilt werden. Pro Person innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft gibt es einen Freibetrag von 15.000 Euro.

 
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