Die Shoppinglaune in der Adventszeit ist einer der Umsatzbringer des Jahres für den Einzelhandel. Zwar war die Inflationsrate im November niedriger als in den Vormonaten, dennoch bleibt das Leben noch immer verhältnismäßig teuer. Wer mit Anspruch auf Sozialleistung zudem noch genauer auf seine Ausgaben schauen muss, tut sich vermutlich schwer, sich mit vielen Geschenken für die Liebsten einzudecken. Selbst die Fahrt zur Verwandtschaft oder ein besinnliches Essen außer Haus wird zur Herausforderung. Ein paar Bürgergeld-Bezieher aber dürfen sich freuen: Der Verein Sanktionsfrei zahlt einen Weihnachtsbonus. Wer in den Genuss von zusätzlich 150 Euro kommt und was es mit dieser Aktion auf sich hat, lesen Sie in diesem Artikel.
Bürgergeld: Zuschüsse an Weihnachten?
Im Gegensatz zu vielen Arbeitnehmern erhalten Bürgergeld-Bezieher kein Weihnachtsgeld oder ähnliches. Der deutsche Staat sieht keine finanziellen Zuschläge für gesellschaftliche oder religiöse Ereignisse vor. Das bedeutet für die rund fünf Millionen betroffenen Menschen: kein Weihnachtsgeld, kein Weihnachtszuschlag, kein extra Geld für Geschenke und Co.
Und doch können noch in diesen Tagen ein paar Auserwählte sich über einen Weihnachtsbonus freuen. Möglich macht das eine Spendenaktion, die der Verein Sanktionsfrei ins Leben gerufen hat.
Weihnachtsbonus für Bürgergeld-Bezieher: So funktioniert's
Der Verein möchte den einmaligen Bonus in Höhe von 150 Euro "schnell und unbürokratisch" verschenken und macht das eigenen Angaben zufolge bereits zum vierten Jahr in Folge. "Damit man sich zur Weihnachtszeit mal was gönnen kann und Kinderaugen strahlen", heißt es dazu auf der Website des Vereis. Mit Stand von Mitte Dezember seien 6000 Euro an Spenden zusammengekommen, sodass 40 Glückliche nach dem Zufallsprinzip ausgewählt diesen Zuschuss bekommen werden.
Wer mitmachen möchte, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Bürgergeld beziehen
- Sich noch bis 14. Dezember, 12 Uhr, auf der Verlosungsplattform anmelden
- Pro Haushalt ist nur eine Teilnahme möglich
Nach dem Zufallsprinzip werden 40 Menschen ausgewählt und nach Prüfung der Daten werde das Geld unmittelbar überwiesen.
Bürgergeld: Wird der Weihnachtsbonus angerechnet?
Laut den beiden Vereinen Sanktionsfrei sowie Für soziales Leben ist der Weihnachtsbonus anrechnungsfrei. Sie verweisen auf einen entsprechenden Paragrafen im Sozialgesetzbuch (§ 11a Abs. 4 SGB II), der besagt, dass Zuwendungen von gemeinnützigen Einrichtungen nicht als Einkommen berücksichtigt werden - entscheidend sei eine gewisse Höhe. Das Stichwort laute „freie Wohlfahrtspflege“.
Sanktionsfrei erklärt zudem, dass sie eine Bestätigung der Gemeinnützigkeit des Vereins herausgeben, sollte es dennoch zu Problemen mit dem Jobcenter kommen. Auch für den Fall der Fälle sei man gewappnet: "Sollte das Jobcenter dann immer noch nicht einverstanden sein, kümmern sich unsere Anwält*innen drum." Es ist übrigens nicht das erste Mal, dass der Verein mit einer Aktion Bürgergeld-Empfänger unter die Arme greift: Auch einen Schulbonus an Familien haben sie bereits ausgezahlt.
Wer generell Bürgergeld bezieht und beispielsweise durch einen Nebenjob Weihnachtsgeld überwiesen bekommt, der muss darauf achten, dass dieses wiederum als Einkommen angerechnet wird.