Schwarzarbeit gibt es in vielen Branchen. Der Jahresbilanz des Zolls zufolge wurden im vergangenen Jahr insbesondere Prüfungen im Baugewerbe, im Friseurhandwerk, im Hotel- und Gaststättengewerbe sowie im Speditions-, Transport und Logistikgewerbe und im Taxigewerbe durchgeführt. Das Ergebnis: 111.500 Strafverfahren und rund 48.000 Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet. Im Rahmen der Ermittlungen des Zolls wurde ein entstandener Schaden von etwa 686 Millionen Euro errechnet.
Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, dem Bundesfinanzministerium zufolge können Freiheitsstrafen und Geldbußen die Folge sein. Doch was ist eigentlich, wenn Bürgergeld-Empfängerinnen und Empfänger schwarz arbeiten? Welche Strafen und Folgen drohen dann?
Kurz erklärt: Was ist Schwarzarbeit?
Grundsätzlich müssen Menschen, die in Deutschland arbeiten, laut der Bundeszentrale für politische Bildung (BPB) Steuern und Abgaben an die Sozialversicherung zahlen. Das gilt für fast alle. Wie hoch die Abgaben sind, hängt vom Lohn und der Steuerklasse ab.
Verdient nun jemand Geld, ohne es zu versteuern, ist das in den meisten Fällen illegal. Um Schwarzarbeit handelt es sich übrigens auch, wenn jemand Menschen für sich arbeiten lässt, ohne Abgaben zu zahlen. Durch Schwarzarbeit entgehen dem Staat laut der BPB jedes Jahr Einnahmen in Millionenhöhe.
Schwarzarbeit und Bürgergeld: Welche Strafen drohen?
Schwarzarbeit gibt es auch unter Menschen, die Bürgergeld beziehen. Volkswirtschaftsprofessor Friedrich Schneider von der Universität Linz sagte der Bild-Zeitung: "Ich schätze, dass rund ein Drittel der erwerbsfähigen Bürgergeld-Bezieher schwarz dazu verdient". Geht man laut der Bundesagentur für Arbeit von aktuell rund 3,9 Millionen erwerbsfähigen Bürgergeld-Beziehern aus - insgesamt beziehen etwa 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld -, wären das etwa 1,3 Millionen Personen, die sich neben dem Bürgergeld schwarz etwas dazuverdienen.
Wie hoch die Strafe für Schwarzarbeit ausfällt, ist in der Regel vom Ausmaß abhängig. Laut arbeitslosenselbsthilfe.org kann Schwarzarbeit als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat gewertet werden. Letztere kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500.000 Euro ausgesprochen werden.
Arbeitet eine Person schwarz und erhält gleichzeitig Bürgergeld, handelt es sich zudem um Sozialbetrug. Das Erschleichen von Leistungen ist eine zusätzliche Straftat und kann laut arbeitslosenselbsthilfe.org mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder in weniger schweren Betrugsfällen mit einer Geldstrafe geahndet werden. Einen Sozialbetrug melden kann man übrigens bei der zuständigen Behörde, zum Beispiel der Bundesagentur für Arbeit, oder bei der Polizei.
Also: Wer Bürgergeld bezieht und gleichzeitig schwarz arbeitet, macht sich nicht nur einer, sondern zwei Straftaten strafbar. Mit Bürgergeld-Sanktionen, die zu Leistungsminderungen von 10, 20 oder 30 Prozent führen können, ist das demnach nicht vergleichbar.