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Bürgergeld
Bürgergeld: Welche Pflichten haben Empfänger?
Wer Rechte hat, hat auch Pflichten - das ist beim Bürgergeld nicht anders. Empfänger müssen einiges beachten, sonst drohen Sanktionen.
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Foto: Jens Kalaene, dpa (Symbolbild) | Wer Bürgergeld bezieht, unterliegt gewissen Pflichten.
Sven Koukal
 |  aktualisiert: 18.03.2024 06:26 Uhr

Mit gewissen Rechten kommen wie in vielen anderen Bereichen des Lebens auch beim Bürgergeld Pflichten auf die Empfänger zu. Welche das sind, und was droht, wenn man sie nicht beachtet, lesen Sie in diesem Text.

Bürgergeld: Zwischen Rechten und Pflichten

Seit es seit 2023 das Bürgergeld gibt, hat sich die soziale Absicherung im Land geändert. Wer den Nachfolger von Hartz IV beziehen möchte, der muss sich unverzichtbares Wissen über das Bürgergeld aneignen. Denn auch dort gibt es neben zahlreichen Rechten, die einem als Empfänger zustehen, auch viele Pflichten.

Um Bürgergeld zu beziehen, muss einiges beachtet werden, heißt es seitens der Bundesagentur für Arbeit. Das Ziel des Bürgergelds ist es, dass Betroffene wieder in Arbeit gebracht werden.

Bürgergeld: Was müssen Empfänger leisten?

Den Pflichten von Bürgergeld-Empfängern stehen bestimmte Rechte gegenüber. So erhält man auf der einen Seite zwar seine finanzielle Absicherung, Beratungen, Vermittlungen, wird bei der Kranken- und Pflegeversicherung unterstützt, kann sich beruflich qualifizieren und weiterbilden und gegen Bescheide widersprechen. Auf der anderen Seite warten aber auch Verpflichtungen, die aktiv angegangen werden müssen und sozusagen die Gegenleistung darstellen.

Allen voran gibt es laut zweitem Sozialgesetzbuch die Pflicht, dem Jobcenter gegenüber korrekte und vollständige Angaben über sich und die Bedarfsgemeinschaft zu machen. Man spricht von der sogenannten Mitwirkungspflicht.

Welche weiteren Pflichten haben Bürgergeld-Empfänger?

Bittet das Jobcenter den Bürgergeld-Empfänger zum Termin, so muss dieser diesen auch wahrnehmen. Es gilt die sogenannte Meldepflicht. Darüber hinaus sind Empfänger verpflichtet,

  • Änderungen von persönlichen oder finanziellen Verhältnissen unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen.
  • jegliche gesetzte Frist einzuhalten.
  • erreichbar zu sein und demnach werktags auf Nachrichten des Jobcenters reagieren, zu Terminen vor Ort kommen oder kurzfristig Bewerbungsgespräche führen zu können. Ist eine Abwesenheit geplant, so muss diese abgesprochen werden.
  • wahrheitsgetreue Angaben über die Einkünfte zu machen und diese nicht bewusst niedriger dazustellen, als sie sind. Ein gewisser Freibetrag ist gestattet.
  • angebotene Qualifizierungsmaßnahmen wahrzunehmen.

Bürgergeld: Was droht bei Pflichtverletzungen?

Wird einer Pflicht nicht nachgekommen, drohen insbesondere finanzielle Strafen in Form von Leistungsminderungen. So informiert die Bundesregierung, dass dies direkt zu Beginn des Leistungsbezugs möglich sei.

Liegt ein Meldeversäumnis vor, wird beispielsweise der Regelbedarf für einen Monat um zehn Prozent gemindert. Selbiges gilt, wenn zum ersten Mal ein eigentlich zumutbares Arbeitsangebot ausgeschlagen wird. Komme dies noch einmal vor, beträgt die Kürzung 20, beim dritten Mal 30 Prozent. Anfang 2024 hat das Bundeskabinett zudem geplant, dass künftig in einem solchen Fall drastischere Sanktionen drohen könnten: Wer sich "beharrlich" weigert, ein entsprechendes Angebot anzunehmen, dem kann bis maximal zwei Monate das Bürgergeld komplett gestrichen werden. Die Idee kam in politischen Kreisen nicht überall gut an.

Übrigens: In Baden-Württemberg befinden sich die meisten Bürgergeld-Empfänger in Maßnahmen. Beispielsweise machen sie gerade eine Weiterbildung. 

 
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