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Bürgergeld
Bürgergeld für Asylbewerber: Wer hat Anspruch?
Mehrere Millionen Schutzsuchende leben aktuell in Deutschland, davon sind zirka eine Million aus der Ukraine. Haben sie Anspruch auf Bürgergeld? Ein Überblick.
Deutschkurs für ausländische Beschäftigte.jpeg       -  Asylbewerber haben keinen Anspruch auf Bürgergeld, können aber Fortbildungen und Kurse des Jobcenters besuchen.
Foto: Marcus Merk, dpa (Symbolbild) | Asylbewerber haben keinen Anspruch auf Bürgergeld, können aber Fortbildungen und Kurse des Jobcenters besuchen.
Pegah Julia Meggendorfer
 |  aktualisiert: 11.03.2024 11:46 Uhr

Das neue Bürgergeld soll Menschen helfen, die am Existenzminimum leben. Aber kann es überhaupt jeder beantragen? Das ist eine Frage, die insbesondere Geflüchtete interessiert. Und das ist kein kleiner Anteil: Laut Statistischem Bundesamt leben insgesamt zirka 3,1 Millionen Schutzsuchende aus anderen Ländern in Deutschland. Haben sie einen Anspruch auf Bürgergeld? Das hängt von verschiedenen Kriterien ab.

Haben Geflüchtete aus der Ukraine Anspruch auf Bürgergeld?

Seit bald eineinhalb Jahren herrscht Krieg in der Ukraine. Geflüchtete aus der Ukraine können darum laut Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ohne langwieriges Asylverfahren einen Aufenthaltstitel beantragen. So lange dieser noch nicht geklärt ist, erhalten sie eine so genannte "Fiktionsbescheinigung", die ein vorläufiges Aufenthaltsrecht darstellt, so lange der Antrag für den Aufenthaltstitel geprüft wird.

Mit erhaltenem Aufenthaltstitel oder auch bereits mit Fiktionsbescheinigung haben sie dann den selben Anspruch auf Sozialleistungen wie deutsche Staatsangehörige – und somit auch auf Bürgergeld.

Voraussetzung dafür sei aber eine Hilfsbedürftigkeit, betont die Agentur für Arbeit, also wenn die finanziellen Mittel nicht zur eigenen Versorgung ausreichen. Wie hoch der Bürgergeldsatz ist, der Ukrainern oder Ukrainerinnen zusteht, hängt von der persönlichen Situation ab, zum Beispiel davon, ob sie Kinder versorgen müssen.

Haben Asylsuchende aus anderen Ländern Anspruch auf Bürgergeld?

Asylbewerber aus anderen Staaten, wie beispielsweise Syrien oder Aghanistan, haben in der Regel keinen Anspruch auf Bürgergeld, wie das BAMF mitteilt. Solange der Asylantrag nicht genehmigt ist, sind sie offiziell als Asylsuchende oder geduldete Flüchtlinge geführt und haben somit kein Anrecht auf Bezüge aus dem Bürgergeld. Ihnen stehen andere Leistungen zu, die auf dem Asylbewerberleistungsgesetz basieren. Erst wenn sie als Flüchtlinge in Deutschland anerkannt sind, können sie Bürgergeld beantragen. Laut Bundesinnenministerium dauere es aber im Schnitt 7,6 Monate, bis ein Asylverfahren abgeschlossen sei.

Aber auch, wenn Asylbewerber kein Bürgergeld bekommen, so haben sie trotzdem Anspruch auf die Leistungen zur öffentlichen Arbeitsvermittlung, die das Jobcenter anbietet. Beispielsweise können Asylsuchende also ihre Deutschkenntnisse verbessern oder andere Kenntnisse vertiefen, um sich auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten.

 
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