In Deutschland gilt eine Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet, dass alle Bürgerinnen und Bürger in der Kranken- und Pflegeversicherung versichert sein müssen, damit sie bei Krankheit oder im Pflegefall abgesichert sind. Diese Pflicht gilt laut der Bundesagentur für Arbeit auch für Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld. Sie müssen dementsprechend ebenfalls Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse sein.
Die Beiträge könnten allerdings ein mitunter nicht gerade kleines Loch in das ohnehin schon knapp bemessene Budget von Betroffenen reißen. Müssen sie die Krankenkasse selbst bezahlen?
Bürgergeld: Wer zahlt die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung?
Menschen, die gesetzlich krankenversichert sind und Bürgergeld als erwerbsfähige Leistungsberechtigte beziehen, bleiben laut der Bundesagentur für Arbeit in der Regel bei ihrer bisherigen gesetzlichen Krankenkasse versichert. Die monatlichen Beiträge an die Versicherung müssen Betroffene nicht selbst zahlen, sie werden vom Jobcenter übernommen und direkt an die Krankenkasse gezahlt. Das gilt auch für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die zuvor freiwillig gesetzlich versichert waren. Sie sind mit Beginn des Bezugs von Bürgergeld sofort gesetzlich pflichtversichert.
Anders sieht es aus, wenn Personen darlehensweise Leistungen vom Jobcenter oder Bürgergeld für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte - dazu zählen zum Beispiel Kinder - erhalten. In diesem Fall sind Betroffene nicht automatisch abgesichert. Aber das Jobcenter zahlt einen Zuschuss, wenn eine Absicherung über eine Familienversicherung bei einem Angehörigen nicht möglich ist.
Übrigens: Menschen, die Bürgergeld beziehen, müssen pro Jahr nur eine bestimmte Summe für Medikamente ausgeben. Danach werden die Kosten erstattet.
Bürgergeld: Wer zahlt die Beiträge zur privaten Krankenversicherung?
Wer vor dem Bezug von Bürgergeld privat krankenversichert war, ist dies laut der Bundesagentur für Arbeit in der Regel auch während des Bezugs noch. In diesem Fall übernimmt das Jobcenter die Beiträge zur privaten Krankenkasse allerdings nicht. Bürgergeld-Empfängerinnen und Empfänger müssen diese selbst zahlen. Beim Jobcenter können Betroffene aber einen Zuschuss zum Krankenkassen-Beitrag beantragen.
Die Höhe des Zuschusses zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung ist der Bundesagentur für Arbeit zufolge auf die Hälfte des Beitrags im Basistarif begrenzt. Für 2024 bedeutet das einen maximalen Zuschuss von 421,77 Euro pro Monat.
Privat versicherte Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld müssen den verbleibenden Beitragsteil selbst zahlen. Sie können allerdings in den Basistarif wechseln, den jede private Krankenversicherung anbieten muss. Der Beitrag wird dann für die Dauer des Bürgergeld-Bezugs halbiert.