Seit dem 1. Januar 2023 gilt anstatt dem Arbeitslosengeld Hartz IV das neue Bürgergeld. Nicht nur Mieter, auch Wohnungs- oder sogar Hauseigentümer fragen sich, ob und in welchem Umfang sie Anspruch auf staatliche Grundsicherung haben und ob bei einer noch nicht abbezahlten Immobilie das Jobcenter möglicherweise die anfallenden Zinsen übernimmt. Wir erklären Ihnen in diesem Artikel, was Sie als Immobilieneigentümer mit laufendem Kredit zu erwarten haben, ob Sie Anspruch auf volle Bürgergeld-Bezüge haben und ob die Zinsen vom Amt übernommen werden.
Zinsen, Darlehen und Unterhaltskosten von Wohnungseigentum: Was übernimmt das Jobcenter?
Laut dem Ratgeberportal hartz4widerspruch.de sieht der Gesetzgeber vor, dass Leistungen für Arbeitsuchende nur dann gezahlt werden, wenn der Antragsteller nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Ein selbstgenutztes Haus oder eine Eigentumswohnung gehören jedoch bei verhältnismäßiger Größe zum sogenannten Schonvermögen, wie es in den Staturen der Arbeitsagentur für Arbeit lautet, das heißt, es wird von Bürgergeld-Empfängern nicht erwartet, dass sie die Immobilie zur Vermeidung der Hilfebedürftigkeit verwerten.
Auch die Quadratmeterpreis der aktuellen Wohnung und der Mietspiegel des Wohnorts entscheiden darüber, ob das Wohneigentum verhältnismäßig und daher angemessen ist. Ist das der Fall, besteht die Möglichkeit, dass das Jobcenter weitere Unterhaltskosten einer Eigentumswohnung übernimmt, dazu zählen:
- die Grundsteuer
- die Wohngebäudeversicherung
- Unvermeidbare Kosten für Instandhaltung und Reparaturen
- das Jobcenter übernimmt nicht zuletzt etwaige Schuldzinsen für Hypotheken
Im ersten Jahr müssen sich Bürgergeld-Erstempfänger übrigens noch keine Sorgen über eine Angemessenheitsprüfung des Amtes sorgen, denn es gilt eine Karrenzzeit oder auch Schonfrist.
Wenn der Immobilienkredit noch nicht getilgt ist
Unproblematisch ist also die Lage, wenn Sie als Wohnungs- oder Hauseigentümer Bürgergeld in Anspruch nehmen müssen und eine selbst genutzte, angemessene Immobilie bereits abbezahlt ist. Somit steht auch der Übernahmen der Nebenkosten durch das Amt nichts im Weg. Grundsätzlich sind Wohnungseigentum und Bürgergeld durchaus miteinander vereinbar.
Anders verhält es sich, falls der Wohnungs- oder Hauskredit bei der Bank noch nicht vollständig getilgt wurde und ein laufendes Darlehen nicht oder nur unter existenzbedrohlich hohen finanziellen Einbußen gestemmt werden kann. Das Jobcenter wird in der Regel nur die anfallenden Zinsen für ein Immobiliendarlehen übernehmen, eine Erstattung der Tilgungsraten ist laut arbeitsagentur.de dagegen fast immer ausgeschlossen.
Übernimmt das Jobcenter in Ausnahmefällen das Darlehen?
Die Tilgungsraten für einen Kredit übernimmt das Jobcenter logischerweise nicht, da somit mithilfe von Steuergeldern Vermögen aufgebaut würde. Falls das gesamte Wohnungsdarlehen dagegen aufgegeben werden muss, kann eine individuelle Prüfung durch das Amt erfolgen, wie das Onlinemagazin mit Schwerpunkt auf Rechtsfragen lto.de schreibt. In eng begrenzten Ausnahmefällen, so das Portal weiter, hält das BSG deshalb eine "zuschussweise Übernahme" des gesamten Darlehens in begrenztem Rahmen für möglich. Ausschlaggebend dabei ist etwa, ob die Immobilie vor Eintritt der Hilfebedürftigkeit erworben wurde und ob die Finanzierung bereits weitgehend abgeschlossen ist.
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