Weil die Lebenshaltungskosten aufgrund der Inflation derzeit weiter in die Höhe klettern, sind auch die Bürgergeld-Regelsätze zum Jahreswechsel gestiegen. Wie viel Geld eine Familie nun bekommt, lesen Sie in diesem Artikel.
Bürgergeld-Erhöhung 2024: Wie weit wird das Bürgergeld erhöht?
Der Bürgergeld-Regelsatz zum 1. Januar 2024 gestiegen. Die Erhöhung entspricht einer Höhe von gut 12 Prozent. Nicht nur Famlien, sondern auch Paare, Haushalte mit Kindern sollen mehr Unterstützung bekommen.
Um die Bürgergeld-Regelsätze zu berechnen, wurden Daten von rund 60.000 Haushalten statistisch erfasst. Dabei wird berechnet, wie hoch der Bedarf für Ernährung, Kleidung, Körperpflege und sonstiges ist. Zudem wird berücksichtigt, wie viel Geld die Familien für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben aufwenden müssen.
Bürgergeld-Erhöhung 2024 für Familien: Wie viel Geld bekommen sie?
Wie viel Geld die jeweiligen Familienmitglieder bekommen, hängt laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erst einmal vom Alter ab. Unterschieden wird in Erwachsene, Kinder und Jugendliche. Bei Erwachsenen ist zudem relevant, ob sie alleinerziehend sind oder als Paar in der Familie leben. Die Familie bildet dabei eine Bedarfsgemeinschaft. Folgende neue Regelsätze sollen in Familien seit 1. Januar 2024 gelten:
- Der Regelbedarf für Eltern oder Erziehungsberechtigte, die gemeinsam leben, liegt seit 2024 bei 506 Euro pro Person.
- Alleinerziehende Mütter oder Väter erhalten 563 Euro Regelbedarf.
- Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres bekommen seit 2024 dann 357 Euro.
- Kinder von sechs bis 13 Jahren erhalten insgesamt 390 Euro im Monat.
- Für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren beträgt der Regelsatz 471 Euro.
- Junge Erwachsene bis 25 Jahre, die noch zu Hause leben, können ebenfalls ein Bürgergeld von 451 Euro bekommen.
Hinzu kommt gegebenenfalls ein Mehrbedarf sowie die finanzielle Unterstützung für Wohnung und Heizung.
Bürgergeld-Erhöhung 2024 für Familien: Wie steigt der Mehrbedarf?
Erwachsene, die Kinder haben, können auch einen sogenannten Mehrbedarf beantragen, der je nach Situation prozentual auf den Regelbedarf aufschlägt.
So entsteht bei einer Schwangerschaft laut Paragraf 21 Absatz 2 SGB II ab der 13. Schwangerschaftswoche ein Mehrbedarf von 17 Prozent.
Wer alleinerziehend mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenlebt und deshalb allein für die Pflege und Erziehung des Kindes oder der Kinder sorgen muss, hat ebenfalls Anrecht auf einen Mehrbedarf-Zuschlag. Laut der Auflistung des BMAS ergibt sich folgender Mehrbedarf je nach Alter und Anzahl der Kinder:
- ein Kind unter sieben Jahren: 36 Prozent
- ein Kind über sieben Jahren: 12 Prozent
- zwei oder drei Kinder unter 16 Jahren: 36 Prozent
- zwei Kinder über 16 Jahren: 24 Prozent
- vier Kinder: 48 Prozent
- ab fünf Kindern: 60 Prozent
Auch Behinderungen führen zu einem Mehrbedarf. Bürgergeld-Beziehende mit Behinderung erhalten einen Mehrbedarf in Höhe von 35 Prozent des Regelsatzes, wenn die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes oder Eingliederungshilfen bezogen werden oder wurden.
Bürgergeld-Erhöhung 2024 für Familien: Beispielrechnungen
Hier finden sich Beispielrechnungen, wie sich die Erhöhung des Bürgergeldes auf Familien auswirken kann, bei denen jedes Mitglied Bürgergeld-berechtigt ist. Bei der Berechnung wird nur der Regel- und Mehrbedarf eingerechnet. Die Kosten von Wohnung und Heizung, die im Bürgergeld übernommen werden, sind dabei nicht inkludiert und kommen noch dazu.
Hinweis: Alle Angaben sind ohne Gewähr.
- Eine Familie mit zwei Erwachsenen (1012 Euro) und einem Kind zwischen sechs bis 13 Jahren (390 Euro) erhält 1402 Euro.
- Eine Familie mit zwei Erwachsenen (1012 Euro), wovon die Mutter schwanger ist (86 Euro; 17 Prozent) und einem Kind, das sein sechstes Lebensjahr noch nicht vollendet hat (357 Euro), erhält 1455 Euro.
- Eine alleinerziehende Person (563 Euro) mit einem Kind zwischen sechs bis 13 Jahren (390 Euro) erhält mit Mehrbedarf (67,56 Euro; 12 Prozent) insgesamt 1020,56 Euro.
- Eine alleinerziehende Person (563 Euro) mit einem Kind unter sechs Jahren (357 Euro) und einem Kind zwischen sechs bis 13 Jahren (390 Euro) erhält mit Mehrbedarf (67,56 Euro; 12 Prozent) insgesamt 1377,56 Euro Regel- und Mehrbedarf.
- Eine Familie mit zwei erwachsenen Elternteilen (1012 Euro) und zwei Kindern zwischen 14 und 18 Jahren (je 471 Euro) erhält insgesamt 1954 Euro. Wenn ein Elternteil eine Behinderung hat, steigt die Summe durch den Mehrbedarf (177,10 Euro; 35 Prozent) auf 2131,10 Euro.
- Ein Paar (1012 Euro) mit einem vierjährigen Kind (357 Euro), einem zwölfjährigen Kind (390 Euro) und einem 21-Jährigen Kind, das bürgergeldberechtigt ist und noch zuhause wohnt (451 Euro), kann mit insgesamt 2210 Euro Regelbedarf rechnen.