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Bürgergeld
Bürgergeld: Bekommen Empfänger Urlaubsgeld?
Bekommen Bürgergeld-Empfänger eine Unterstützung, wenn sie in den Urlaub verreisen? Hier erfahren Sie, ob beim Bürgergeld auch ein Urlaubsgeld vorgesehen ist.
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Foto: Marcus Brandt, dpa (Symbolbild) | Bekommt man Urlaubsgeld, wenn man aufs Bürgergeld angewiesen ist?
Julius Bretzel
 |  aktualisiert: 03.07.2024 06:38 Uhr

Stress abbauen, dem Alltag entfliehen und einfach mal verschnaufen können: Urlaub tut Menschen gut - auch denjenigen, die vom Bürgergeld leben. Schließlich befinden die sich oft auf Kräfte zehrender Jobsuche oder müssen aus finanziellen Gründen auf Luxus im Alltag verzichten. Aber wie sieht es mit Urlaub aus, der ja auch häufig kostenintensiv ist? Können Empfänger von Bürgergeld eine Urlaubsunterstützung bekommen? Ob im Bürgergeld ein solches Urlaubsgeld vorgesehen ist, oder ob es andere Möglichkeiten gibt, Unterstützung für Urlaubsreisen zu bekommen, erfahren Sie hier.

Urlaub trotz Bürgergeld: Was muss man beachten?

Auch Empfänger vom Bürgergeld haben ein Anrecht auf Urlaub - allerdings müssen Sie einige Regeln beachten. So muss man der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter jede längere Abwesenheit vom Wohnort genehmigen lassen. Denn beim Bürgergeld gilt eine gesetzliche Informationspflicht. Die Bundesagentur für Arbeit erklärt: "Nur wenn Sie Ihre Ortsabwesenheit genehmigen lassen, erhalten Sie während dieser Zeit weiterhin finanzielle Leistungen." Dafür reicht es demnach nicht, telefonisch erreichbar zu sein. Voraussetzung für die Genehmigung der Ortsabwesenheit ist immer, ob sie die berufliche Eingliederung wesentlich beeinträchtigt. Außerdem darf der Urlaub nicht zu lange sein, da sonst die gesamte Bürgergeld-Unterstützung wegfallen kann.

Bürgergeld: Gibt es für Empfänger Urlaubsgeld?

Im Bürgergeld selbst ist per Gesetz kein Urlaubsgeld enthalten. Im Normalfall ist Urlaubsgeld eine zusätzliche Zahlung des Arbeitgebers an die Arbeitnehmer als Zuschuss zur Finanzierung des Urlaubs. Das Bürgergeld ist allerdings keine Zahlung im Sinne einer Angestelltentätigkeit. Wer als Bürgergeld-Empfänger Urlaub machen will, muss sich diesen also im Normalfall vom Regelsatz ansparen. Wird die Ortsabwesenheit genehmigt, bekommen Empfänger aber bis zu drei Wochen lang das Bürgergeld weiterhin bezahlt - auch im Urlaub. Bei einer länger genehmigten Abwesenheit wird das Bürgergeld in der Zeit darüber hinaus eingefroren, erklärt die Bundesagentur für Arbeit. In manchen Fällen drohen weitere Sanktionen.

Trotz Bürgergeld: Finanzspritze für den Urlaub möglich

Familien, die Bürgergeld bekommen, haben in einigen Bundesländern trotzdem eine Chance auf eine Finanzspritze für den Familienurlaub. Denn bestimmte Personengruppen in Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und im Saarland können eine Unterstützung für den Urlaub beantragen. Die ist unabhängig vom Bürgergeld und gilt für Menschen, die Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung beziehen sowie Familien, Alleinerziehende und Menschen geringem Einkommen. Sie können Kostenerstattung für die Urlaubsreise beantragen. Und auch in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen gibt es spezielle Förderprogramme, um Familien zu unterstützen. So gibt es etwa in Nordrhein-Westfalen die sogenannte "Familienzeit NRW".

Übrigens: Empfänger von Bürgergeld haben oft auch keine Möglichkeit, Rechnungen und Schulden selbst zu begleichen. Deshalb zahlt das Jobcenter in manchen Fällen auch die Schulden der Berechtigten. Mieten und Wohnkosten übernimmt das Jobcenter auch meistens. Aber auch andere Kosten übernimmt das Jobcenter. Derweil schlägt Bundeskanzler Olaf Scholz vor, den Mindestlohn auf 15 Euro zu erhöhen, um die Arbeitsmotivation für Bürgergeld-Empfänger zu steigern und deren Einkommen zu verbessern. Diese Initiative stößt aber auf gemischte Reaktionen bezüglich ihrer Auswirkungen auf die Wirtschaft.

 
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